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Apostolat Militaire International

Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Selbstverständnis, Selbstdarstellung und Akzeptanz
Erklärung der AMI-Hauptversammlung vom 15. November 2000 in Rom
 
I. Friede auf Erden den Menschen
 
Wozu dienen wir?
 
1.   "Friede auf Erden den Menschen, die Gott liebt!" (Lukas 2,14)
 
Dieser Wunsch aus dem Evangelium war die Botschaft Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. zur Feier des Weltfriedenstages am 1. Januar 2000. Ein alter, aber noch immer aktueller Appell des Christentums. Die Realisierung dieses Wunsches wird in dem Maße möglich sein, in dem es der Menschheit gelingt, der von der Dynamik der Globalisierung gekennzeichneten Verflochtenheit unserer heutigen Welt Seele, Sinn und Richtung auf dieses Ziel hin zu geben. Die ursprüngliche Berufung der Menschheit, in der die Würde und Rechte der Person unabhängig von Stand, Rasse und Religion als vorrangig anerkannt werden und alle Menschen als eine einzige Familie angesehen werden, gilt es zu vermitteln. Für dieses Ziel stehen auch die katholischen Soldaten mit vielen anderen, indem sie

- der Sicherheit des eigenen Vaterlandes und der Gemeinschaft der Völker dienen,
- der Gewalt wehren,
- den Mitmenschen solidarisch in jeder Art von Not und Gefahr beistehen, und damit umfassend einen Beitrag für den Frieden in der Welt leisten.

Der Leitsatz zu dieser Berufung, der auch einen unübersehbaren Bezug zur Bergpredigt besitzt, ist in der Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes (GS), 1965, Nr. 79, zu finden, wo es heißt: "Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei." Der Charakter des soldatischen Dienstes wird durch die folgende Aussage von Papst Johannes Paul II. anlässlich des Heiligen Jahres 1984 unterstrichen: "Euer Stand macht Euch zu Dienern und Mitverantwortlichen für das höchste Gut der Menschen ... Lernt vom Kreuze Christi und seiner Hingabe wahrhaft den Menschen und Eurem Volk zu dienen!" (8. April 1984)
 
2.   Beim Thema der ethischen Dimension des Soldatenbildes besteht bei vielen Menschen große Unsicherheit. Wir als gläubige Soldaten finden in der Lehre Christi und der Kirche die grundlegende Antwort für unser ethisches Verhalten: Das Gebot, Gott und den Nächsten zu lieben, das uns verpflichtet, den Menschen in seiner Würde und in seinen Rechten zu achten und zu schützen. Dieses Gebot in allen Dimensionen zu realisieren, ist auch Aufgabe des Soldaten. Kein Mensch lebt für sich alleine. Dies gilt in der Zeit der Globalisierung auch für Völker, Staaten und Kontinente.
Dadurch hat sich der Verantwortungsbereich jedes Gemeinwesens und damit auch der seiner Bürger und Soldaten entscheidend erweitert. Die transnationale, ja die internationale Verantwortung ist in einem bisher ungekannten Maße ge-stiegen. Die Sicherung des Gemeinwohls endet daher nicht mehr an Staatsgrenzen, sondert fordert solidarisches Denken und Handeln in größeren, weltweiten Zusammenhängen.
 
3.   Streitkräfte sind Machtmittel, Zeichen der Souveränität und Instrument der Politik von Staaten. Es ging und geht dabei immer wieder um die Frage, ob und wann der Einsatz des Militärs - und damit die Anwendung von Gewalt - erlaubt sei. Eine Antwort auf diese Frage aus religiös-ethischer Sicht war die über die Jahr-hunderte, von Augustinus über Thomas von Aquin, Francisco de Vitoria, Franz Suárez bis in die Gegenwart entwickelte Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg. Auch wenn sich diese Lehre weiter entwickelt um einem globalen Umfeld und dem sich verändernden Wesen der Kriegführung gerecht zu werden, gelten ihre Grundsätze weiterhin.
 
