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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Die Kirchen und Religionsgesellschaften haben in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zum allgemein geltenden Lockdown werden bis vorerst Ende nächster Woche öffentliche Gottesdienste ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, gab das Ministerium gegenüber Kathpress am Donnerstag bekannt. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen für persönliche Gebete weiter offen.

Die Austritte aus der Katholischen Kirche sind im vergangenen Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Katholikenzahl in Österreich ist zugleich im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, dabei aber weitgehend stabil. Das ergeben die am Mittwoch von den österreichischen Diözesen veröffentlichten Statistiken.

Demnach gibt es mit Stichtag 31. Dezember 2020 in Österreich 4,91 Millionen Katholiken. 2019 waren es laut amtlicher Statistik der Österreichischen Bischofskonferenz 4,98 Millionen Katholiken. Das entspricht einem Rückgang von rund 1,5 Prozent. Die amtliche Kirchenstatistik 2019 wurde ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht.

Die Zahl der Kirchenaustritte ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Prozent zurückgegangen. Insgesamt traten 58.535 Personen im Jahr 2020 aus der katholischen Kirche aus. 2019 waren es laut amtlicher Statistik 67.794. Alle österreichischen Diözesen meldeten einen Rückgang bei den Austrittszahlen.

Die Kirchenaustritte lagen damit 2020 etwas unter jenen von 2018 (58.807). 2017 verließen 53.698 Katholiken die Kirche, 2016 waren es 54.969, 2015 56.599, 2014 55.003, 2013 54.869, 2012 52.336, 2011 59.023 und 2009 53.269. 2010 musste die Kirche 85.960 Austritte verzeichnen - ein historischer Höchststand -, was damals zu einem Gutteil auf das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich zurückzuführen war.

Kircheneintritte und Widerrufe

Mit Stichtag vom 31. Dezember 2020 wurden 3.807 Personen in die Kirche wieder oder neu aufgenommen. Das ist um 28,7 Prozent weniger als 2019 (4.898). 2018 waren es 5.261, 2017 konnte die Kirche 5.461 Eintritte verzeichnen, 2016 waren es 5.269, 2015 5.064, 2014 4.995, 2013 4.771 und 2012 4.477.

461 Personen machten zudem 2020 von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch. Damit sind Menschen gemeint, die zunächst ihren Austritt erklärt hatten, nach einem Kontakt mit kirchlichen Verantwortlichen und innerhalb einer Dreimonatsfrist aber wieder Abstand von diesem Schritt nahmen. 2019 konnte die Kirche 637 Widerrufe verzeichnen, 2018 waren es 565. 2017 machten 562 Personen von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch, 2016 waren es 518, 2015 602, 2014 615 und 2013 552.

Bei den Angaben für 2019 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Kleinere Korrekturen - vor allem bei den Neu- oder Wiedereintritten - sind noch zu erwarten, da noch nicht in allen Diözesen die Daten für die letzten Monate des Vorjahres umfassend vorliegen. Erfahrungsgemäß werden die Zahlen der Kircheneintritte (Aufnahmen und Wiederaufnahmen) und der Widerrufe noch leicht steigen.

Zu jener Zahl an Personen, die aus freien Stücken der katholischen Kirche beitreten, müssen auch noch jene hinzugezählt werden, die sich im Erwachsenenalter (ab 14 Jahren) taufen lassen. Hier gibt es für 2020 noch keine Daten. Die Zahl der amtlichen Statistik für 2019 weist hier 540 Taufen aus; 2018 waren es 650 Taufen, 2017 890, 2016 433, 2015 323.

Maßgebliche Faktoren für den leichten Rückgang der Katholikenzahl sind jedenfalls nicht nur das Verhältnis von Austritten zu Kircheneintritten, sondern vor allem auch von Taufen zu Sterbefällen und von Zuzügen zu Wegzügen.

