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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Corona-bedingt hielt heuer Militärbischof Werner Freistetter das Pontifikalamt zu Fronleichnam mit einer anschließenden Kurzprozession in seiner Kathedrale. Er freute sich besonders über die Anwesenheit Altbischofs Christian Werner, der ihm zu seinem fünfjährigen Bischofsjubiläum gratulierte.

 

Gandios wurde das Hochfest von Marie-Luise Schottleitner und Ines Schüttengruber musikalisch umrahmt. Das Schlusswerk von Johann Sebastian Bach „Mein gläubiges Herze“ BWV 68 war der feierliche Höhepunkt.

In seiner Predigt betonte der Bischof, dass Gott da ist und die vielen Menschen dieser Welt ein Leib in ihm sind: „Wir dürfen das wahre Brot des Himmels feiern und es enthüllt das Geheimnis, das verborgen ist. Brot und Wein sind das Zeichen der Hingabe Gottes, es ist eine Bewegung von Gott auf uns zu! In der Sequenz wurde das große Wunder der Liebe besungen und Gottes Liebe ist ER selbst.“

Der Militärbischof bat auch für alle zu beten, denn wir alle sind berufen, uns einmal im Reich Gottes zu Tisch zu setzen!

Nach dem Hochfest gab es die eucharistische Anbetung mit dem Segen und anschließend eine Prozession mit dem Schlusssegen mit den Klängen des „Großer Gott, wir loben dich“

An diesem Tag war auch das 5-jährige Jubiläum des Weihetages von Bischof Freistetter, dazu gratulierte der emeritierte Militärbischof Werner und das Rektorat übergab ein Geschenk, worüber sich der jetzige Bischof sichtlich freute.

Erstmals seit vergangenem November findet ab Montag wieder eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz statt. Sie steht ganz im Zeichen der Corona-Krise und der Neuwahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, nachdem Kardinal Christoph Schönborn seinen Rücktritt bereits erklärt hat. Der Wiener Erzbischof wird die traditionell in Mariazell stattfindende Sommervollversammlung noch eröffnen, in deren Verlauf dann die Wahl seines Nachfolgers an der Spitze des heimischen Episkopats erfolgen wird.

Ursprünglich hätte die Wahl bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben. Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Franz Lackner sowie die Diözesanbischöfe Manfred Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.

Im Zeichen der Corona-Krise

Wenn die Bischöfe von 15. bis 18. Juni zu ihren Beratungen im Marienwallfahrtsort zusammenkommen, dann gelten dabei auch besondere Corona-Schutzmaßnahmen. So müssen alle Mitglieder der Bischofskonferenz im Vorfeld einen Corona-Test machen, wie der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress erläuterte. Auch das Tagungsprogramm musste der Situation angepasst werden. So ist diesmal kein Studiennachmittag mit externen Personen geplant. Auch die sonst übliche Festmesse zum Abschluss der Tagung in der Basilika mit zahlreichen Gläubigen muss nächste Woche entfallen.

Die Corona-Krise steht auch inhaltlich im Zentrum der Tagung. Geplant ist eine eingehende Evaluierung des von vielen Einschränkungen geprägten kirchlichen Lebens der letzten Monate. "Neben den gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise werden genauso ihre Auswirkungen auf die Kirche ein zentrales Thema der Bischofskonferenz sein", so Schipka.

Erstmals an einer realen Vollversammlung des Episkopats wird der neue Kärntner Bischof Josef Marketz teilnehmen. Geplant ist auch ein Treffen der Bischöfe mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana.

Neuwahl des Vorsitzenden

Neben der Corona-Krise wird die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz das wichtigste Thema der Vollversammlung sein. Sie ist nötig, da Kardinal Schönborn (75) altersbedingt von sich aus seinen Rücktritt bereits schriftlich erklärt hat. Im Juni 1998 hatte Kardinal Schönborn vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl ohne Unterbrechung 22 Jahre lang innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.