4.   Die Gefährdungen und Risiken für die Menschheit des 3. Jahrtausends sind vielfältiger geworden. Der klassische zwischenstaatliche Krieg ist im Zeichen wachsender gegenseitiger Abhängigkeiten als Folge der Globalisierung immer weniger wahrscheinlich.
Hingegen haben andere Bedrohungen wie innerstaatliche Zerfallsprozesse und extremer Nationalismus an Bedeutung gewonnen, die ihren Ursprung im Wohlstandsgefälle, d.h. in der exponentiell wachsenden Diskrepanz zwischen Bevölkerungswachstum und Ressourcenallokation, und in Technologiesprüngen haben. So war am Ende des 20. Jahrhunderts jedenfalls eine starke Zunahme von Konflikten niedriger Intensität festzustellen, ausgelöst durch schwache oder schon inexistente staatliche Autoritäten und durch unüberbrückbare innergesellschaftliche Gegensätze wie ethnische und/oder religiöse sowie soziale Spannungen. Solche Konflikte gehen meist mit erheblichen Verletzungen der Menschenwürde und der Menschenrechte einher.
Die größte Bedrohung bei derartigen Konflikten liegt in der Gefahr der Eskalation. Das Eskalationsrisiko von Konflikten ist an zahlreichen historischen Beispielen nachvollziehbar. Diese Konflikte müssen daher möglichst rasch eingedämmt bzw. pazifiziert werden, damit Flächenbrände und größere militärische Auseinandersetzungen verhindert werden können.
Aufgrund der technologischen Entwicklung und der Reichweite moderner Waffen wird auch die geographische Distanz künftiger Konflikte ein immer geringerer Einflussfaktor. Bedrohungen können auch aus weiter Ferne entstehen; weltweit ist eine Massierung von Kampfmitteln und Massenvernichtungsmitteln feststellbar. Die Optionen des Cyber-War zur Lähmung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen militärischer und ziviler Art werden laufend umfangreicher. Die Gefahr terroristischer Bedrohungen, von der Androhung des Einsat-zes von Massenvernichtungswaffen bis zur Wasservergiftung, sowie des organisierten Verbrechens, hat zugenommen und nimmt weiter zu. Damit erweitert sich aber auch die klassische Aufgabenstellung von Streitkräften über die der Landesverteidigung hinaus.
 
5.   Aufgaben für die Völkergemeinschaft werden ein entscheidendes Element für das Soldatenbild der Zukunft darstellen. Kooperation und solidarische Maßnahmen zur Sicherung des Friedens und politischer und sozialer Stabilität in einem erweiterten sicherheitspolitischen, internationalen Umfeld rücken immer mehr in den Vordergrund.
Dies schließt die Anwendung militärischer Gewaltmittel nicht aus, die dann sinnvoll und vertretbar ist, wenn sie in ein politisches, gesamtstrategisches Konzept zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der Menschenrechte eingebettet ist; der militärische Einsatz ist in diesem Bereich, über die direkte Abwehr einer aktuellen militärischen Aggression hinausgehend, nur dann ethisch vertretbar, wenn er, als ultima ratio, der Möglichkeit dient, umfassende und dauerhafte Friedensregelungen herbeizuführen.
 
6.   Diese Aufgaben der Friedensförderung und Stabilitätssicherung im internationalen Bereich fordern aber auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zur Interoperabilität, zur Kooperation mit Soldaten aus unterschiedlichen Nationen und Kulturkreisen, aber auch mit Polizeikräften und zivilen Einrichtungen zum Wiederaufbau in Krisenregionen.
Dies erfordert - je nach Funktions- und Verantwortungsbereich - Kenntnisse und Sensibilität für die ethnischen, kulturellen, sozialen und religiösen Bedingungen, sowie für die Umwelt, in einem möglichen Einsatzgebiet.
 
