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Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.

Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.

Fürbitte für Corona-Tote

In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.

Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."

Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.

Beginn der Fastenzeit

Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.

Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Durch einen Priester aus Tansania, der sein Doktorat in Salzburg schrieb, wurde Bischofsvikar Christian Thomas Rachlé auf die Diözese Same am Fuße des Kilimandscharo-Massivs aufmerksam. Im Zuge seines Sabbaticals, in dem Rachlé Teile der Weltkirche kennen lernen wollte, bereiste er dieses afrikanische Land und es kam dort zur Begegnung mit Bischof Rogatus Kimaryo. Dieser gab ihm Einblicke in die junge aufblühende Diözese und bat Militärdekan Rachlé um Unterstützung für den Bau dieses religiösen Begegnungszentrums, da es für die stark wachsende christliche Gemeinde in dieser Region noch keinen geeigneten Platz für die Feier ihrer religiösen Feste gab.

Bischofsvikar Rachlé begann Spenden zu sammeln und damit den Bau dieses Zentrums zu mitfinanzieren und voran zu treiben. „Ich will den Menschen helfen, dort zu leben, wo sie geboren sind und ihre eigene Heimat zu erleben“, so Rachlé.

Das Weihnachtsfest wurde nun erstmals mit der Gemeinde in der neuen Kirche „Maria Goretti“ gefeiert. Dieses kirchliche Begegnungszentrum wurde durch unterschiedliche Unterstützungen, private Spenden und auch durch die Militärdiözese unterstützt, die die Kosten für das Dach des Zentrums übernahm

Das Bistum Same liegt in Tansania/Afrika am Fuß des Kilimandscharo. Es erstreckt sich über eine Fläche von 10000 km² und hat knapp 700 000 Einwohner. Der Anteil der katholischen Bevölkerung beträgt knapp 80.000 und ist stark wachsend.

Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
 

"Auch zwei Jahre nach dem schweren Dammbruch in Brumadinho in der Region Minas Gerais im Südosten Brasiliens, ist die Situation der Bevölkerung vor Ort noch immer katastrophal". Das hat Bischof Werner Freistetter am Montag in einer Aussendung anlässlich des zweiten Jahrestags der Katastrophe vom 25. Jänner 2019 betont. Bei dem Unglück, das mehr als 270 Menschen das Leben kostete, wurde giftiger Schlamm freigesetzt, der über Kilometer eine Schneise der Verwüstung hinterließ und die Gegend weiträumig unbewohnbar gemacht hat. Heute ist die Region zudem schwer vom grassierenden Coronavirus betroffen.

Freistetter ist innerhalb der österreichischen Bischofskonferenz als Referatsbischof für Mission und Entwicklung u.a. auch für die Dreikönigsaktion zuständig, die die Menschen in der Region Minas Gerais unterstützt. Seit einem Lokalaugenschein im Herbst 2019 ist Bischof Freistetter besonders mit der Region und der Diözese verbunden.

Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen

"Die Verantwortung für das Unglück wird von den ansässigen Bergbauunternehmen noch immer nicht ausreichend wahrgenommen", kritisierte Freistetter. Dabei sei es unübersehbar, welche fatalen Auswirkungen der Bergbau habe, der keine Rücksicht auf die Umwelt oder Menschenrechte nimmt. Die Notwendigkeit von verbindlichen internationalen Mechanismen für eine Unternehmensverantwortung im Blick auf Menschenrechte und Umweltschutz werde hier besonders deutlich.

Freistetter hatte sich deshalb im vergangenen Herbst einem internationalen Appell angeschlossen, in dem 230 Bischöfe aus über 40 Ländern strengere Gesetze forderten, um Unternehmen und Konzerne zu Umweltschutz und zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten.

Die österreichische Militärdiözese unterstützt zudem die psychosoziale und pastorale Arbeit der Diözese in der Region Minas Gerais und des für die Region zuständigen Weihbischofs, Dom Vicente Ferreira. "Ich habe in den Gesprächen bei meinem Besuch die tiefe Verwundung und Hoffnungslosigkeit bei den Menschen bemerkt", so Bischof Freistetter. Heute sei mit Unterstützung der Militärdiözese ein junges Pastoralteam in der Region tätig, dessen Arbeit von pastoraler Begleitung, akuter Notfallhilfe in Pandemiezeiten für die vom Dammbruch Betroffenen bis hin zu alternativen einkommensschaffenden Projekten reicht.

"Die Kirche ist in der Region eine konstante und vertrauenswürdigen Begleiterin der Menschen vor Ort", so der Bischof. Es gehe dabei nicht nur um Geld, sondern auch um menschliche Anteilnahme, "dass die Menschen spüren, da ist jemand, der sich um sie annimmt, dass sie nicht vergessen sind".

Als "Zeichen der Hoffnung" für eine atomwaffenfreie Welt hat Militärbischof Werner Freistetter das Inkrafttreten des internationalen Atomwaffenverbotsvertrags bezeichnet. Das von Österreich mitinitiierte Abkommen, das am Freitag (22. Jänner) in Kraft tritt, beflügele "den Traum von einer atomwaffenfreien Welt", so der Bischof in einer Stellungnahme am Donnerstag. Nun sei es wichtig, möglichst viele Länder - besonders auch solche, die über beträchtliche Mengen an Atomwaffen verfügen - davon zu überzeugen, dass dieser Traum Wirklichkeit werden kann. Dass Österreich hier ein Vorreiter ist und sich in dieser Form ganz besonderes für eine nuklearwaffenfreie Welt einsetze, sei "besonders begrüßenswert", betonte Freistetter.

