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Ein Bericht von MMag. Stefan Gugerel, MilKurat 
  
Unter diesem etwas verspielt klingenden Titel führte das Institut für Religion und Frieden in Zusammenarbeit mit der Militärpfarre an der Heeresunteroffiziersakademie von 17. bis 19. November 2009 im Seminarzentrum Iselsberg ein militärethisches Seminar mit Schwerpunkt auf der Begründung militärischer Interventionen im Ausland durch.
 
Den etwa 40 teilnehmenden Soldaten und Zivilbediensteten wurde in einer Reihe von Vorträgen der Hintergrund der bis heute umfangreichsten Sciencefiction-Produktion vorgestellt. Referentinnen und Referenten der Universitäten Graz und Innsbruck sowie des Österreichischen Weltraumforums kamen ebenso zu Wort wie ausgewiesene Experten aus der katholischen und evangelischen Militärseelsorge.
 
Die Entstehung des Genres Science fiction, technische Möglichkeiten der Raumfahrt und Überlegungen zu außerirdischem Leben, Verweise auf Antikerezeption in moderner Kultur, auf Kalten Krieg und Nationalsozialismus, sowie eine kritische Analyse eines konkreten Interventionsbeispiels (Tschad) brachten jede Menge bedenkenswerte Information. Die Feier des Abendlobs beim Untergehen der Sonne verdeutlichte die theologische Bedeutung des Laufs der Gestirne, vor allem auch als Zeitmesser für Gebets- und Festzeiten.
 
Besonderer Dank gilt Bischofsvikar Militärsuperior Werner Freistetter für die Unterstützung des Seminars, Mag. Christian Wagnsonner vom Institut für Religion und Frieden für die Auswahl der Referierenden und deren Betreuung sowie der Militärpfarre Kärnten in der Person von Militärdekan Emanuel Longin und Pfarradjunkt Oberstabswachtmeister Markus Stromberger. Der Service und die zuvorkommende Gastfreundschaft im Seminarzentrum Iselsberg waren gewohnt perfekt.

Dienstag, 4. Mai 2010

Das Institut für Religion und Frieden veranstaltete am 3. Mai 2010 in der Landesverteidigungsakademie in Wien ein Forum Ethik zum Thema „Klimakriege als Gefahr für die Bewahrung der Schöpfung – Ein reales Schreckensszenario? Die Auswirkungen des Klimawandels und die Haltung der Katholischen Kirche“. Drei Referenten aus sehr unterschiedlichen Fachrichtungen erörterten die Klimaveränderungen, ihre Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Welt sowie die Sicht der Katholischen Kirche auf diese enormen Herausforderungen.

Monsignore Michael W. Banach, Ständiger Vertreter des Heiligen Stuhls bei der OSZE und der IAEA sowie Ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen in Wien, betonte die ethischen Aspekte der vom Menschen verursachten Klimaveränderungen. Der Klimawandel und die ökologische Krise seien auch Ergebnis der vorherrschenden sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und Ungleichheiten in der Welt. Papst Benedikt XVI. habe in seiner Weltfriedensbotschaft 2010, die unter dem Titel „Willst Du den Frieden fördern, so bewahre die Schöpfung“ stand, die Verantwortung aller für die Umwelt und für ein friedliches Zusammenleben unterstrichen. Um den Klimawandel aufzuhalten und seine gefährlichen Auswirkungen zu bewältigen, brauche es aus der Sicht Banachs den Beitrag jedes Staates und jedes Einzelnen, zudem mehr Solidarität, eine wirksame Bekämpfung der Armut sowie vermehrt Bildung zu ökologischer Verantwortung. Der heilige Franziskus könne uns hier als Beispiel dienen und unser Handeln leiten.

Dr. Ulrich Foelsche, Assistenzprofessor am Institut für Physik der Universität Graz und Mitarbeiter am Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel (ebenfalls in Graz), wies darauf hin, dass nur 1% der Erdgeschichte von einem Klima wie heute geprägt gewesen sei, das ideale Bedingungen für die Menschheit biete. Rasche natürliche Klimaveränderungen hätten sich aber bereits in der Vergangenheit drastisch ausgewirkt. So sei die Kultur der Maya im Zuge von Trockenperioden untergegangen. Der nunmehr vom Menschen verursachte globale Temperaturanstieg führe, wie Foelsche anschaulich darlegte, unter anderem zu einem Rückgang des Meereises in der Arktis und zum Rückgang der Alpengletscher. Für die Zukunft sei derzeit das schlimmste Szenario, also ein Anstieg der Durchschnittswerte um 4°C bis zum Jahr 2100 (gegenüber den Durchschnittswerten von 1980 bis 1999), zu befürchten. Was Europa betrifft, seien vor allem heißere und trockenere Sommer im Mittelmeerraum zu erwarten. Global gesehen müsse mit Schäden an den Korallenriffen, mit einem Anstieg des Meeresspiegels sowie mit negativen Folgen für die Landwirtschaft gerechnet werden.

Brigadier Dr. Walter Feichtinger, Leiter des Instituts für Friedenssicherung und Konfliktmanagement an der Landesverteidigungsakademie in Wien, lehnte den Begriff „Klimakriege“ ab, da der Klimawandel Konflikte höchstens verstärken könne. Allerdings würden die Klimaveränderungen und der Anstieg der Weltbevölkerung für eine Zunahme des Nahrungs- und Süßwassermangels sowie der Migrationsströme sorgen. In der Folge seien eine weitere Destabilisierung von bereits fragilen Gesellschaften und vermehrte Unsicherheiten im internationalen System zu erwarten. Der globale Temperaturanstieg biete zwar auch Chancen, wie die Öffnung neuer Transportrouten oder die Erschließung bisher unerreichbarer Rohstoffe, doch lauerten auch hier neue Umweltgefahren. Um diesen Risiken zu begegnen, sei das Völkerrecht gefordert. Bereits bisher jedoch seien viele Umweltkonflikte vor allem in Afrika und Asien mit nicht-diplomatischen Mitteln ausgetragen worden. Der Klimawandel, so Feichtingers Resümee, werde als Bedrohungsmultiplikator fungieren.

 

Ist die Rede von einer militärischen Kultur heute überhaupt noch relevant? Wovon sind militärische Kulturen besonders geprägt? Welche Bedeutung haben religiöse, nationale und kulturelle Traditionen für das militärische Selbstverständnis, für bewaffnete Konflikte und internationale Einsätze? Wie verhalten sich Judentum, Buddhismus, Christentum und Islam zu militärischer Gewalt? Welche Bedeutung spielte Nationalität, Multinationalität und Supranationalität in der österreichisch(-ungarisch)en Armee? Wodurch waren und sind die militärischen Kulturen etwa in China, in den Niederlanden und in Afrika geprägt, wie sah das in den Armeen der beiden Blöcke während des Kalten Kriegs aus? Gibt es heute einen „miles europaeus“ mit eigenem, spezifisch europäischem Selbstverständnis? Und welche Auswirkungen hat die zunehmende Verwendung von Militärrobotern und autonomen Systemen für eine Kultur des Soldaten?

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Freitag, 7. Mai 2010

Über 30 Teilnehmer waren vom 4.-6. Mai 2010 in der TOWAREK-Kaserne in ENNS zusammengekommen, um sich unter der Leitung von Militärkurat MMag. Stefan GUGEREL aus Anlass des Internationalen Jahrs für die Annäherung der Kulturen 2010 mit diesen Fragen aus militärethischer Sicht auseinander zu setzen. Veranstaltet wurde das Seminar von der Militärpfarre an der Heeresunteroffiziersakademie in Kooperation mit dem Institut für Religion und Frieden in Wien. Die Organisation lag in den Händen des Instituts 3 der Heeresunteroffiziersakademie.