Bei der nun erstmals seit der Rücktrittserklärung real stattfindenden Vollversammlung muss der neue Vorsitzende aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt werden. Bei der Wahl selbst sind alle fünfzehn Mitglieder der Bischofskonferenz aktiv wahlberechtigt. Neben den neun Diözesanbischöfen und dem Militärbischof sind das auch die vier Weihbischöfe und der Abt von Wettingen-Mehrerau. Das Statut sieht eine Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder für die Wahl zum Episkopatsvorsitzenden vor. Ab dem dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit.

Neben Kardinal Schönborn gehören der Österreichischen Bischofskonferenz aktuell der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63), die Diözesanbischöfe Benno Elbs (Feldkirch, 59), Hermann Glettler (Innsbruck, 55), Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau, 57), Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt, 64), Manfred Scheuer (Linz, 64), Alois Schwarz (St. Pölten, 67) und Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt, 57) sowie Militärbischof Werner Freistetter (66) an. Mitglieder sind außerdem die Weihbischöfe Hansjörg Hofer (Salzburg, 68), Anton Leichtfried (St. Pölten, 52), Franz Scharl (Wien, 62) und Stephan Turnovszky (Wien, 55) sowie der Mehrerauer Abt Vinzenz Wohlwend (50).

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz koordiniert und moderiert das Gremium nach innen und repräsentiert es nach außen. Er beruft die Vollversammlung ein, erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Da er die Bischofskonferenz nach außen vertritt, ist es in der Regel der Vorsitzende, der die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer Vollversammlung informiert. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen grundsätzlich die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf nationaler Ebene.

Die Vollversammlung der Bischofskonferenz endet am Donnerstag, 18. Juni. Für Freitag, 19. Juni, ist um 10 Uhr eine Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn sowie dem neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz in Wien geplant. Anders als sonst üblich wird die Pressekonferenz im Stephanisaal auf Stephansplatz 3 stattfinden, der aufgrund seiner Größe genug Platz für die nötigen Abstände bietet.

 

via: Kathpress

Die Militärseelsorge ist ein wesentlicher Teil im Österreichischen Bundesheer und wichtig für das Wohlbefinden und die psychische Stabilität der Soldatinnen und Soldaten.

Zuhören und Probleme ernst nehmen

Doch wo liegen eigentlich die Sorgen jener, die ihre Pflicht an der Grenze als Posten, Streife oder Kommandant einer Einheit erfüllen? Gibt es Unterschiede, ob Frau oder Mann? Militärkurat Oliver Hartl betreut seit Beginn des Covid-19-Einsatzes Soldatinnen und Soldaten und macht vor allem eines: Er hört genau zu und nimmt vorhandene Probleme ernst.

Sowohl von den Aufschub-Präsenzdienern und Kaderangehörigen als auch von Milizsoldaten wird die Betreuung durch den Militärpfarrer positiv aufgenommen, bietet sich doch damit einmal eine Gesprächsmöglichkeit mit jemandem abseits der üblichen Dienstaufsichten. "Die Verlängerung des Grundwehrdienstes und eingesetzt sein oft fern der Heimat stellte für manche junge Kameraden schon eine besondere Herausforderung dar", so Militärkurat Hartl, "aber die Kameraden waren durchaus motiviert, waren bzw. sind sie doch direkt daran beteiligt, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und der Bevölkerung ein sicheres Gefühl zu vermitteln." Ein Rekrut aus Salzburg, der in Niederösterreich eingesetzt war, brachte zum Ausdruck, dass ihm diese Zeit sicher sein Leben lang in Erinnerung bleiben wird: "Dieser Einsatz brachte viele brauchbare Erfahrungen, die einen prägen."