Die Diözesen haben für 2020 folgende Katholikenzahlen bekanntgegeben (die Vergleichszahlen 2019 beziehen sich auf die amtliche Statistik der Österreichischen Bischofskonferenz):

Erzdiözese Wien

Für 2020 meldet die Erzdiözese Wien 1.135.072 Katholiken (2019: 1.156.923). 16.500 Personen traten aus der Kirche aus (2019: 19.198). Zugleich konnten bislang 714 Neu- und Wiedereintritte verzeichnet werden (2019: 1.120). 115 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 130).

Diözese Linz

Die Diözese Linz hat mit Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 927.906 Katholiken (2019: 939.667). Im Jahr 2020 traten 10.108 Personen aus der Kirche aus (2019: 11.097). 679 Personen traten wieder oder neu ein. (2019 waren es 857 Personen.) Zusätzlich widerriefen 75 Personen ihren Austritt (2019: 141).

Diözese Graz-Seckau

In der Diözese Graz-Seckau gehörten 781.081 Personen im Jahr 2020 der katholischen Kirche an (2019: 794.169). 9.821 Personen traten 2020 aus der Kirche aus (2019: 11.617). Gleichzeitig konnten bislang 920 Wieder- und Neueintritte mit Jahresende 2020 verzeichnet werden (2019: 1.179). 102 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 138).

Diözese St. Pölten

476.433 Katholiken hatten mit Jahresende 2020 ihren Hauptwohnsitz in der Diözese St. Pölten (2019: 482.587). 5.170 Katholiken sind im vergangenen Jahr aus der Kirche ausgetreten (2019: 5.542). Weiters sind 285 Wieder- und Neueintritte zu verzeichnen (2019: 332), sowie 19 Widerrufe (2019: 35).

Erzdiözese Salzburg

In der Erzdiözese Salzburg wird die Gesamtzahl der Katholiken mit Stichtag 31. Dezember 2020 mit 453.423 angegeben (2019: 460.106). 5.177 Personen haben die Kirche verlassen (2019: 5.405), 374 sind wieder oder neu eingetreten (2019: 412). 34 Personen machten vom kirchlichen Angebot des Widerrufs Gebrauch (2019: 35).

Diözese Gurk

Mit Stichtag 31. Dezember 2020 sind 350.767 Kärntner römisch-katholisch (2019: 356.920). In der Diözese Gurk haben im vergangenen Jahr 3.901 Personen die Kirche verlassen (2019: 5.815). Die Zahl der Wiedereintritte und Übertritte beträgt bislang 318 (2019: 306). Außerdem widerriefen 37 Personen im Jahr 2020 ihren Austritt (2019: 62).

Diözese Innsbruck

Die Diözese Innsbruck zählte zum Jahreswechsel 369.768 Katholiken (2019: 374.034). 3.662 Personen verließen die Kirche (2019: 4.313). Die Zahl der Eintritte belief sich 2020 auf 289 (2019: 395). 37 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 54).

Diözese Feldkirch

2020 verzeichnet die Diözese Feldkirch 226.104 Katholiken (2019: 229.236). 2.887 Personen sind 2020 aus der Kirche ausgetreten (2019: 3.317). Zugleich konnten 130 Eintritte registriert werden (2019: 183). 22 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 34).

Diözese Eisenstadt

186.800 Katholiken gehören mit Jahresende 2020 der katholischen Kirche im Burgenland an (2019: 189.160). Die Diözese Eisenstadt vermeldet für das vergangene Jahr 1.309 Austritte (2019: 1.490). 98 Personen wurden neu oder wieder in die Kirche aufgenommen (2019: 114). 20 Widerrufe wurden für 2020 gemeldet, (2019: 8).