Ausgehend von einem Begriff von Kultur, der alles umfasst, was der Mensch hervorbringt, und der die Kultur als räumlich und zeitlich bestimmt versteht, entwickelte ObstdG Dr. Andreas STUPKA, der Leiter des Instituts für Human- und Sozialwissenschaften an der Landesverteidigungsakademie in Wien, ein Konzept für das Verständnis militärischer Kultur und militärischer Kulturen: Eine zentrale Kulturleistung neben Orientierung, Recht und Wissenschaft ist der Staat, dessen Ziel die Zufriedenheit der Bürger ist. Dazu muss er Schutz und Sicherheit gewährleisten, sein einziger Zweck ist, pointiert gesagt, der Friede. Um seinen Zweck aber erfüllen zu können, muss er wehrhaft sein, bedarf er des Militärs als Instrument des Staates. Das Militär eines Staates ist einzigartig wie der Staat selbst. Verschiedene Armeen und militärische Kulturen haben zwar ein gemeinsames Wesen und einen gemeinsamen Zweck, unterscheiden sich aber voneinander notwendig in ihrer konkreten Ausprägung. Entscheidendes gemeinsames Kennzeichen des Soldaten ist die Disziplin, die sich in der Treue gegenüber Vaterland, Staat und Kameraden sowie im Gehorsam gegenüber den Sitten, dem Staat und den Vorgesetzten zeigt. Aufgrund der Besonderheit des Militärs kann und soll eine Armee nicht nach rein betriebswirtschaftlichen Gründen geführt werden. Eine zunehmende Vermischung der Bereiche Militär und Wirtschaft, wie sie heute vielfach zu beobachten ist, widerspricht dem Wesen des Militärs. Um Angehörige anderer Kulturen zu verstehen und vor allem zur Erfüllung der Aufgaben in internationalen Einsätzen ist eine spezifische militärinterkulturelle Kompetenz für Soldaten dringend erforderlich.

Der Archäologe Mag. Rainer FELDBACHER stellte den Zuhörern die Bedeutung kultureller Konflikte in der Antike anhand von drei Beispielen vor Augen: Ein erstes Beispiel waren die Kriege der Griechen gegen die Perser, in deren Folge die Griechen zur Weltmacht aufstiegen und ein gemeinsames „griechisches“ Selbstverständnis der griechischen Stadtstaaten (Poleis) entstand. Dieses gemeinsame Selbstverständnis war aber noch recht brüchig, wie die innergriechischen Auseinandersetzungen im Peloponnesischen Krieg nur 20 Jahre später sehr gut zeigten. Dabei wandten sich beide Seiten wiederholt an die Perser um Hilfe, die das auch sehr gut für ihre eigenen Interessen auszunutzen wussten. Die Griechen hatten bereits am Beginn ihrer Kolonisierungsbestrebungen Kontakte mit orientalischen Kulturen aufgenommen, eine ganz neue Qualität der Beziehungen zu verschiedenen orientalischen Kulturen sowie wechselseitiger Beeinflussung war dann später eine Folge der Eroberungen Alexanders des Großen.
Zunächst sehr unterschiedliche (militärische) Kulturen prallten im Gallischen Krieg der Römer (angeführt von Gaius Iulius Caesar) aufeinander. Dabei ist Caesars oft ziemlich tendenziöse Berichterstattung ein in dieser Hinsicht selbst sehr bemerkenswertes Phänomen. Nach dem Ende des Feldzugs gegen Helvetier und Germanen schlossen sich scheinbar bereits besiegte bzw. verbündete gallische Stämme um Vercingetorix zu einer Aufstandsbewegung zusammen, wobei sie auch taktische Vorgehensweisen Caesars zum Teil recht erfolgreich nachahmten. Sechs Jahre nach dem Sieg über Vercingetorix ließ Caesar den berühmten Führer der Gallier bei einem Triumphzug durch Rom führen und später erdrosseln.
Um gegenüber Caesar und Pompeius mit ihren militärischen Erfolgen nicht gänzlich ins Hintertreffen zu geraten, versuchte auch der dritte Triumvir, Crassus, durch einen erfolgreichen Feldzug seine Machtbasis zu vergrößern. Er zog gegen die Parther, deren Gebiet wegen seines Reichtums berühmt war. Die Römer scheiterten jedoch, Crassus fiel. Eine Kombination ihrer militärischen Stärken bzw. Kulturen (Schwert und Lanze vs. Reiterei und Bogenschützen) hätte wohl eine unbesiegbare Macht ergeben, aber dazu kam es nicht, es folgten Jahrhunderte ständiger Konflikte zwischen Römern und Parthern bzw. dann Byzantinern und Sassaniden. Zu einer gewissen Annäherung kam es seit dem 5. Jh., als die großen Widersacher der Römer im Osten selbst gegen wiederholte Einfälle im Norden ihres Herrschaftsgebiets zu kämpfen hatten. Im 7. Jh. eroberten die islamischen Araber das Sassanidenreich und lösten die Sassaniden als Erzfeinde des Oströmischen Reiches ab.

Em. Univ.Prof. DDr. Johann MAIER gab einen Überblick über Quellen, Geltungsbereich und Inhalte des traditionellen jüdischen Rechts, besonders im Blick auf Staat und Kriegsrecht. Das jüdische Recht kennt zwei Arten des Krieges, den Pflicht- und den Wahlkrieg. Ein Pflichtkrieg wird geführt, wenn ein Angriff auf Israel droht. Dabei soll die Bedrohung möglichst schon im Vorhinein, außerhalb der Grenzen des Landes abgewehrt werden, damit das Land (kultisch) rein bleibt. Ziemlich problematisch ist in diesem Zusammenhang eine besondere Form des Pflichtkriegs, der Amalekkrieg. Die Amalekiter sind ein Volk, das eigentlich schon bei der Landnahme ausgerottet hätte werden sollen, in der Folge wurden sie mit dem jeweiligen Erzfeind Israels identifiziert (z. B. den Nazis, jetzt den Arabern). Ein Wahlkrieg ist ein Krieg gegen Feinde Israels bzw. Gottes selbst, der von der Regierung beschlossen wird und von der rabbinischen Autorität gebilligt werden muss. Das jüdische Recht kennt allerdings keinen heiligen Krieg, wohl aber die Verpflichtung für die Soldaten, sich auch im militärischen Kontext zu heiligen. Besonders interessant ist die Frage, wie der moderne israelische Staat und sein Militär mit diesem jüdischen Recht umgeht. In der fast zwei Jahrtausende währenden Zeit der Nichtstaatlichkeit Israels („Exil“) – bzw. auch heute noch für Juden außerhalb Israels – galten und gelten die Bestimmungen des jüdischen Rechts ja nur eingeschränkt, grundsätzlich war das jeweilige staatliche Recht einzuhalten, ausgenommen bei Zwang zu Fremdkult, Mord oder Inzest. Der moderne Staat Israel wurde als grundsätzlich säkularer, demokratischer Staat konzipiert, allerdings musste der junge Staat schon zu Beginn auf religiöse politische Gruppierungen Rücksicht nehmen. Die oberste Religionsbehörde, das Oberrabbinat, war von Beginn an fest in orthodoxer Hand. Aufgrund der politischen Entwicklungen hat in der letzten Zeit der Einfluss religiöser, v.a. orthodoxer Kreise stark zugenommen. Zwar hält sich die Mehrheit der Juden nicht an die Bestimmungen des jüdischen Gesetzes, man schätzt es aber und stellt vor allem nach außen dessen Bedeutung heraus. Eine Minderheit, für die dieses Gesetz aber absolute Geltung hat, für manche auch über Menschenrechten und internationalem Recht steht, gewinnt zunehmend an Einfluss. Die religiöse Behörde in den israelischen Streitkräften, das Militärrabbinat, wurde seit 2000 massiv aufgestockt und tritt auch in Fragen der religiösen Legitimität militärischer Einsätze mit wachsendem Selbstbewusstsein auf. In Streitfragen muss die militärische Führung versuchen, mit dem Rabbinat zu einer Einigung zu gelangen, weil sonst eine Verweigerung orthodoxer Soldaten droht.