Zusammenhalt und Engagement

Mit dem Einsatz der Miliz wandelte sich auch die Betreuung etwas, so Militärpfarrer Hartl: "Unter den Kameraden der Miliz ist besonders die soziale Dynamik nicht zu unterschätzen. Vom Akademiker bis zum Hilfsarbeiter greifen alle zusammen, und es funktioniert!" Das kann ein Vorausbild sein für die Zeit nach Covid-19. "Das Coronavirus wird nicht nur die Welt, sondern auch die Gesellschaft in unserem Land nachhaltig verändern", ist sich der Militärpfarrer sicher, "in Grundzügen ist dies beim derzeitigen Assistenzeinsatz bereits erkennbar: Ausbildung und Einsatz auf das Ziel hin, dass es in unserem Land wieder besser wird. Und das Bewusstsein, dass dies ohne Zusammenhalt und Engagement nicht möglich ist. Diese Erfahrung wird man wohl in der ganzen Gesellschaft machen müssen. Hier wird sie schon gemacht."

Bereichernde Erfahrung

Ob der Militärpfarrer nicht manchmal die Befürchtung hat, selber mit dem Virus angesteckt zu werden? "Zum einen halten uns natürlich auch wir Militärseelsorger strikt an die gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen", so Militärkurat Hartl, "und zum anderen relativiert sich die Sorge in der bereichernden Erfahrung, einen wichtigen Beitrag in der gegenwärtigen Krise zu leisten, was die im Einsatz stehenden Kameraden auch schätzen und dankbar annehmen. Denn die Kanzlei wäre der letzte Ort, wo man einen Militärpfarrer jetzt brauchen würde."

 

via: Bundesheer

Militärdekan Peter Papst folgt zum Jahreswechsel Leszek Ryzka als Militärgeneralvikar im Militärordinariat nach. Freistetter: „Papst ist erfahrener Militärseelsorger und mit den Strukturen bestens vertraut.“

Wien, 03. Juni 2020. Militärdekan Peter Papst wird zum Jahreswechsel 2020/2021 Militärgeneralvikar Leszek Ryzka als Generalvikar des Militärordinariats nachfolgen, das gab die Militärdiözese heute in einer Aussendung bekannt. Ein Wechsel wird zum Jahreswechsel deswegen notwendig, da Ryzka als Bundesbeamter zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wird. „Ich danke Militärgeneralvikar Ryzka schon jetzt für sein engagiertes Wirken für die Militärseelsorge, freue mich aber auch noch auf die restliche Zusammenarbeit bis zum Jahresende“, so Bischof Freistetter.

Papst ist mit Strukturen vertraut

„Peter Papst ist ein erfahrener Militärseelsorger, der auch mit den Strukturen des Militärordinariats bestens vertraut ist“, betonte Militärbischof Freistetter. Als Militärgeneralvikar sei eine große Vertrautheit mit den Abläufen in der Kirche aber im Besonderen auch im Bundesheer von besonderer Bedeutung, begründete der Bischof seine Wahl. „Militärdekan Papst verfügt über diese Erfahrung und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Bischof. 

Peter Papst wurde am 8. September 1961 in Villach geboren und ist derzeit als Militärdekan an der Militärpfarre an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Der 58-Jährige ist seit 1991 im Bereich des Militärordinariats engagiert.

Er studierte Fachtheologie an der Universität Wien und der Hochschule Heiligenkreuz und schloss sein Studium zum Magister der Theologie im Jahr 1993 ab. Militärbischof Alfred Kostelecky weihte Peter Papst am 11. Oktober  1992 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt zum Priester, mit 1. Dezember 1993 erfolgte die Ernennung zum Militärkaplan.

Viele Stationen in der Militärseelsorge

Militärdekan Papst blickt auf vielfältige Tätigkeiten im Bereich der Militärseelsorge zurück. So war er u.a. an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, in der Dekanatspfarre bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Wien, als Rektor der Spitalskapelle im Heeresspital in Wien, als Pfarradministrator der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich, als Rektor der Stiftskirche sowie als Militärpfarrer an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Zuletzt ernannte ihn Militärbischof Werner Freistetter 2018 zum stellvertretenden Dechant für den Dekanatsbereich I/Ost.

Peter Papst war zudem als Militärpfarrer in einer Reihe von Auslandseinsätzen, u.a. auf den Golan-Höhen und in Bosnien-Herzegowina, eingesetzt.