(Weitere Informationen unter: www.katholisch.at/statistik)

 

In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und den Altardienst als sogenannte "Akolythen" ausüben. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am Montag eine weltweit - und insbesondere im deutschen Sprachraum - teils bereits lange bestehende Praxis der Dienste von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt. Dabei geht es um Ämter wie das Vortragen von Lesungen, das Austeilen der Kommunion und den Altardienst, die jetzt auch für Frauen eine feste kirchenrechtliche Form bekommen.

Konkret streicht der Papst mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) das Wort "männlich" aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun alle getauften Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.

Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist, dass neben Männern jetzt auch Frauen diese Dienste in Form einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen überragen werden können.

Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.

Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am "königlichen Priestertum" Christi hätten.

Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion und andere liturgische Dienste, die in Ermangelung eines Akolythen meist von Ministranten ausgeführt werden. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten - der zum Leib Christi gewandelten Hostie - zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu.

"Gemeinsame Mitverantwortung aller Getauften"

Seinem "Motu proprio" vom Montag fügte Papst Franziskus laut "Vatican News" einen erläuternden Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, bei. Darin führt er die theologischen Gründe seiner Entscheidung aus. Im Horizont der vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestoßenen Erneuerung ("rinnovamento") sei "heute immer stärker zu spüren, dass die gemeinsame Mitverantwortung aller Getauften in der Kirche unbedingt wiederentdeckt werden muss. Das gilt besonders für die Sendung der Laien", heißt es darin.

Franziskus zitierte aus dem Schlussdokument der Sonder-Bischofssynode für das Amazonasgebiet aus dem Jahr 2019, das die Synodenväter per Abstimmung beschlossen und ihm überreicht hatten. "Die Kirche in Amazonien muss darauf dringen, dass Männern und Frauen gleichermaßen Dienstämter übertragen werden", stand dort zu lesen. Und weiter unter Verweis auf die in Amazonien breit verankerten kleinen missionarischen kirchlichen Gemeinschaften: "Dies ist die Kirche der getauften Frauen und Männer, die wir vor allem im Bewusstsein der in der Taufe empfangenen Würde, aber auch durch Förderung von Dienstämtern bestärken müssen."

In seinem Brief an den Glaubenspräfekten zitiert Papst Franziskus auch die Worte von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) aus dessen Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" von 1994, wonach "die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden". Doch dann fügt Franziskus hinzu: "Was die nicht durch Weihe übertragenen Ämter betrifft, ist es aber möglich - und erscheint es heute geboten -, diese Einschränkung zu überwinden."

"Den Laien beiderlei Geschlechts Zugang zum Amt des Akolythen und des Lektors zu geben", so erklärt der Papst, "indem man das auf der Taufe gründende allgemeine Priestertum aller Gläubigen ernst nimmt, wird die Anerkennung für den wertvollen Beitrag erhöhen, den so viele Laien, auch Frauen, schon seit langem zum Leben und zur Sendung der Kirche leisten." Das gelte erst recht, wenn ihnen ihr Amt "durch einen liturgischen Akt", eine richtiggehende "Amtseinsetzung" übertragen werde.

Der Militärbischof, der innerhalb der Bischofskonferenz u.a. auch für die Dreikönigsaktion zuständig ist, bekam am Dienstag Besuch von einer Sternsingergruppe der Pfarre Aspern.

„Ich danke euch für den tollen Einsatz trotz der widrigen Umstände“. Das betonte Militärbischof Werner Freistetter beim Besuch der Sternsingergruppe der Pfarre Aspern  am Dienstagnachmittag in der Militärpfarre Wien. Gerade in schwierigen Zeiten, wie sie derzeit herrschen sei das Engagement der Kinder und Jugendlichen für die Dreikönigsaktion von besonders großer Wichtigkeit. Durch die Corona-Krise sei in vielen ärmeren Ländern die Not der Menschen noch größer, von daher ist jede Spende für Projekte der Dreikönigsaktion in diesem Jahr besonders wertvoll. Der Segen, den die Sternsinger rund um den Dreikönigstag in die Haushalte in ganz Österreich bringen, sei in der aktuellen Zeit ein „starkes Zeichen der Hoffnung“, so Freistetter