7.   Zentraler Lösungsansatz für die Politik ist die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, sowie vergleichsweise die VN-Charta von 1945 und die Genfer Konvention.
Auch die Kirche hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder auf die Würde und die angeborenen Rechte des Menschen hingewiesen. Sie unterstrich ihre universale Geltung für alle Menschen und alle Kulturen als unabdingbare Voraussetzung für Gerechtigkeit und Frieden. Hier sind wir ganz konkret in unserem Leben, in unserem Staat, in der Welt gefordert. Denn der Ursprung dieser Achtung ist die Liebe zu jeder menschlichen Person, zu der jeder von uns verpflichtet ist.
Auch das Verbot der Gewaltanwendung in der VN-Charta von 1945 bestätigt diese Gedanken. Kennt doch die Satzung der Vereinten Nationen nur zwei Fälle der Anwendung legitimer zwischenstaatlicher Gewalt:
- Durch den Sicherheitsrat unter Kapitel VII, Art. 39 und 42, legitimierte Maßnahmen, sowie
- Gewaltanwendung als individuell oder kollektiv begründete Notwehr (Art. 51) - mit Einschränkungen.
 
 
II. Der Soldat als Diener des Friedens
 
Wofür stehen wir?
 
1.   Aussagen der Kirche über den soldatischen Dienst.
Wenn hier vom Soldaten die Rede ist, ist damit der Soldat gemeint, der einer legitimen politischen Führung in einem demokratischen und freiheitlichen Staat in den Grenzen der nationalen und internationalen Rechtsordnung dient. Sittlich verbindende Regeln für die Erhaltung bzw. Sicherung des Friedens wurden auch durch die kirchliche Lehrtradition formuliert. In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes werden mehrfach die Themen Gerechtigkeit für alle, Recht auf Verteidigung, Einschränkungen bei der (an sich legitimen) Gewaltanwendung oder das Bemühen um Förderung des Friedens angesprochen.
Seit Gaudium et Spes hat sich die Friedenslehre der Kirche weiterentwickelt. Auf die neuen Entwicklungen im sicherheitspolitischen Umfeld geht Papst Johannes Paul II. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2000 besonders ein: "Gegen alle mutmaßlichen 'Gründe' für den Krieg muss angesichts ebenso dramatischer wie komplexer Situationen der herausragende Wert des humanitären Rechtes und damit die Pflicht, das Recht auf humanitäre Hilfe für die leidende Bevölkerung und die Flüchtlinge zu gewährleisten, bekräftigt werden. ... Wenn die Zivilbevölkerung Gefahr läuft, unter den Schlägen eines ungerechten Angreifers zu erliegen, und die Anstrengungen der Politik und die Mittel gewaltloser Verteidigung nichts fruchteten, ist es offensichtlich legitim und sogar geboten, sich mit konkreten Initiativen für die Entwaffnung des Aggressors einzusetzen."
Diese Aussagen verbindet der Heilige Vater mit klaren Bedingungen, die vorliegen bzw. erfüllt sein müssen, und erklärt: "Die moralische und politische Legiti-mation dieser Rechte ... beruht nämlich auf dem Grundsatz, wonach das Wohl der menschlichen Person vor allem den Vorrang hat und jede menschliche Insti-tution überragt." Sie sind für das Selbstverständnis des katholischen Soldaten und die Erfüllung seines soldatischen Auftrages am Beginn des 3. Jahrtausends eine besondere Hilfe.
Auf Martin Luther geht das Wort "Das Schwert soll kein Christ für sich und seine Sache führen oder anrufen; dagegen für einen anderen kann und soll er's führen und anrufen, damit dem bösen Wesen gesteuert und die Rechtschaffenheit geschützt wird" zurück, das sich inhaltlich mit dieser katholischen Überzeugung deckt.
 