Die Wiedereinführung der jüdischen Militärseelsorge bei der deutschen Bundeswehr hat die österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner am Samstag zum Anlass genommen, auf die Bedeutung der Militärseelsorge hinzuweisen. "Gerade für den herausfordernden Soldatenberuf ist es wichtig, den Soldaten persönliche geistliche Begleitung und Unterstützung durch Glaubensvertreter aller für unser Land repräsentativen Religionen anzubieten", so Tanner in einer Aussendung.

Derzeit sind in der Militärseelsorge in Österreich sechs verschiedenen Religionen vertreten: von den christlichen Konfessionen traditionell seit Jahrzehnten die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche; hinzu kamen in den letzten Jahren die Orthodoxe Kirche (seit 2011) sowie die Islamische (seit 2015), die Alevitische (seit 2016) und die Jüdische Militärseelsorge (seit 2017).

Im Österreichischen Bundesheer bestünden im Hinblick auf die Religionsfreiheit spezielle Regelungen für die Behandlung religiöser Minderheiten "mit dem Zweck und der Absicht, den Grundwehrdienern und allen Bediensteten die Ausübung ihrer Religion so gut es geht zu ermöglichen", hieß es in der Aussendung weiter.

Die Militärseelsorger der verschiedenen Konfessionen und Religionen pflegten einen guten Gedankenaustausch untereinander und würden ihre Aufgaben nicht nur im Inland, sondern auch bei Auslandseinsätzen wahrnahmen.
 
 

Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.

Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."

Weiter nur Handkommunion

Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.

Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."

Hygiene, Ordner, Friedensgruß

Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.

Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.

Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.

Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".

Gottesdienste unter freiem Himmel

Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam bleibt in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.

Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.

Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen

Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.

Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.

Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.

Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.

Beichte und Krankenkommunion

Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.

Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung

Mit viel Engagement der kirchlichen Mitarbeiter und Disziplin der Gläubigen sind die ersten öffentlichen Gottesdienste am vergangenen Wochenende vonstattengegangen. Gröbere Verstöße gegen die Vorschriften oder auch Unstimmigkeiten wegen der limitierten Zahl der Messbesucher wurden nicht bekannt, wie ein österreichweiter Kathpress-Rundblick zeigt. - Für jeden Gottesdienstteilnehmer müssen 10 Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen. - Im Wiener Stephansdom gab es am Freitag, Samstag und Sonntag insgesamt bereits 22 Gottesdienste - mit sehr guten Erfahrungen, wie Dompfarrer Toni Faber am Montag im Kathpress-Interview sagte. Die Menschen hätten sich an die Maskenpflicht gehalten, auch die Abstandsregeln wurden eingehalten und die Kommunionspendung habe klaglos funktioniert, so der Dompfarrer.

Im Dom durften 300 Personen pro Gottesdienst teilnehmen. Bei keinem einzigen Gottesdienst habe man Menschen abweisen müssen, die erlaubte Gesamtzahl sei nie überschritten worden, so Faber. Das habe sicher auch damit zu tun, dass es derzeit keine Touristen gibt und vor allem viele ältere Menschen mit einem Messbesuch noch zuwarten würden.

Man werde deshalb auch weiterhin auf ein Anmeldesystem im Stephansdom verzichten, so Faber. Der Einlass durch das Riesentor wird mit einem Ordnerdienst geregelt. Eine elektronische Lichtschranke mit digitaler Anzeige sorgt - gemeinsam mit Ordnern - für den geregelten Personeneinlass, sodass nie mehr als 300 Personen im Dom sind.

Ein kleiner Zwischenfall am Sonntagabend stört freilich die sonst makellose Bilanz am ersten Gottesdienstwochenende im Stephansdom: Drei Personen, die sich im hinteren Bereich des Doms den Aufforderungen der Ordner widersetzten, Masken zu tragen - wobei eine Person aus gesundheitlichen Gründen davon befreit war - und den Gottesdienst lautstark störten, wurden schließlich von der Polizei aus dem Dom gebracht, wie Faber berichtete.