Hilfe für viele Menschen überlebensnotwendig

Bischof Freistetter ist innerhalb der österreichischen Bischofskonferenz als Referatsbischof für Mission und Entwicklung und dabei u.a. auch für die Dreikönigsaktion zuständig. Bei einem Lokalaugenschein in Brasilien konnte er sich 2019 einen Überblick über eine Reihe von Projekten der Dreikönigsaktion verschaffen. „Hier sieht man, wie viel wir mit unseren Spenden erreichen können, für uns ist es nur ein kleiner Beitrag, aber diese Hilfe ist für viele der Menschen dort überlebensnotwendig“, resümierte Freistetter.

In der Katholischen Kirche werden vom 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Vereinbarung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde.

"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die ab Montag in einer Woche geltenden Regeln entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits beim letzten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.

Lackner: Im Lockdown die Hoffnung stärken

"Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der Katholischen Kirche wie bisher mitgetragen", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress.

"Die Weihnachtsfreude ist heuer sicher verhaltener als sonst, vielleicht ist sie aber auch inniger und tiefer." Er sei "sehr dankbar", dass auch am Stephanitag und am Sonntag unter den gebotenen strengen Auflagen noch Gottesdienste stattfinden können, so Lackner. "Damit ist ermöglicht, dass sich die Gläubigen besser auf verschiedene Gottesdienste verteilen können und dass alle, die zu Weihnachten eine Messe mitfeiern möchten, das auch wirklich tun können."

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das christliche Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir in den nächsten Wochen daheim unseren Glauben leben. Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird. Dieses Wort von Mutter Teresa hat sich schon so oft bewahrheitet. Beten stärkt den Frieden und gibt Hoffnung", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeierenden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren zulässig, die wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

 
Vom 28. Dezember bis 17. Jänner werden keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Darauf haben sich die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium am Montag geeinigt. Anlass dafür sind die neuen Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus. Somit können öffentliche Gottesdienste wie geplant an den Weihnachtsfeiertagen bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, unter Einhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen stattfinden. Ab dem 28. Dezember werden die Gotteshäuser den Gläubigen weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen. Eine Ausnahme wird für jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden unter strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen öffentliche Gottesdienste feiern können.

Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen. Die Regelung entspricht inhaltlich jener Vereinbarung, die bereits vom 16. November bis 6. Dezember gegolten hat.

"Auch wenn uns der Kampf gegen die Corona-Pandemie schon seit so langer Zeit begleitet und uns bereits viel abverlangt hat, werden die nächsten Monate wieder besonders herausfordernd. Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken und die Krankenhäuser und Intensivstationen zu entlasten", erklärte dazu Kultusministerin Raab. Gleichzeitig dankte die Ministerin allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass nach der Ausnahmeregelung für die Weihnachtsfeiertage vorerst ab 28. Dezember keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. "Mit dieser Vereinbarung leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag, damit wir unser Ziel, die Ansteckungszahlen deutlich zu reduzieren, auch erreichen können", so Raab.
 

Die weltweit gerechte Verteilung von Covid-Impfstoff hat Bischof Werner Freistetter eingefordert. In einem ersten Schritt müsse es deshalb möglich sein, dass es zu einem raschen weltweiten Impfen von Gesundheitspersonal und Risikogruppen noch im Jahr 2021 kommt. "Wir können diese Krise lediglich global bekämpfen. Es braucht überall geimpftes Gesundheitspersonal, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und eine adäquate Versorgung der Bevölkerung überhaupt zu ermöglichen", so Freistetter wörtlich in einer Aussendung am Dienstag.

Für die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit müssten Impfstoffe als globale öffentliche Güter weltweit verfügbar sein und gerecht verteilt werden, betonte Freistetter, der in der Bischofskonferenz für Weltkirche-Agenden zuständig ist und den Vorsitz über die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) inne hat.