2.   Die Entwicklung des Soldaten zum "miles protector".
Gewalt und Drohung mit Gewalt waren immer Teil der menschlichen Existenz, ebenso die Notwendigkeit, sich selbst, seine Güter und Ressourcen und nicht zuletzt seine Religion vor ihr zu schützen. Die Verpflichtung des Einzelnen, auch hier einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten, schloss immer die Aufgaben des Wächters oder des Soldaten mit ein.
Nach den Erfahrungen, besonders des 20. Jahrhunderts, gibt es heute einen breiten Konsens der internationalen Staatengemeinschaft darüber, unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten bedrohter Staaten oder Volksgruppen zu intervenieren. Diese Entwicklung vollzog sich besonders im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen. Die Charta der Vereinten Nationen und die in diesem internationalen Forum erklärten allgemeinen Menschenrechte bilden im Vollzug eines VN-Mandates eine wesentliche politische und rechtliche Begründung auch für einen letztlich viel-leicht notwendigen Einsatz von Waffen, wie dies auch in der Friedenslehre der Katholischen Kirche als zulässig beurteilt wird. Auf dieser Grundlage hat sich seit dem ersten Einsatz von Soldaten auf Grund eines Mandats der Vereinten Nationen im Jahre 1948 (UNTSO) deren Aufgabenbereich ständig erweitert. Waren es zu Beginn vor allem die Funktion des fachkundigen Beobachters, die Trennung von Streitparteien und Verifikationsaufgaben, erweiterte sich das Aufgabenspektrum im Rahmen der Peace Support Operations auf fast alle militärischen Einsatzformen.
Diese Entwicklung des Auftrages des Soldaten von der nationalen Verteidigung hin zum "miles protector" in internationaler Solidarität stellt den Soldaten vor neue ethische Herausforderungen.
 
3.   Ethische Forderungen an den Soldaten.
Der Mensch ist in seiner moralischen Integrität auch heute vielfach gefährdet. Der zunehmenden internationalen Verflechtung, den Bemühungen eines Ausgleiches von nationalen Interessen innerhalb internationaler Foren stehen enor-me wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Unterschiede zwischen den Regionen und Staaten, Mangel an Ressourcen, Migrationen, drängende Probleme bedrohter Minderheiten und kritische Entwicklungen innerhalb mancher Staaten und Regionen gegenüber, die immer wieder zu Ausbrüchen von Gewalt führen.
Auch ein legitimierter Einsatz von Streitkräften, vor allem aber die Anwendung von Gewalt zur Abwendung derartiger Gefahren, steht immer in einem komplexen Spannungsfeld theologischer, ethischer, rechtlicher und humanitärer Normen. Dies verlangt vom Soldaten ein besonders großes Verantwortungsbewusstsein. Bei diesen ethischen Forderungen ist stets mit zu bedenken, dass erst der Einsatz den Soldaten mit vielen Faktoren konfrontiert, die im Friedensalltag so gut wie keine Rolle spielen. Abwägungen, wie sie Soldaten, besonders Vorgesetzte, im Einsatz treffen müssen, bleiben im Frieden weitgehend theoretisch und damit ohne wirkliche oder womöglich schwerwiegende Folgen. Übungen und Simulation bereiten den Soldaten in seinem fachlichen Bereich auf die hohen seelischen und körperlichen Belastungen im Einsatz vor. Auch für die vom Einzelnen gefor-derte Anwendung ethischer Normen im Ernstfall gibt es freilich eine Vorbereitung: Das Leben in und außer Dienst täglich verantwortungsbewusst und nach dem Gewissen zu gestalten; das Gewissen bleibt die letzte Instanz für persönliche Entscheidungen. Um aber ein Gewissen bilden zu können, bedarf der Ein-zelne sowohl einer gültigen Werteordnung als auch einer ausreichenden Sachkenntnis. Ansatzpunkt hierzu bieten die großen ethischen Traditionen, so die Goldene Regel aus der Bergpredigt (Mt 7, 12) - "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen".
Für die Erfüllung seines Auftrages soll er bestrebt sein, sich jene grundlegenden Eigenschaften anzueignen, die ihm in seinen Entscheidungen und seinem Handeln helfen können, es für andere nachvollziehbar machen und ihn selbst vor schweren Fehlern bewahren:
- Klugheit, als Fähigkeit zur Unterscheidung von Gut und Böse in konkreten Situationen,
- Gerechtigkeit, die Achtung vor der Würde, den Rechten und den legitimen Ansprüchen des Anderen,
- Stärke, die Kraft, konsequent zu Wertordnungen und Entscheidungen zu stehen, aber auch dazu, später erkannte Fehler zu korrigieren,
- Maß, die Fähigkeit, die Stärken und Schwächen, die Leistungsfähigkeit bei sich selbst und bei anderen zu erkennen und zu berücksichtigen.
 