Der Militärbischof unterstrich in diesem Zusammenhang die klare Position des Vatikans. So habe der Heilige Stuhl den Atomwaffenverbotsvertrag als wichtiges Instrument zum Aufbau des Friedens und zur Stärkung der Abrüstungsbemühungen mitinitiiert und an die noch zögernden oder ablehnend eingestellten Staaten appelliert, diesen zu unterzeichnen bzw. zu ratifizieren.

Verbot ist moralische und humanitäre Pflicht

Zugleich erinnerte der Militärbischof an die eindeutigen Aussagen von Papst Franziskus: Dieser bezeichnete die Abschaffung von Atomwaffen mehrmals als "moralische und humanitäre Pflicht" und forderte die Abschaffung aller nuklearen Waffen. Man müsse sich - so das Kirchenoberhaupt - die Frage nach der Nachhaltigkeit einer "auf Angst gegründeten Stabilität" stellen, die "die Angst noch vergrößert und vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Völkern untergräbt". Vielmehr sei wechselseitiges Vertrauen und auf das Gemeinwohl abzielender Dialog unabdingbar, erklärte der Papst etwa in seiner jüngsten Enzyklika "Fratelli tutti".

Und in seiner Videobotschaft zur 75. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. September 2020 hob Papst Franziskus hervor: "Insbesondere die 'nukleare Abschreckung' schürt einen Geist der Angst, der auf der Bedrohung der gegenseitigen Vernichtung gründet und letztlich die Beziehungen zwischen den Völkern vergiftet und den Dialog behindert. Deshalb ist es so wichtig, die wichtigsten internationalen Rechtsmittel zur nuklearen Abrüstung zu unterstützen: die Nichtverbreitung und das Verbot."

Wahre Gründe des Unfriedens beseitigen

Wie Bischof Freistetter betonte, reiche es aber nicht aus, nur die Abschaffung aller Atomwaffen zu fordern. Die Produktion von Atomwaffen folge der Logik einer gegenseitigen Abschreckung, die ihren Ursprung in internationalen Konflikten, Machtstreben und Bedrohungsszenarien hat. Man müsse daher die wahren Gründe, die zum Unfrieden unter den Völkern führen, verstehen und beseitigen. "Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, ist die Schaffung einer umfassenden internationalen Friedensordnung, wie sie Papst Franziskus immer wieder einfordert, der einzige Weg", zeigte sich der Militärbischof überzeugt.

Der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, das Atomwaffen ausdrücklich verbietet. Das Abkommen war im Sommer 2017 von 122 Staaten bei den Vereinten Nationen in New York verabschiedet worden. Mehr als 80 Länder haben es bisher unterzeichnet, darunter auch der Heilige Stuhl als eigenes Völkerrechtssubjekt. Inzwischen haben 50 Staaten den Vertrag auch ratifiziert. Am 22. Jänner 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, tritt der Vertrag in Kraft, der jedoch nur für die unterzeichnenden Staaten gilt. Die neun Atommächte und ebenso die Mitgliedsländer der NATO lehnen das Abkommen ab.

Die Zeit für Betreuungsarbeit und Seelsorge ist derzeit nicht gerade ein leichte. Aber trotz dieser Widrigkeiten und Erschwernisse soll ein Zeichen der Nähe gesetzt werden. So nehmen die Militärseelsorger auch jetzt ihre Aufgabe wahr und gehen auf die Ihnen anvertrauten Soldaten zu – natürlich unter Einhaltung der gebotenen Covid-Sicherheitsbestimmungen. Hier ein Erfahrungsbericht von Militäroberkurat Oliver Hartl, Militärpfarrer der Militärpfarren NÖ1 und NÖ2 .

Wie schon im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni vergangenen Jahres, so stehen seit 2020 wiederum zahlreiche Soldaten des Österreichischen Bundesheeres in Unterstützungsleistungen und Assistenzeinsätzen aufgrund der Covid-19-Situation. Soldaten aus Grundwehrdienst, Aktivstand und Miliz sind dazu in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: Vom Grenzmanagement zur Unterstützung der Exekutive, über die Aufstockung des Personals bei Covid-19-Teststraßen bzw. bei den Massentests bis hin zum Telefondienst für das Contact Tracing. Die meisten im Bundesland Niederösterreich eingesetzten Einheiten und Soldaten fallen in meinen Zuständigkeitsbereich.

Viele der Kameraden waren auch über die Weihnachtsfeiertage eingesetzt. Deshalb war ich besonders auch an diesen Tagen in den Einsatzräumen – entlang der Grenze zur Tschechischen Republik und zur Slowakei, auf Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie an Orten bzw. Plätzen von Testungen – unterwegs, um neben kleinen Präsenten auch Zuspruch und Motivation in dieser emotional besonderen Zeit zu geben oder zumindest ein offenes Ohr zu leihen.

Die Rekruten, denen ich bereits von Unterrichten im Lehrsaal bekannt bin, Kadersoldaten sowie auch die Kollegen von der Polizei oder eingesetzte Sanitäter vom Roten Kreuz über die Johanniter bis zum Samariterbund, freuen sich über einen Besuch abseits der sonst üblichen Dienstaufsichten. Es ist dies eine Gelegenheit, sich einmal mitzuteilen: Sei es über die Aufträge und so manche Erlebnisse dabei… Sei es über dieses oder jenes aus dem derzeit in mehrfacher Hinsicht spärlich-eingeschränkten Leben zu Hause… Oder vieles andere mehr… Als Militärpfarrer wirst einfach „in Beschlag genommen“ und das ist so ein wichtiger Faktor in der Bewältigung dieser derzeitigen Herausforderungen.

Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.

"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

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