General i.R. Karl MAJCEN, dem Generaltruppeninspektor des Österreichischen Bundesheers von 1990 bis 1999, stellte seine Überlegungen zum „miles europaeus“ vor, zum Bild des europäischen Soldaten. Auch nach dem Lissabon-Vertrag ist noch nicht absehbar, ob es in der Europäischen Union tatsächlich zu einer Vergemeinschaftung der Verteidigungspolitik, zu einer gemeinsamen Armee kommen wird. Diese Ungewissheit hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die grundsätzliche politische Frage noch nicht entschieden ist, ob die Europäische Union ein Staatenbund oder ein Bundesstaat sein soll. Vielleicht könnten die Streitkräfte in der EU ähnlich den US-amerikanischen gestaltet werden, mit einer gemeinsamen EU-Armee und Nationalgarden in den Einzelstaaten als Mutter und Nährboden für die EU-Armee. Den „miles europaeus“ bestimmt Majcen als den im europäischen Bewusstsein agierenden und global denkenden Soldaten eines demokratischen Rechtsstaats. Er ist Kernstück jedes europäischen Streitkräfteverbunds und versteht sich als stabilitätsfördernder Friedensbewahrer. Er weiß um die humanistische Tradition Europas und der daraus erwachsenden Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte. Für andere Kulturen hat er Verständnis, steht auf den Wurzeln der guten Gebräuche seiner Heimat und orientiert sich von ihnen her an Einheit in Vielheit, kann so Schrittmacher für das europäische Einigungswerk sein. Europäische Armeen weisen viele Gemeinsamkeiten in ihrer militärischen Kultur auf, die zum Teil erst entdeckt werden müssen.

Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden in Wien, Bischofsvikar Dr. Werner FREISTETTER, führte in die Grundzüge der Theorie des gerechten Kriegs ein, einer der bedeutendsten ethischen Traditionen zur Frage nach der Legitimität militärischer Konflikte in der europäischen Geschichte. Die Rede von einem „gerechten Krieg“ geht auf die antike Philosophie zurück, einen ersten systematischen Entwurf hat Cicero vorgelegt, später haben so bedeutende Theologen und Philosophen wie Augustinus, Thomas von Aquin, Wilhelm von Ockham und Francisco de Vitoria durch die Ausarbeitung ethischer Kriterien eines „gerechten Kriegs“ versucht, auf die ganz spezifischen sicherheitspolitischen und militärethischen Herausforderungen ihrer Zeit zu antworten. „Gerechter Krieg“ ist streng von einem wie immer verstandenen „heiligen Krieg“ zu unterscheiden, argumentiert wird nicht religiös, sondern naturrechtlich bzw. mit Rekurs auf die allgemeine, allen Menschen zugängliche Vernunft. Als sich im Verlauf der neuzeitlichen Geschichte das moderne Völkerrecht entwickelte, verlor die philosophische Theorie des Gerechten Kriegs an Bedeutung. Nach dem Ende des Kalten Kriegs in einer unübersichtlicher gewordenen Welt bezieht man sich heute wieder verstärkt auf die Kriterien dieser Tradition. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein bestimmtes, kulturell geprägtes Verständnis von Gerechtigkeit (etwa im Sinn des Ideals einer christlichen Welt im europäischen Mittelalter) für allgemein gültig erklärt werden soll, sondern es geht darum, formale Kriterien im Sinn dieser Tradition zu entwickeln, die der Komplexität der Frage nach legitimen Einsätzen heute gerecht zu werden versuchen.

DI Gerald SCHINAGL, stellvertretender Vorsitzender der Buddhistischen Religionsgemeinde, ging dem Verhältnis von Buddhismus und militärischer Gewalt in fünf buddhistisch geprägten Staaten nach. In Sri Lanka, wo die ursprünglichere Form des Buddhismus (Theravada – „alter Weg“) anzutreffen ist, war der Bürgerkrieg kein religiös motivierter Krieg, der Einsatz der großteils buddhistischen Soldaten der Armee wurde aber u. a. mit dem Hinweis auf den Schutz des Buddhismus gegen Angriffe begründet. Mönche in der Armee gibt es nicht, wohl aber spirituelle Angebote für ganze Einheiten in Tempeln zum Gedenken an Gefallene, zur Reflexion des Erlebten und zur Segnung der Menschen (nicht der Militäraktion!). Als buddhistische Mönche in drei Provinzen von Separatisten bedrängt bzw. vertrieben wurden, versuchte man dem Problem mit sog. „Militärmönchen“ zu begegnen, ehemaligen Soldaten, die Mönche wurden, zur Selbstverteidigung bewaffnet waren und mit den eingesetzten Regierungstruppen kooperierten. Nach dem Ende der Operationen verblieben die meisten bei der Armee, so entstand eine Art Militärseelsorge. Die in China entwickelte Form des Buddhismus wird Mahayana („Großes Fahrzeug“) genannt. Die chinesischen Kaiser hielten die Buddhisten zunächst für Drückeberger, der Buddhismus galt gemeinhin eher als unzivilisiert. Um 600 kam der Buddhismus erstmals nach Japan, fand dort viele Anhänger, blieb aber fast 6 Jahrhunderte eine chinesische Angelegenheit. Im 12. Jahrhundert breiteten sich spezielle buddhistische Schulen wie Rinzai und Soto-Zen abermals von China auf Japan aus. Insbesondere verband sich der japanische Buddhismus mit dem Ethos der Samurai: Die Samurai stellten einen speziellen Kriegerstand dar, dessen Aufstieg im 12. Jh. begann. Ab dem 16. Jh. war es ihnen als einziger Gruppe erlaubt, Waffen zu tragen. Sie mussten zudem von ihrem Lehensherrn versorgt werden und fanden somit Zeit für Meditation und die Entwicklung spezieller spiritueller Zen-Praktiken (Teezeremonie, Flötenspiel, Bogenschießen). Als der Kaiser nach der Wiedereinführung des Kaisertums den Buddhismus als Ideologie der entmachteten Samurai-Elite bekämpfte, zeigten sich die Buddhisten als besonders kaisertreu. Viele Mönche und buddhistische Gelehrte versuchten die japanische Expansionspolitik bis zum Ende des 2. Weltkriegs buddhistisch zu legitimieren, der Kaiser rückte ins Zentrum, ein militärisches Zen entwickelte sich. Noch heute ist die Aufarbeitung dieser Ereignisse auf buddhistischer Seite nicht immer ganz einfach.
Die Einführung des Buddhismus in Tibet geschah im Zuge einer Zwangsmaßnahme, Anhänger der alten Religion wurden verfolgt. Später kämpften z. T. verschiedene buddhistische Gruppen um die Macht. Vor der Besetzung Tibets durch die Chinesen war das rückständige Tibet eine Theokratie, Religion und Staat untrennbar verbunden, mit hohem Anteil an Mönchen und Nonnen (20%). Der gewaltlose Weg des Dalai Lama, der heute als „einfacher Mönch“ lediglich der führende Repräsentant einer von vier tibetischen buddhistischen Richtungen ist, wird gegenwärtig von einer großen Mehrheit der Bevölkerung befürwortet.