 
III. Auf dem Weg zum Frieden
 
Was erwarten wir?
 
1.   Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber Gott dient der katholische Soldat seinem Vaterland, seinen Mitbürgern und der mit diesen geteilten Wertordnung. Er steht aber auch in der Pflicht, Aufgaben zu erfüllen, die sich aus Bündnisverpflichtungen oder der internationalen Solidarität gegenüber Menschen ergeben, deren Menschenwürde und Menschenrechte verletzt werden.
Er erfüllt seinen Auftrag, wenn notwendig, auch unter Einsatz seines Lebens. Im Wissen um seine Aufgabe und um die Wirkung moderner Waffensysteme achtet er Würde und Menschenrechte eines Gegners und sucht Verletzungen und Schäden bei der Zivilbevölkerung zu vermeiden.
Er gehorcht rechtmäßigen Befehlen in Respekt vor den Gesetzen seines Landes, den völkerrechtlichen Normen und internationalen Vereinbarungen in Übereinstimmung mit seinem Gewissen. So soll er bereit sein, seinem Gewissen entsprechend unrechtmäßige Befehle abzulehnen, und die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
Der Soldat handelt ehrenhaft und korrekt, loyal und diszipliniert, offen und couragiert. Dies gilt besonders im Einsatz, sei es als Angehöriger eines nationalen oder multinationalen Verbandes. Er achtet andere Menschen und respektiert deren Religion, Kultur und Wertordnung. Er verhält sich dort zurückhaltend, wo sein Auftrag oder seine Funktion eine neutrale Position gegenüber politischen oder weltanschaulichen Fragen oder gegenüber anderen Religionen erfordert.
Besonders bei internationalen Einsätzen ist sich der Soldat bewusst, dass er als Repräsentant seiner Streitkräfte, seines Heimatstaates und als Vertreter der dort verantwortlichen internationalen oder multinationalen Organisation gesehen wird. Er vermeidet daher ein Verhalten, das ihn selbst oder seinen Verband in Misskredit bringen kann und die Glaubwürdigkeit des Einsatzes bei der Bevölkerung in Frage stellt.
Die folgenden Maximen sollen das Selbstverständnis des katholischen Soldaten von heute prägen. Sie gelten für alle Soldaten, in besonderem Maße aber für Vorgesetzte aller Ebenen in ihrer Funktion als Kommandant, Ausbilder und Erzieher:
 
Im Glauben verwurzelt: Wir bemühen uns um ein Leben aus dem Glauben an Jesus Christus, bekennen uns zu seiner Kirche und tragen dazu bei, Kirche unter Soldaten zu verwirklichen.
 
Sittlich gebunden: Wir orientieren uns auch in unserem Dienst an christlichen Idealen und wissen uns an sittliche Normen gebunden, wie sie die katholische Soziallehre entwickelt hat und die kirchliche Friedensethik durchdringen.
 
Politisch gebildet: Wir treten für unsere demokratische staatliche Ordnung ein, sind politisch interessiert und nehmen als selbstbewusste Christen am gesellschaftlichen Leben teil.
 