Ungleichheit nimmt zu

Die KOO machte in der Aussendung auf die jüngst publizierten Zahlen zur weltweiten Ungleichverteilung von Impfstoff gegen Covid19 aufmerksam. Die von der wissenschaftlichen Informations- und Analysefirma Airfinity erhobenen und von einem britischen NGO-Netzwerk analysierten Zahlen hätten sichtbar gemacht, dass an die 70 Länder mit niedrigem und unterem mittleren Einkommen im nächsten Jahr nur Impfstoff für ein Zehntel ihrer Bevölkerung werden erwerben können. Im Gegensatz dazu konnten sich wohlhabende Staaten Impfstoffe für eine Mehrfachimpfung ihrer Bevölkerung für 2021 reservieren. Der eingeschränkte Zugang für arme Länder liege demnach sowohl am Preis, geprägt durch die Patente der Pharmaunternehmen, an den Lagerungsbedingungen als auch den Standorten der Entwicklung.

Der fehlende Zugang zum Impfstoff werde auf Dauer die globale Ungleichheit dramatisch verschlimmern, warnte KOO-Leiterin Anja Appel. Denn weiterhin hohe Infektions- und Todesraten würden auch die strukturellen Kettenreaktionen verschlimmern, "sodass die armen Länder sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich geschwächt bleiben werden und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte zunichtegemacht werden".

Appell an Bundesregierung

Appel appellierte an die österreichische Bundesregierung, sich für eine internationale Finanzierung von Impfstoffen für Risikogruppen und systemerhaltendes Personal auch in anderen Ländern einzusetzen und die WHO in ihrem Engagement für globale Ansätze in der Nutzung der Forschungserkenntnisse zu stärken.

Mittelfristig sollte im Sinne einer gerechten Medikamentenverteilung das jetzige System der Medikamentenentwicklung und -produktion verändert werden. "Es braucht, gerade im Zusammenhang mit Notfallmedikamenten oder Impfstoffen eine Veränderung der Entwicklungsfinanzierung, um danach eine preiswerte, faire Verteilung ohne jahrelange Patentrechte zu ermöglichen", so Appel.

Weihnachten ist das Fest der Geburt Christi und mit Ostern das höchste Glaubensfest der Christen. Viele Menschen freuen sich darauf und die Kirchen in Österreich haben sich daher auf Maßnahmen geeinigt, damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Gläubigen die Weihnachts-Gottesdienste gemeinsam, sicher und würdig feiern können. Dies wird in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) betont.

Der Vorsitzende des ÖRKÖ, Prof. Rudolf Prokschi, stellte fest, dass der gemeinsame Gottesdienst zu Weihnachten ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenspraxis ist. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die das Kultusministerium und die Kirchen bereits vor einer Woche vereinbart hatten, bleiben weiterhin verbindlich, seien aber jetzt sinnvoll ergänzt worden.

Daher gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen eine erhöhte Zahl an Gottesdiensten, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden besser verteilen kann. Daneben werden die Gemeinden darin bestärkt, Gottesdienste auch via Video zu übertragen, um den Gläubigen ein Mitfeiern von zu Hause zu ermöglichen. Nach Möglichkeit werden die Gemeinden ein Anmeldesystem für die Gottesdienstbesucher anbieten sowie die Gottesdienste gestaffelt organisieren.

Weiters stellen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der Gottesdienste sicher, dass die vereinbarten Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jenen Personen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese Pflicht gilt auch bei Gottesdiensten im Freien. Daher wird bei Bedarf den Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz beim Kircheneingang bzw. Zugang zum Feiergelände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sein. Gemeinde- und Chorgesänge bleiben auch zu Weihnachten ausgesetzt. Maßnahmen wie die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank zur Einhaltung des Mindestabstandstands sollen ein sicheres Feiern ermöglichen.