Dipl.Päd. Moussa Al-Hassan DIAW M.A. von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich stellte in seinem Referat einerseits die Position der islamischen Orthodoxie zum Verhältnis von Islam und Gewalt vor. Diese Position stellt gleichsam eine ideale Konzeption dar, wie sie der Koran und das frühe islamische Recht entworfen haben. Andererseits fragte er nach den Ursachen für die Ideologisierung der Religion und den Aufstieg eines militanten Islamismus seit den 1960er Jahren. Hinter den Aussagen zur Kriegsführung im Koran stehen in der Regel konkrete militärische Auseinandersetzungen zur Zeit Mohammeds, etwa mit den polytheistischen Mekkanern, die die junge islamische Gemeinschaft bekämpften. Der Islam geht davon aus, dass Gewalt nie ganz vermieden werden kann, er ist nie pazifistisch gewesen. Die Kriegsführung unterliegt nach islamischem Recht allerdings strengen Regeln und Einschränkungen: Krieg darf nur von der legitimen Autorität erklärt werden, das war ursprünglich der Kalif, der Nachfolger Mohammeds. Er darf weiters nur zur Verteidigung der islamischen Gemeinschaft und des Islam geführt werden, Unschuldige sollen nicht verletzt (keine Kollateralschäden vorgesehen) und die Lebensgrundlage der Zivilbevölkerung nicht mutwillig zerstört werden. Es soll auch keinen Zwang in der Religion geben, und an vielen Stellen betont der Koran den hohen Wert des Friedens und fordert den Einsatz für friedliche Streitbeilegung. Der militante islamische Extremismus geht auf den Widerstand ägyptischer Sondergruppen gegen die Politik Nassers zurück, der von der breiten Bevölkerung allerdings nicht unterstützt wurde. Leider erfuhren diese Tendenzen eine Internationalisierung durch den Afghanistankrieg, in dem die USA islamistische Kämpfer gegen die sowjetischen Invasoren unterstützte. Die aus Afghanistan nach Saudiarabien zurückgekehrten Kämpfer sahen sich durch die Politik des saudischen Königshauses angesichts der Invasion Kuweits maßlos enttäuscht, weil es große Kontingente von US-Truppen ins Land holte und nicht auf die eigenen Kämpfer vertraute. Verstärkt wurde der politische Extremismus dieser Gruppen durch die weitere Entwicklung der Konflikte v.a. im Nahen Osten. Ihr ideologisches Fundament bilden fundamentalistische Theorien im Gefolge vornehmlich von Al-Fardsch. Allerdings ist zu sagen, dass religiöser Fanatismus weltweit nicht die Hauptursache von politischer Gewalt und Terrorismus ist und dass auch die große Mehrzahl der konservativen islamischen Gelehrten der Ansicht ist, dass Selbstmordattentate, Dschihad-Ideologie und Terrorismus islamischem Recht widersprechen.

Welche Herausforderung stellen aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der militärischen Robotik für militärische Kultur und militärische Ethik dar? Mag. Gerhard DABRINGER vom Institut für Religion und Frieden zeigte, in welchem Ausmaß unbemannte Systeme in der Luft und auf dem Boden bereits im Einsatz sind, nachdem 2001 zum ersten Mal eine bewaffnete Drohne in Afghanistan eingesetzt wurde. Die Entwicklung ist nicht reversibel, die neue US-Armeestruktur käme ohne sie gar nicht mehr aus, mehr als 50 weitere Staaten sind in diesem Bereich massiv engagiert. Rechtliche und ethische Überlegungen konnten dabei mit der raschen technischen Entwicklung nicht ganz mithalten. Rechtliche Regelungen auf internationaler Ebene speziell zu unbemannten Systemen fehlen noch, erst jetzt beginnt man sich vermehrt den damit verbundenen Problemen zu stellen: Wer ist für ein rechtlich/moralisch relevantes Fehlverhalten der Systeme verantwortlich, wie autonom sollen solche Systeme sein dürfen, wie hoch ist die Bereitschaft der Öffentlichkeit, Fehler mit tödlichem Ausgang zu tolerieren, werden solche Systeme in ausreichendem Maße zwischen Zivilpersonen und Kombattanten unterscheiden können? In manchen Bereichen ist die ethische Diskussion dem technischen Stand allerdings auch weit voraus, wenn sie Fragen nach Persönlichkeit, autonomer Entscheidungsfähigkeit, Bewusstsein und möglicher Rechtspersönlichkeit der Roboter der Zukunft aufwirft. Eine besondere Herausforderung stellt im Zusammenhang mit unbemannten Systemen das Problem von gezielten Tötungen ("targeted killings") dar: Dabei handelt es sich um den Einsatz tödlicher Gewalt, der einem Subjekt des internationalen Rechts (Staat) zuzuordnen ist, der mit der Absicht durchgeführt wird, individuell ausgewählte Personen zu töten, die nicht in der Gewalt dessen sind, der die Tötungen durchführt. Als legitime Maßnahmen kämen sie eventuell nur dann in Frage, wenn sie sich im Rahmen eines bewaffneten Konflikts direkt gegen ein legitimes Ziel richten, ein direkter militärischer Vorteil dadurch erreicht wird, eine direkte Bekämpfung ziviler Ziele ausgeschlossen ist, die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird sowie wenn keine Heimtücke und keine verbotenen Waffen im Spiel sind.

Seinen Vortrag über Militärische Kulturen in China begann Dr. Gerald BRETTNER-MESSLER vom Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie mit einem Überblick über Chinas wirtschaftliche Situation: So hat China etwa bereits Deutschland als Exportweltmeister überholt und tritt international als einer der wichtigsten Geldgeber auf. Chinas Sicherheitspolitik hängt nämlich eng mit seiner wirtschaftlichen Situation zusammen: Denn Sicherheitspolitik dient in China vor allem dazu, die florierende Wirtschaft und internationale Handelswege (v.a. auf See) abzusichern. An diesen Zielen orientiert sich auch die militärische Planung, und nicht zuletzt deshalb investiert China vor allem in Luftwaffe und Marinerüstung. Eine weitere Aufgabe ist – nach innen – die Absicherung der Alleinherrschaft der Kommunisten. Widerstand gegen staatliche Gewalt findet sich im Moment vor allem im Zusammenhang mit groß angelegten Zwangsabsiedlungsprojekten und Aufständen unzufriedener Minderheitengruppen (z. B. Uiguren). Strategisch plant man in China sehr langfristig, und die Ziele sind oft recht allgemein formuliert. Die Modernisierung der Streitkräfte erfolgt in drei Stufen, bis heuer sollen die Grundlagen erarbeitet sein, bis 2020 konkrete Fortschritte erzielt werden, und bis 2050 will man auf gleicher Höhe mit allen anderen Staaten (auch der USA) stehen. Ein besonderes Merkmal der Struktur chinesischer Streitkräfte ist die institutionelle Verwobenheit mit der kommunistischen Partei, als Entscheidungsträger fungieren neben den militärischen Kommandanten auch politische Kommissare der Kommunistischen Partei. Deng Xiaoping hat den direkten Einfluss der Armee auf die Politik reduziert, heute kann man von einem Primat der Politik in China ausgehen.