Fachlich kompetent: Wir eignen uns das für unseren soldatischen Dienst notwendige theoretische Wissen, die praktischen Fertigkeiten und angemessene Umgangsformen an, um überzeugen zu können.
 
Gewissenhaft dienend: Wir stehen zu dem Versprechen, unserem Land treu zu dienen, und erfüllen unsere Pflichten gewissenhaft und nach besten Kräften. Wir sind uns der Verantwortung, die wir mit unserem Auftrag übernommen haben, bewusst.
 
Dem Frieden verpflichtet: Wir haben uns in den Dienst des Friedens gestellt. Wir sichern die bisher erreichte Qualität des Friedens und setzen uns für seine Gestaltung und Entwicklung im nationalen und internationalen Bereich ein. Insbesondere sind wir dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte verpflichtet.
 
Um Zusammenarbeit bemüht: Wir arbeiten mit gesellschaftlichen und politischen Kräften zusammen, die eine unserer Wertordnung entsprechende Friedensordnung mitgestalten wollen, auch über Landesgrenzen hinaus.
 
Ökumenisch aufgeschlossen: Wir stehen zur Ökumene und bemühen uns, im Geiste der Einheit, das Trennende zwischen den Konfessionen zu überwinden und neue Dimensionen der Gemeinsamkeit zu finden. Darüber hinaus respektieren wir andere Religionen und bemühen uns um Dialog und Zusammenarbeit.
 
All das ist in einen umfassenden Prozess der Entwicklung und Ausbildung mit einzubeziehen.
 
2.   Forderungen an Politik, Gesellschaft, Streitkräfte und Kirche
Als Soldaten sind wir bereit, unseren Dienst am Frieden gemäß diesen Maximen zu leisten. Dazu sind jedoch politische, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen erforderlich. Diese zu erhalten oder zu schaffen ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Streitkräfte, Kirche und Gesellschaft:
* Betreiben und Weiterentwickeln einer aktiven Politik der Gerechtigkeit, des Friedens und der Integrität der Schöpfung, und einer wirksamen Krisenprävention zur Förderung der Lebensqualität,
* Bemühen um eine Weiterentwicklung des Völkerrechtes im Hinblick auf die Bedingungen und Umstände der humanitären Intervention,
* Beachtung der ethischen Normen bei allen Entscheidungen über militärische Einsätze, die weder im Hinblick auf ihre Ziele noch auf die eingesetzten Mittel gegen die Menschenwürde oder gegen die Menschenrechte verstoßen dürfen. Darüber hinaus soll einer Studie zu den ethischen Auswirkungen sowie den Folgen der Entwicklung und Verwendung nicht tödlicher Waffen besondere Priorität zukommen, um ihnen denselben rechtlichen Status wie den sogenannten ABC-Waffen seit dem letzten Jahrhundert zu verleihen,
* Gewährleisten der Religionsfreiheit in den Streitkräften,
* Sicherstellen der freien Religionsausübung und Hilfe zur Gewissensbildung in allen Fragen, die den Dienst des Soldaten betreffen, durch seelsorgliche Begleitung überall dort, wo Soldaten ihren Dienst tun,
* Unterstützung bei internationalen Regelungen für die Zusammenarbeit von Militärgeistlichen verschiedener Nationen,
* besondere seelsorgliche Begleitung von Familienangehörigen der im Ausland eingesetzten Soldaten, zur Aufrechterhaltung familiärer Stabilität,
* Anerkennung und solidarische Unterstützung des soldatischen Friedens-dienstes durch alle gesellschaftlichen Kräfte,
* Breite Unterstützung von kirchlichen Helfern innerhalb der Streitkräfte seitens der Bischofskonferenzen und lokalen Bischöfe, sowie der Weiterentwicklung der kirchlichen Friedenslehre auf allen Ebe
 

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