"Neben diesen allgemeinen Maßnahmen können die einzelnen Kirchen im eigenen Bereich zusätzliche Regeln und Empfehlungen zur konkreteren Ausgestaltung erarbeiten", hielt der ÖRKÖ-Vorsitzende fest und sagte: "Ich bin überzeugt, dass durch eine schlichte und würdige Liturgie der Kern der Weihnachtsbotschaft so zum Leuchten kommen kann, dass sie den Menschen gerade in dieser Zeit Freude und Hoffnung gibt."

Bischöfe laden zum Mitfeiern ein

Vor diesem Hintergrund laden die katholischen Bischöfe nach Maßgabe der Pandemieentwicklung die Gläubigen ein, das Weihnachtsfest zu Hause in der Familie und mit einem Gottesdienst zu begehen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die zahlreichen medialen Angebote zum Mitfeiern genützt werden. Für die Gottesdienste zu Weihnachten tagsüber und in der Nacht ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste maßgeblich. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag gegenüber Kathpress, nachdem die Bischöfe am Vortag darüber gemeinsam beraten hatten.

Weil alle geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, hat bei den Weihnachtsgottesdiensten demnach weiterhin der Gemeinde- und Chorgesang zu entfallen. Solistischer Gesang und Instrumentalmusik sollen den festlichen Charakter der Gottesdienste unterstreichen. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.

Im Rahmen der Beratung der Bischofskonferenz sei deutlich geworden, dass die Diözesen bereits Konkretisierungen und Empfehlungen an die Pfarrgemeinden im Blick auf die Weihnachtsfeiertage gemacht haben bzw. noch geben werden, führte Erzbischof Lackner weiter aus. So sollen beispielsweise zusätzliche Krippenandachten stattfinden und deren Dauer verkürzt werden, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden gut verteilen kann. Wo es aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Mitfeiernden nötig ist, kann es auch eine zusätzliche Christmette geben. "Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass alle, die einen Weihnachtsgottesdienst mitfeiern wollen, dafür auch eine Möglichkeit finden. Wenn wir uns in den Pfarren jetzt darauf verantwortungsvoll vorbereiten, dann wird Weihnachten gerade heuer zu einem Fest der Freude werden", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

(Infos zum ÖRKÖ unter www.oekumene.at - Rahmenordnung der Bischofskonferenz im Volltext abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
 

Bischof Werner Freistetter hat die Bevölkerung zur Teilnahme an den Corona-Massentests aufgerufen. Dies sei ein "wichtiger Schritt, um sich in dieser Situation der Pandemie Orientierung zu verschaffen", so der Bischof. Auch er selbst werde sich testen lassen, fügte Freistetter hinzu. Laut seinen Informationen würden die Test sehr professionell ablaufen und die Menschen fühlten sich gut begleitet und betreut. Freistetter äußerte sich in einem kurzen Video, das die Militärdiözese am Montag auf ihren Social Media-Kanälen veröffentlichte. (u.a. www.facebook.com/Militaerseelsorge)

Der Bischof dankte darin auch den vielen Soldaten, die im Rahmen der Massentest im Einsatz sind. Dieser Einsatz sei für Soldaten sicher ungewöhnlich. Aber der oberste Leitsatz des Bundesheeres sei "Schutz und Hilfe", und darum gehe es ganz sicher auch bei diesen Covid-Tests, betonte der Militärbischof.

Die ersten Tests begannen vergangenen Freitag in Wien, Tirol und Vorarlberg. Wien testet noch die ganze Woche, während Tirol und Vorarlberg ihre Tests mit Sonntag bereits abschlossen. Demnach nahmen in Tirol rund 32 Prozent und in Vorarlberg 31 Prozent der Bevölkerung teil. Das Burgenland startet am 10. Dezember, Oberösterreich am 11. Dezember, am 12. Dezember folgen die restlichen Bundesländer, jeweils mit unterschiedlichen Schlussdaten.