Platz genug in Wien-Margareten

Sehr zufrieden mit der Akzeptanz der neue Regeln für öffentliche Gottesdienste zeigt man sich im Pfarrverband Wien Margareten, der die Pfarren Auferstehung Christi und St. Josef umfasst. In beiden Pfarren hat man am Sonntag eine zusätzliche Messe eingeführt, wie Dechant Wolfgang Unterberger gegenüber Kathpress erläuterte. Das wäre im Nachhinein nicht unbedingt notwendig gewesen, "aber wir wollten auf Nummer sicher gehen und niemanden abweisen." In der Kirche Auferstehung Christi können aufgrund der Größenbeschränkung 40 Personen zum Gottesdienst kommen und in St. Josef 70. Die Voranmeldung in beiden Kirchen habe sehr gut funktioniert "und für jene, die spontan ohne Voranmeldung gekommen sind, war dann durch die zusätzliche Messe auch noch Platz". Insgesamt entspreche der Gottesdienstbesuch einem sehr schwachen Sonntag oder der Ferienzeit, "umso größer war die Freude und Dankbarkeit bei denen, die am Sonntag erstmals wieder real die Messe mitfeiern konnten."

Keine Probleme habe es beim Willkommensdienst, der Desinfektion und der Platzzuteilung gegeben. Letztere habe den Gläubigen ein Lächeln entlockt, "weil die freien Plätze mit lachenden Smileys gekennzeichnet waren, dazwischen gab es traurige Smileys, die für den nötigen Abstand sorgten", so Unterberger.

Erstmals habe auch die Afrikanische Gemeinde wieder in Auferstehung Christ feiern können und am Sonntagnachmittag gleich zwei Messen statt üblicherweise eine angesetzt. Das im Pfarrverbandsgebiet Rektorat St. Johannes hat diesmal noch auf einen öffentlichen Gottesdienst verzichtet und wie bisher die Messe im kleinsten Kreis gefeiert und im Internet gestreamt. Aber auch dort plant man bereits eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten.

Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten

Bei Gottesdiensten in Kirchen ist ein Meter Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben, zwei Meter werden von Bischofskonferenz empfohlen. Das Tragen von Masken ist verpflichtend (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahren). Die Gläubigen sind angehalten, nicht laut mitzubeten und auch nicht zu singen. Der Friedensgruß entfällt bzw. wird durch eine freundliche Geste auf Distanz ersetzt. Die Kommunionspendung erfolgt nur in Form der Handkommunion. Dabei tragen auch die Kommunionspender einen Mundschutz, die Gläubigen dürfen die Maske dafür kurz öffnen. Es wird beim Kommunionempfang geschwiegen und es gelten auch weitere strenge Hygienevorschriften: Kurz vor der Kommunion desinfizieren sich die Priester gründlich die Hände. Erst dann wird die Hostie an die Gläubigen weitergereicht.

Erfahrungen in den Bundesländern

Zwischen 90 und 120 Personen nehmen gewöhnlich am Sonntagsgottesdienst in der Pfarre Krems-St. Paul teil. Nun waren es - coronabedingt mit der 10-Quadratmeter-Regel - 65. Pfarrer Christoph Weiss berichtete am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Niederösterreichn heute", dass viele Menschen bei der Anmeldung noch zurückhaltend seien und sich noch nicht zum Messbesuch entschieden hätten. Die größte Umstellung sei die Distanz zwischen den Menschen und auch die Form der Kommunionspendung sei noch etwas ungewöhnlich, zog der Pfarrer sonst aber eine sehr positive Bilanz.