Aus Sicht von Mjr Dr. Ids SMEDEMA, evangelischer Militärseelsorger in der Königlich Niederländischen Luftwaffe, ist die holländische Kultur eher nichtmilitaristisch und individualistisch geprägt. Gehorsam, Zucht und Ordnung, Ehrgeiz, Leistung und Stolz spielen keine so wichtige Rolle. Holländer gelten als weltoffen und kontaktfreudig, haben manchmal wenig Gespür für andere Traditionen. Früher war das Ansehen des Militärs in der Bevölkerung nicht besonders groß, vor allem während des Kalten Kriegs hielt man die Armee vielfach für überflüssig, ihre Bedeutung für den Frieden wurde nicht erkannt. Das hat sich in letzter Zeit geändert, die Existenz der Berufsarmee wird grundsätzlich nicht hinterfragt, der Einsatz der Soldaten zunehmend geschätzt, besonders seit den Berichten über die Herausforderungen und großen Leistungen der Soldaten in Afghanistan. Die Veränderung des Aufgabenspektrums in Richtung verstärkte internationale Einsätze hat sowohl Verunsicherung wie zusätzliche Motivation der Soldaten bewirkt: Ende der 90er Jahre verließen viele Soldaten die Armee, zugleich gab es aber auch einen Anstieg an Freiwilligenmeldungen, viele Bewerber wollten sich bewusst am Einsatz der Armee für den Frieden beteiligen. Die Armee der Niederlande ist eine multikulturelle Armee, die Vielfalt wird von der Regierung gefördert. Mit den kulturellen Besonderheiten holländischer Soldaten sind auch wertvolle Kompetenzen verbunden: Sie kommen gut mit anderen Kulturen zurecht, sind sehr sprachbegabt und kreativ und genießen deshalb bei anderen Armeen einen guten Ruf. Eine Eigenheit der niederländischen (und belgischen) Militärseelsorge ist die Existenz einer ausdrücklich nichtreligiösen „humanistischen“ Seelsorge, neben einer katholischen, evangelischen, jüdischen, islamischen und hinduistischen.

Milsenior DDr. Karl-Reinhart TRAUNER von der Evangelischen Militärsuperintendentur, Leiter des Instituts für militärethische Studien, stellte ein Dokument der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus dem Jahr 2007 vor: „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Darin versuchen die Autoren einen ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln, bei dem militärische Maßnahmen nur eine Dimension unter anderen darstellen: Denn die Problemlagen sind heute ganzheitliche Problemlagen, und nur ganzheitliche Lösungsansätze, die u.a. politische, soziale, wirtschaftliche, religiöse und auch militärische Initiativen integrieren, haben eine Chance auf nachhaltigen Erfolg. Da das eigentliche Ziel auch militärischer Operationen immer nur dauerhafter Friede sein kann, spricht die Denkschrift von Friedens-, nicht von Kriegsethik. Deshalb wendet die Denkschrift sich auch von der klassischen Theorie des Gerechten Kriegs ab, hält aber fest, dass deren Kriterien als Prüfkriterien militärischer Einsätze nach wie vor sinnvoll sind und nicht aufgegeben werden dürfen. Die Kriterien für den Einsatz militärischer Gewalt in einem Konflikt und für Konfliktprävention im Vorfeld sind um Kriterien für Maßnahmen nach Beendigung des Einsatzes (Recht nach dem Krieg) zu erweitern, von denen die Effizienz und die Nachhaltigkeit der Konfliktlösung in hohem Maße abhängen. Programmatisch lässt in Abwandlung eines oft zitierten lateinischen Sprichworts zusammenfassen: „Si vis pacem, para pacem“: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor!“

Angesichts der Größe, seiner 53 Einzelstaaten sowie der kulturellen, ethnischen, sprachlichen, geographischen und politischen Vielfalt Afrikas ist es fast unmöglich, allgemeine Aussagen über „Militär in Afrika“ zu machen. Dr. Gerald HAINZL, Afrikaexperte am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement der Landesverteidigungsakademie in Wien, behauptete deshalb pointiert: „Afrika gibt es nicht“. Auffällig ist, dass sich der Großteil jener Gebiete mit aktuellen militärischen Konflikten ums Horn von Afrika gruppiert oder in der südlichen Sahelzone liegt, in etwa entlang wichtiger sprachlichen und religiösen Grenzen. Das könnte vielleicht zum Teil damit zusammenhängen, dass sich derartige Unterschiede recht leicht als identitätsstiftendes Merkmal missbrauchen lassen. Man sollte aber sehr vorsichtig sein, darin die Ursache der Konflikte zu sehen. So wird der Sudan-Konflikt in den Medien gern als Auseinandersetzung zwischen islamischem Norden und christlichem Süden dargestellt, eine Kategorisierung, die der Komplexität der Situation und der Vielfalt der Konfliktursachen nicht gerecht wird. Große Bedeutung für die militärische Kultur hat nach wie vor das koloniale Erbe sowie gegenwärtige politische und wirtschaftliche Beziehungen zu anderen Staaten. Ethnische Zugehörigkeit über staatliche Grenzen hinweg spielt in vielen afrikanischen Ländern nach wie vor eine große Rolle, auch bei der Entstehung von bewaffneten Konflikten. Die Afrikanische Union konzentrierte sich von Anfang an sehr stark auf Sicherheit und hat schon im ersten Jahr ihres Bestehens militärische Einsätze durchgeführt (ganz anders als die EU). Die Perspektiven für den Kontinent sind nicht mehr so trist wie noch vor 20 Jahren, Hainzl sieht heute durchaus positive Entwicklungen, es gibt immerhin knapp 20 Staaten, die nicht sehr krisenhaft sind.

OR Dr. Mario Christian ORTNER, der Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien, sprach über Multinationalität bzw. Supranationalität in der österreichisch(-ungarisch)en Armee zur Zeit der Monarchie. Im 17. Jahrhundert war das österreichische Heer wie damals üblich international zusammengesetzt, die Soldaten wurden angeworben, die Loyalität galt dem, der für die Dienste bezahlte. In der Folge wird das Militär zunehmend unter staatliche Loyalität gebracht, Anfang des 19. Jahrhunderts wird die Landwehr geschaffen in Reaktion auf Entwicklungen im revolutionären Frankreich (Volksheer). Mit der Heeresreform 1868 (allgemeine Wehrpflicht) wird die österreichische Armee in drei Teile geteilt: Das k.u.k. Heer bzw. Kriegsmarine (für das ganze Reich), die k.k. Landwehr als defensiver orientierte Truppe für den österreichischen Teil sowie die k.u. Honvéd als Landwehr für den ungarischen Teil. Die Kommandosprachen waren Deutsch (k.u.k, k.k.) sowie Ungarisch (k.u.), Regimentssprache war jede Sprache, der sich mindestens 20% der Truppen zurechneten. Insgesamt bezeichneten sich ein Viertel aller Soldaten deutsch-, fast ein Viertel ungarisch- und 13% tschechisch-sprachig. Militärische Heimat war das Regiment, das oft den Standort wechselte, auch um keine zu engen Beziehungen zur umliegenden Bevölkerung aufzubauen, gegen die im Fall eines Aufstands vorzugehen war. Aus ähnlichen Gründen wurden übrigens auch die meisten Bosniakenregimenter nicht in Bosnien-Herzegowina eingesetzt. Die Offiziere bezeichneten sich dagegen zu 75% als deutschsprachig, sie mussten die jeweiligen Regimentssprachen ihres Regiments beherrschen bzw. erlernen und erwarben sich dadurch nach mehreren Versetzungen im Verlauf ihrer Karriere beträchtliche multilinguale Fähigkeiten. Die Einstellung des Offizierskorps war wohl tatsächlich im Großen und Ganzen supranational, d.h. es gab eine gemeinsame Vision der Verteidigung des Reichs. Eine Sonderstellung hatte die k.u. Honvéd. Sie bestand v.a. aus Ungarn und Kroaten, war also relativ homogen und wurde von den Ungarn als eine Art nationale Armee gesehen. Um eine Abspaltung der Landwehren zu verhindern, verfügten sie zunächst über keine Artillerie. Nach Beginn des 1. Weltkriegs ersetzten Reserveoffiziere, die die zahlreichen Versetzungen nicht mitgemacht hatten, die in großer Zahl gefallenen Berufsoffiziere, so verlor die Armee zunehmend ihre supranationale Ausrichtung. Nach dem Ende des Krieges zerbrach daher die Armee sehr schnell, die Regimenter kehrten in ihre jeweilige Heimat zurück.