 
 

Ab Montag, 7. Dezember, werden in der Katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen gefeiert. Die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu am Freitag eine neue Rahmenordnung veröffentlicht, die landesweit gilt. Die wichtigsten Regeln sind, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen, Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. Trauungen sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung "sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben", heißt es in dem Regelwerk, das eine am Donnerstag mit dem Kultusministerium geschlossene Vereinbarung für den kirchlichen Bereich umsetzt. Detailregeln für die Feier von Weihnachtsgottesdiensten befinden sich noch in Ausarbeitung.

"Der erhoffte Rückgang der Corona-Infektionen macht es endlich wieder möglich, öffentliche Gottesdienste zu feiern", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag im Interview mit Kathpress. "Der gemeinsam gelebte Glaube gibt gerade jetzt vielen Menschen Halt und Hoffnung und wird so zum Segen für die ganze Gesellschaft." Die nach wie vor nötigen Schutzmaßnahmen und Einschränkungen seien sinnvoll und notwendig, betonte Lackner.

"Wenn wir heuer den Advent und Weihnachten nicht so wie gewohnt feiern werden, so kann der Wegfall so mancher vorweihnachtlichen Gewohnheit uns mitunter dabei helfen, den eigentlichen Kern dieser besinnlichen Zeit tiefer zu erfahren: So wie bei der biblischen Herbergssuche klopft Gott auch an unser Herz, will Einlass finden und es weiten, damit auch wir unser Herz öffnen für die oft versteckte Einsamkeit und Not unserer Mitmenschen", gab der Salzburger Erzbischof zu bedenken.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." Wie schon bisher, so kann jeder Diözesanbischof auf Grundlage dieser Rahmenordnung strengere Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.

Die von der Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmen entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits vor dem harten Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Sie gelten bis vorerst 6. Jänner 2021 und müssen für Weihnachten noch konkretisiert werden. "Es ist geplant, dass die Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht für Weihnachten bis spätestens Ende nächster Woche erstellt sind und dann veröffentlicht werden", erklärte dazu am Freitag der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress.

Mehr Abstand, kein Gemeindegesang

Im kirchlichen Bereich gilt anders als sonst ein erhöhter Mindestabstand. Um den gebotenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, "kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich" sein, heißt es in der neuen Rahmenordnung. "Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten, vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden", ein "Willkommensdienst" hat auch darauf zu achten. Darüber hinaus sollen "Gottesdienste in der gebotenen Kürze" gefeiert werden. Wo es möglich ist, soll an Wochentagen der Gottesdienst in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle stattfinden.

"Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben", heißt es ausdrücklich. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.

Maskenpflicht und allgemeine Regeln

In der Rahmenordnung sind weitere Regeln enthalten, die größtenteils schon bisher galten: So darf der Mindestabstand von 1,5 Metern dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Generell gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasenschutzes problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 1,5 Meter Mindestabstand und Maske möglich.

Die Maskenpflicht gilt auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Im Freien ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und Desinfektionsmittel bereitzustellen.

Lüften, Willkommensdienst, Hygiene

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Diese Regelung galt bereits in allen Phasen der Corona-Krise.

Messfeier und Kommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist."

Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung

Wie schon zuletzt praktiziert, sind Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das gilt ebenso für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung.

Auch Taufen mögen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Anders als zuletzt ermöglicht die neue Rahmenordnung aber eine Taufe, wenn eine Verschiebung nicht möglich ist. In diesem Fall darf die Taufe "nur im kleinsten Kreis stattfinden". "Analog zu den staatlichen Bestimmungen können neben dem Taufspender nur Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten anwesend sein", heißt es dazu erläuternd.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Keine öffentlichen Gottesdienste bis 6. Dezember

Bis zum Sonntag, 6. Dezember, finden somit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich bis zum 2. Adventsonntag sind nicht-öffentliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

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