Im Vorarlberger Altach hat sich die Pfarre für die Kommunion eine Besonderheit ausgedacht: Es wurden Plexiglasscheiben aufgestellt, unter denen hindurch den Gläubigen die Kommunion gereicht wurde. "Der direkte zwischenmenschliche Kontakt fehlt, der Gesang fehlt, aber es ist schön, dass wir uns alle wieder sehen können", so die Bilanz von Pfarrer Rainer Büchel in der ORF-Sendung "Vorarlberg heute" am Sonntagabend. Die Gläubigen zeigten sich ob der Tragens der Schutzmasken diszipliniert, wenn auch wenig begeistert. Alle hofften, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommen wird.

P. Quirinus Greiwe, Kaplan in Herzogenburg, berichtete, dass der Gottesdienstbesuch am Sonntag rund 60 Prozent der Vor-Corona-Zeit ausmachte. "Da wir eine sehr kleine Kirche haben, habe ich eine zusätzliche hl. Messe am Vorabend eingeführt, sodass die Besucher sich aufteilen konnten, was auch sehr gut gelungen ist", berichtete Greiwe im Kathpress-Interview. Die Kirchgänger seien ausgesprochen diszipliniert gewesen, was etwa das Tragen der Masken anbelangte. "Auch bei der Kommunion haben sie Abstand gewahrt und geduldig abgewartet, bis sie herantreten konnten. Alles war sehr ruhig und unaufgeregt."

Da in Herzogenburg auf den Gesang vollständig verzichten wurde und nur die Orgel spielte, sei die Feieratmosphäre "sehr gedämpft gewesen, weniger österlich-fröhlich, aber keinesfalls gedrückt", so P. Greiwe. Die Abläufe in der Sakristei und in der Liturgie habe man zuvor geübt "und wir waren daher schon recht gut eingespielt". Jetzt hoffe man auf weitere Erleichterungen im Sommer, "sodass die ganze Gemeinde wieder zusammenkommen kann".

Freiluftmessen als Alternative

Eine andere Form, möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, sind Freiluftmessen. Der Eisenstädter Generalvikar Martin Korpitsch feierte am Sonntag im burgenländischen Zagersdorf mit der örtlichen kroatischsprachigen Gemeinde einen Freiluftgottesdienst. Es sei sehr berührend gewesen, wieder miteinander feiern zu können, so Korpitsch gegenüber Kathpress. Zum Sonntagsgottesdienst waren in etwa so viele Gläubige gekommen wie auch vor Corona.

So wie Zagersdorf gebe es auch andere Pfarren, die in der nächsten Zeit auf Freiluftgottesdienste setzen würden, berichtete der Generalvikar. In wieder anderen Pfarren werde eine zweite Messe am Sonntag angeboten. "Die Pfarren schöpfen alle Möglichkeiten aus", so Korpitsch. Es sei ihm jedenfalls nicht bekannt, dass es am Wochenende bei Gottesdiensten zu größeren Verstimmungen gekommen sei, weil Gläubigen der Einlass in Kirchen verweigert werden musste.

Ungewohnt sei für manche Pfarren hingegen noch, wie die Kommunionspendung bis auf weiteres durchzuführen ist. Deshalb hätten einige Pfarren an diesem Wochenende noch gänzlich auf die Kommunionspendung verzichtet, so der Eisenstädter Generalvikar. Grundsätzlich funktioniere die Kommunionspendung aber klaglos, sagte Korpitsch, der am Sonntagabend im mit 70 Personen "voll besetzten" Eisenstädter Dom dem Festgottesdienst zur Orgelweihe vorstand.

Originelle Sitzplätze

Die Pfarren sind auch sehr bemüht, trotz der ungewohnten Rahmenbedingungen für die Gottesdienstteilnehmer bestmögliche Bedingungen zu schaffen. In der niederösterreichischen Pfarre Kirchdorf an der Krems wurden beispielsweise die verfügbaren Sitzplätze mit Schildern markiert, die die Aufschrift tragen: "Schön, dass du da bist".