Im letzten Referat sprach Univ.Doz. Dr. Erwin A. SCHMIDL vom Institut für Strategie und Sicherheitspolitik der Landesverteidigungsakademie in Wien über kulturelle Grenzen und Vermischungen während des Kalten Kriegs. Diese Zeit war auch im Militär gekennzeichnet durch mangelnde Informationen über die Gegenseite, wechselseitiges Misstrauen, Angst und den Aufbau von Stereotypen, wobei oft lediglich alte Stereotypen wieder aufgewärmt wurden. Sowohl der Osten wie der Westen fürchtete eine bevorstehende Invasion der anderen Seite. Der Begriff „eiserner Vorhang“, ursprünglich aus der Theatersprache und erstmals 1917 für die Abschottung der Sowjetunion verwendet, erhielt 1948 eine neue (materielle) Dimension, als mit dem Bau von technischen Sperren an der Grenze begonnen wurde, in Österreich aber interessanterweise nicht an der Zonen-, sondern an der österreichisch Ostgrenze. Leider sind vor allem nur Planungsannahmen und Planspiele erhalten, nur sehr wenige Planungsdokumente im eigentlichen Sinn. Als sicher dürfte nach heutigem Wissensstand gelten, dass beide Seiten relativ schnell zur nuklearen Option gegriffen hätten (z. B. der Einsatz taktischer Atomwaffen zur Beseitigung von Sperren). Nicht selten war absehbar, dass man einen geplanten Einsatz wohl nicht überlebt hätte. Es zeigt sich in den Planungen auch eine gewisse Diskrepanz zwischen militärischen und politischen Zielen. Die politische Absicht zielte ja nicht auf die Zerstörung des Gegners und seiner Infrastruktur, sondern auf Machtübernahme. Die westliche Seite rechnete übrigens fest mit der Hilfe Österreichs, in vielen Planungsannahmen war Österreich mit derselben Farbe eingezeichnet wie die NATO. Besonders interessant ist der Rekurs auf die Vergangenheit in den militärischen Kulturen der beiden deutschen Armeen. Während die Bundeswehr auf völligen Neuanfang setzte, ließen sich im Selbstverständnis der Nationalen Volksarmee klare Bezüge zur preußischen Tradition aufweisen, nicht nur zu diversen Befreiungskämpfen, auch zum preußischen Militarismus, von dem sich die Bundeswehr bewusst abzusetzen suchte, auch um die Angst der westlichen Bündnispartner vor Deutschland abzubauen.

 
Die diesjährige Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 21. Oktober 2010 in der Landesverteidigungsakademie in Wien stand ganz im Zeichen des Jubiläums 50 Jahre Auslandseinsätze des Österreichischen Bundesheeres. Unter dem Titel „Seelsorger im Dienst des Friedens. 50 Jahre Militärseelsorge im Auslandseinsatz“ wurden die Anfänge, bisherige Erfahrungen und die Zukunftsperspektiven sowie die damit verbundenen Chancen der katholischen Militärseelsorge bei internationalen Missionen erörtert. Neben einem Historiker kamen vor allem Militärseelsorger und hohe Offiziere des Bundesheers zu Wort. Das Schlusswort wurde von Militärbischof Christian Werner gehalten.
 
Ein Bericht von Gerhard Marchl/ Christian Wagnsonner   
Freitag, 22. Oktober 2010
 
Wie schon seit Jahren Tradition war auch die Enquete 2010 mit einem Treffen europäischer katholischer Militärseelsorger verbunden, diesmal mit Vertretern aus acht Ländern.
Mag. Martin Prieschl, Historiker und Geschäftsführer der Firma Archivtechnik & Systeme ging im ersten Teil der Tagung den Anfängen der katholischen Militärseelsorge auf Auslandseinsätzen des Bundesheers nach. Zu diesem Zweck hatte er im Auftrag des Instituts für Religion und Frieden intensive Nachforschungen in den Archiven angestellt und Interviews mit ehemaligen und aktiven Militärkaplänen geführt.
Wie Prieschl berichtete, waren bei den ersten Missionen mit österreichischer Beteiligung in den 1960er Jahren (der erste Einsatz begann 1960 mit der Teilnahme von Sanitätern am UN-Einsatz im Kongo) nur zu besonderen Anlässen Geistliche dabei. 1972 wurde erstmals ein katholischer Militärseelsorger ständig einem österreichischen Auslandskontingent zugeteilt: Es war Willi Reitmayr, der zu jener Zeit das Bataillon in Zypern betreute. Seither wurden nahezu alle Auslandseinsätze von katholischen Geistlichen begleitet, sei es am Golan, im Kosovo oder in Bosnien.
Prieschl skizzierte auch die verschiedenen Aufgaben des Militärseelsorgers, wozu nicht nur die Seelsorge, sondern auch soziale und kulturvermittelnde Tätigkeiten gehör(t)en. Zur Illustration stellte Prieschl mehrere Militärgeistliche näher vor, die die österreichischen Friedensmissionen der 1970er Jahre mitgeprägt hatten. Zu ihnen gehörte Pater Edwin Stadelmann, der „Golanpfarrer“, der nicht zuletzt aufgrund seiner außergewöhnlichen Persönlichkeit viele Soldaten ansprechen konnte.
 
Im zweiten Teil “Erfahrungen” berichteten Militärseelsorger und Kommandanten von ihren Einsätzen. Militärseelsorger können Soldaten motivieren, sie sind für Soldaten aller Dienstgrade da, begleiten und beraten sie, bringen sie Gott näher. Die Arbeit im Einsatz verbindet mit den einzelnen Soldaten, oft auch langfristig und über Grenzen hinweg. Diese Erfahrung hat P. Mag. Dietmar Gopp, Generaldechant beim Streitkräfteführungskommando in Graz, während seiner zahlreichen Auslandseinsätze im Kosovo und auf dem Golan gemacht.
 
Militärdekan Mag. Leszek Ryzka, Dechant des Dekanats III/Ost und Militärpfarrer in Langenlebarn/NÖ, stellte das breite Spektrum der Arbeit eines Militärpfarrers auf dem Golan vor. Zentraler Auftrag ist die Verkündigung der Frohbotschaft und die Betreuung der Soldaten. Zu den pastoralen Aufgaben gehören Gottesdienste in der Campkirche, in der Zone im Freien oder auswärts, Gedenkfeiern, Taufen und Firmungen. Im Rahmen der Betreuung ist es wichtig herauszufinden, aus welchen Motiven sich die einzelnen Soldaten für den Einsatz gemeldet haben, um einen leichteren Zugang zu finden. Besonders beliebt sind Rekreationsfahrten zu den heiligen Stätten, die immer wieder auch Möglichkeiten zur Glaubensverkündigung eröffnen.
 
Militärdekan i. R. Mag. Ernst Faktor plädierte für eine Präsenz des Militärpfarrers schon bei der Einsatzvorbereitung. So kann er die Einheit kennen lernen und “vorauseilende Seelsorge” betreiben, Probleme schon im Vorhinein erkennen. Im Gegensatz zu vielen Mitbrüdern sind Militärseelsorger im Einsatz kaum mit verwaltungstechnischen Aufgaben belastet und können sich ganz der Seelsorge widmen. Militärseelsorger im Einsatz gehören zu den Exoten, sind Einzelkämpfer, werden von Vorgesetzten und Mitbrüdern leicht vergessen, können aber in Zusammenarbeit u.a. mit den Psychologen maßgeblich zu einem guten Klima in der Einheit beitragen und den Soldaten Hilfe anbieten, die vielfach mit der Trennung von Familie und Partner, mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit oder der Verarbeitung von Unfällen von Kameraden zu kämpfen haben.
 
Brigadier Mag. Rudolf Striedinger, der Leiter der Generalstabsabteilung im BMLVS, wurde 2006 Task Force Commander und Kommandant des nationalen Kontingents in Bosnien. Die Task Force umfasste Soldaten aus 13 Nationen. Die zu dieser Zeit eingesetzten Militärpfarrer Dr. Harald Tripp und nach ihm Mag. Ernst Faktor fungierten zugleich als Task Force Chaplains. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit der Militärseelsorger der nationalen Kontingente stärkte den Zusammenhalt innerhalb der Task Force maßgeblich. Aus Sicht des Kommandanten kommt dem Seelsorger eine wesentliche Aufgabe bei der Truppenbetreuung zu, der Kommandant findet in ihnen ein informelles Ohr bzw. Sprachrohr bei der Truppe.
 
Die abschließende Podiumsdiskussion versammelte Positionen zur Zukunft der Militärseelsorge im Auslandseinsatz.
Oberst Mag. Christian Langer, der Leiter des Heerespsychologischen Dienstes im ÖBH, sieht eine große Herausforderung in der zunehmenden Einsatzdauer des einzelnen Soldaten. Psychische Probleme werden vermehrt auftreten, auch bei Peace-keeping-Einsätzen. In Innsbruck wurde deshalb ein Traumazentrum eingerichtet. Langer plädiert für stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychologen, Seelsorgern, Ärzten usw., in deren Zentrum jeweils die betroffene Person stehen soll. Er würde es begrüßen, wenn die beiden Militärseelsorgen weniger die Unterschiede, sondern noch stärker ihre Gemeinsamkeiten herausstellen würden. Im Einsatz ist der Mensch mit seinen Problemen wichtig, weniger die Religionszugehörigkeit.
 
Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner sieht die Kernaufgabe und die Chance der Militärseelsorger im Einsatz darin, die Spiritualität und auch die spirituelle Widerstandsfähigkeit der Soldaten zu stärken. Einsätze stellen eine allgemeine Lebensschule dar. Spiritualität, religiöse Orientierung und christlicher Glaube bauen und richten den Menschen auf, im persönlichen Umfeld und in seiner Auftragserfüllung. Sie tragen zu einem erfüllten und glücklichen Leben bei, erwecken Freude auch unter schwierigen Umständen und helfen belastende Erfahrungen zu verarbeiten.
 
Oberst Claus Amon, der Kommandant des Zentrums Einsatzvorbereitung in Götzendorf, sieht vier Akteure, die sich im Einsatz um die Soldaten kümmern. Neben den Kommandanten auf allen Ebenen sind das die Militärseelsorger, die Militärpsychologen und die Militärmediziner. Die Militärseelsorger sind wichtig, Soldaten brauchen Ansprechpartner, und Amon war froh, bei seinen Einsätzen als Kontingentskommandant “Padres” dabei gehabt zu haben. Die Seelsorger müssen wie übrigens auch die Kommandanten “die Finger am Puls” der Soldaten aller Dienstgrade haben. Im Einsatz ist es entscheidend, auch etwas über das Privatleben der Soldaten zu erfahren, um Probleme und Gefährdungen rechtzeitig erkennen zu können. Wesentliche Herausforderung der Militärseelsorge wird in Zukunft die Durchhaltefähigkeit sein. Um den Problemen der Personalaufbringung entgegensteuern zu können, soll ein eigenes Organisationselement für Seelsorge im Einsatz eingerichtet werden. Wünschenswert wäre die Schaffung eines Pools an Militärseelsorgern, die bei Bedarf verfügbar sind, auch für Erstmissionen.
 
Militärdekan Mag. Alfred Weinlich ist seit 2009 in der katholischen Militärdiözese für das Dekanat Einsätze verantwortlich. In einer Bedarfserhebung soll nun festgestellt werden, was die Soldaten brauchen und was die Militärseelsorge dazu beitragen kann. Weinlich plädiert für eine Beteiligung der Militärseelsorger an der Einsatzvorbereitung. Ein spezieller “Lebenskundlicher Unterricht” (LKU) für Kaderpräsenzeinheiten ist gerade im Aufbau begriffen. Um Priester für Auslandseinsätze zu gewinnen, soll verstärkt der Kontakt mit Diözesen und Ordenshäusern gesucht werden, außerdem soll sich die Militärseelsorge auch selbst um die Förderung von Priesterberufungen bemühen. Entscheidend werden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung sein, und dass die Seelsorger das Ohr am Herzen der Leute haben.
 
Im Schlusswort unterstrich Militärbischof Mag. Christian Werner die große Bedeutung der Liebe zu den Soldaten und ihren Angehörigen, aber auch zur Bevölkerung im Einsatzraum. Werner bedankte sich bei seinen Mitbrüdern für ihren Dienst und bei den österreichischen Soldaten, die sich in den zahlreichen Einsätzen international Respekt erworben und gezeigt haben, dass sich Österreich seiner Verpflichtung gegenüber der Völkergemeinschaft nicht entzieht. Die Österreichische Militärseelsorge wird sich den Herausforderungen auch in Zukunft stellen – in Kooperation mit militärischen Dienststellen und in ökumenischer Zusammenarbeit.
(Fotos: Gerhard Dabringer)

 

„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.

Freitag, 26. November 2010

PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?

Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.

Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.

Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.

 

PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?

Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.

Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.

 

PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.

Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.

Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.

„Wasser – Lebensquell knappes Gut und Kriegsgrund“ war der Titel eines Forums Ethik des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge am 16. Juni 2011 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Die Tagung fand in Kooperation mit dem Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement und dem Institut für Strategie und Sicherheitspolitik, beide an der Landesverteidigungsakademie, statt. Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen befassten sich mit der Verteilung und dem Verbrauch des Wassers auf der Erde und gingen der Frage nach, ob Wasser als Ware oder Menschenrecht anzusehen sei und inwieweit die weit verbreitete Wasserknappheit als Ursache für (militärische) Konflikte gilt bzw. gelten wird. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei der Rolle des Wassers im Nahostkonflikt und in Konflikten in Afrika geschenkt.