Pfarrer Roman Eder aus Maria Dürnberg in Salzburg berichtete wiederum von zahlreichen Gläubigen, die wegen der Maskenpflicht derzeit noch keinen Gottesdienst besuchen wollten. Also verlegte der Pfarrer die Messe aus der Wallfahrtskirche kurzerhand ins Freie, denn so hätten alle mitfeiern können. "Das wichtige ist einfach, den Abstand einzuhalten. Und auch die Maske ist nicht verpflichtend", so Pfarrer Eder gegenüber dem ORF-Salzburg. Auch für kommenden Donnerstag zum Christi Himmelfahrtsfest plant die Pfarre Dürrnberg den nächsten Freiluftgottesdienst. Und viele weitere Pfarren in ganz Österreich haben das auch vor.

Für Gottesdienste im Freien gibt es grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Es gilt aber auch die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen. Gottesdienste im Freien sollen aber nur in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten stattfinden und nicht zu regional-übergreifenden Großveranstaltungen mutieren.

Ökumenische Gastfreundschaft

Dass die Coronakrise die Kirchen näher zusammenbringen kann, wurde am Sonntag u.a. in Krems deutlich. Die rumänisch-orthodoxe Gemeinde in Krems feierte bisher ihre Gottesdienste in der Kremser Bürgerspitalskirche und stand nun vor dem Problem, dass aufgrund der 10-Quadratmeter-Regelung nur eine sehr geringe Anzahl von Gläubigen in der kleinen Kirche mitfeiern hätten dürfen. Mit Zustimmung des Pfarrgemeinderates kann die orthodoxe Gemeinde nun ihre Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche Krems-Lerchenfeld feiern. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe bietet diese Platz für 90 Personen.

Die katholische Gemeinde wird weiterhin ihre Sonntagsmessen um 10.15 Uhr feiern, um 11.15 Uhr beginnt die orthodoxe Liturgie. Im Anschluss an die katholische Messe nutzten bereits zahlreiche Gläubige die Chance der Mitfeier beim orthodoxen Gottesdienstes, wie die Pfarre auf ihrer Website mitteilte.
 
 
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-ergaenzung
 

Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai  wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.

Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge  ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.

So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.

Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.

Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen

Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.

Mehr als 26 Jahre lang leitete er die katholische Weltkirche und führte sie ins neue Jahrtausend: Das von 1978 bis 2005 währende Pontifikat von Papst Johannes Paul II. war das zweitlängste der 2.000-jährigen Kirchengeschichte. Zudem war der Pole mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla der erste nichtitalienische Papst nach 455 Jahren. Am 18. Mai wäre der Papst, dessen Heiligsprechung nach seinem Tod 2005 in Rekordzeit erfolgte 100 Jahre alt geworden.

In seinem Vierteljahrhundert als Pontifex hat Johannes Paul II. rastlos die Welt bereist und vor Milliarden Gläubigen gepredigt. Als "politischer Papst" trug er maßgeblich zum Fall der Mauer und dem Ende von Ostblock und Sowjet-Regime bei. Der erste Besuch eines Papstes in einer Synagoge (1986) und an der Tempelmauer in Jerusalem (2000), das "große Mea Culpa" (2000), mit dem der Pontifex für Fehler und Versäumnisse von Katholiken in der Geschichte um Verzeihung bat, zählen zu jenen Gesten, die Jahrhunderte überdauern.

Johannes Paul II. hat aber auch den Vatikan modernisiert. Er hat ein neues Gesetzbuch für die Kirche erlassen und im neuen Katechismus der Katholischen Kirche den Stand der Glaubenslehre am Ende des 20. Jahrhunderts festgehalten. Und er hat in 14 Enzykliken die katholische Dogmatik insbesondere in Fragen der Gesellschafts- und Morallehre weiterentwickelt.

Freilich: So gefeiert Johannes Paul II. zu Pontifikatsbeginn und in seinen letzten Amtsjahren war, so revolutionär neue manche Öffnungen und Gesten bleiben, so sehr wurde er ab den 1990er Jahren auch kritisiert: in Moral- oder Disziplinarfragen, für Bischofsbestellungen, den Umgang mit so manch progressivem Theologen und auch den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.

 

via: Kathpress

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