Montag, 20. Juni 2011

Ao.Univ.-Prof. Dr. Herwig Waidbacher vom Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement an der Universität für Bodenkultur Wien legte die unterschiedliche Verteilung des Lebenselixiers Wasser auf der Erde und weitere grundlegenden Daten und Fakten dar. Er machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur Wasserknappheit gebe, sondern auch dass etliche Weltregionen, darunter weite Teile Südamerikas, Russlands und Kanadas, über große Wassermengen verfügten. Hinzu kämen regelmäßig Flutkatastrophen wie im Jahr 2010 in Pakistan. Global gesehen seien jedoch nur 2,5 % der Wasservorkommen Süßwasser, und davon seien wiederum nur 0,4 % verfügbar. Dennoch sei in den letzten Jahrzehnten der Wasserbedarf, insbesondere in der Landwirtschaft und der Industrie, enorm angestiegen, wobei der Pro-Kopf-Verbrauch weltweit beträchtlich variiere. Der Umgang des Menschen mit dem Wasser, so Waidbacher, sei oft unverantwortlich und führe zu Spannungen. Als Beispiele nannte er u.a. die überproportionale Nutzung von Wasserreservoirs oder die Austrocknung des Aralsees durch die Baumwollproduktion.

Dr. Regina Kreide, Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, befasste sich mit der Frage, ob Wasser eine Ware sei oder ob es ein Menschenrecht auf Wasser gebe. Zu diesem Zweck zeichnete sie die Entwicklung in den letzten 20 Jahren nach: Anfang der 1990er Jahre sei angesichts der unzulänglichen Wasserversorgung in vielen Ländern von einem Versagen des Staates die Rede gewesen. Eine globale Wasserordnungspolitik mit wirtschaftlicher Liberalisierung und Privatisierung sei propagiert, Wasser also vor allem als Wirtschaftsgut betrachtet worden. Doch die Investitionen der privaten Wasserversorger hätten sich auf die Städte konzentriert, und die Versorgung habe trotz höherer Preise oft nicht besser funktioniert. Überdies, so Kreide, gebe es ein Grundbedürfnis nach Trinkwasser – Wasser sei ein Menschenrecht. 2010 hätten auch die UN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat ein derartiges Recht bekräftigt. Bei dessen Umsetzung seien Verfügbarkeit, Zugänglichkeit bzw. Erschwinglichkeit sowie Qualität bzw. Sicherheit wichtige Maßstäbe für öffentliche wie private Akteure.

Dipl.-Ing. Wilfried Schimon, Leiter der Sektion Wasser im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beleuchtete sicherheitspolitische und rechtliche Aspekte in den internationalen Beziehungen bei der Nutzung von Wasser, insbesondere im Falle von Flussgebieten, die von mehreren Staaten geteilt werden. Verschiedene internationale Übereinkommen seien ausgearbeitet worden, die auf eine gerechte, angemessene und auch gemeinsame Nutzung derartiger Flusssysteme hinauslaufen. Österreichs Festhalten am alleinigen Verfügungsrecht über seine Wasserressourcen widerspreche bis zu einem gewissen Grad diesen Grundsätzen. Als Beispiele für geteilte und zugleich mit Konflikten verbundene Flussgebiete nannte Schimon Euphrat und Tigris, das Jordanbecken und den Nil. Auch die Donau und ihre Zuflüsse seien immer wieder Schauplatz und Gegenstand von Konflikten unterschiedlicher Ausprägung gewesen. Schimon erinnerte u.a. an die Diskussion zwischen Österreich und Ungarn über den Schaum auf der Raab. Grenzgewässerverträge, die Österreich mit fast allen Nachbarstaaten abgeschlossen habe, würden die Basis für eine schnelle Bereinigung derartiger Konflikte bieten.

Der Frage, ob Konflikte und Kriege um Wasser nur ein Schlagwort oder doch Realität seien, ging Oberst Mag. Anton Dengg, Leiter des Referats Bedrohungs- und Konfliktbild am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement an der Landesverteidigungsakademie, nach. Er wies darauf hin, dass es bereits in der Bibel zahlreiche Zitate gebe, die Wassermangel und Konflikte um Wasser thematisieren. Heute und in Zukunft sorgen allein der Anstieg der Weltbevölkerung und damit die wachsende Nachfrage nach Wasser für Spannungen. Haben heute rund 1 Milliarde Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser, so würden im Jahr 2050 1,8 Milliarden ohne Wasserzugang sein. Dennoch, so Dengg, sei es im Jahr 2010 nur bei vier von 363 Konflikten (verschiedenster Ausprägung) weltweit um Wasser als Nahrungsmittel gegangen, und bei fünf Territorialkonflikten sei auch Wasser involviert. Allerdings gebe es zahlreiche Konflikte um verschiedene Staudammprojekte. Kriege um Wasser jedoch seien vorerst nur ein Schlagwort, doch die Konflikte, so Dengg, würden unweigerlich zunehmen.

Mag. Wolfgang Mühlberger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat Bedrohungs- und Konfliktbild am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement, befasste sich mit der Rolle des Wassers im israelisch-palästinensischen Konflikt. Die bisherigen Kriege zwischen Israel und Arabern seien nicht um Wasser geführt worden, auch wenn ein Verteilungskonflikt bestehe. Hydrologisch sei die Region von einem Küstenaquifer und mengenmäßig noch bedeutsameren Aquiferen unter dem Westjordanland gekennzeichnet. Unter Nutzung dieser Vorkommen und des National Water Carrier, der enorme Wassermengen vom See Genezareth bzw. vom Jordan ableitet, übe Israel heute eine Hydro-Hegemonie aus. Während ein Israeli durchschnittlich pro Jahr 300 m³ Wasser nutze, stünden einem Bewohner des Westjordanlandes nur 60 m³ zur Verfügung. Mit dem Oslo-Friedensprozess wurde zwar ein Joint Water Committee eingerichtet, doch besitze Israel darin ein Vetorecht. Deshalb könne nur ein umfassendes Friedensabkommen eine gerechte Wasser-Lösung bringen.

Dr. Gerald Hainzl, ebenfalls wissenschaftlich am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement tätig und profunder Kenner Afrikas, setzte sich mit dem Zusammenhang zwischen Wasser und Konflikten auf dem sog. Schwarzen Kontinent auseinander. Eingangs machte er deutlich, dass Afrika in vielerlei Hinsicht, auch wenn es um Wasser gehe, nicht als Einheit zu betrachten sei. Es gebe, so Hainzl, zahlreiche lokale Konflikte um Wasser, denn letztlich gehe es bei fast all diesen kleinen Konflikten in Afrika um Land und Wasser. Als Beispiel nannte Hainzl u.a. Streitereien zwischen Nomaden in Somaliland um die dortigen Wasservorkommen. Afrika sei jedoch auch Schauplatz einiger grenzüberschreitender Konflikte, beispielsweise um das Wasser des Nils oder des Nigers. Darüber hinaus gebe es zahlreiche Projekte, große Flüsse für die Stromproduktion zu nützen, u.a. in der DR Kongo, in Äthiopien, Mozambique und Guinea. Damit täten sich neue Chancen auf, aber auch Stoff für neue Konflikte.

Dr. Thomas Pankratz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strategie und Sicherheitspolitik, wies darauf hin, dass nicht nur Wasser und Erdöl als essentielle Ressourcen zu betrachten seien. Was ist aber das Charakteristikum einer Ressource? Laut Pankratz wird ein Gut erst vom Menschen zu einer Ressource gemacht, indem es dazu diene, ein Ziel zu erreichen, dadurch ein Bedarf an diesem Gut entstehe und in weiterer Folge das Interesse bestehe, dieses Gut zu erlangen bzw. zu kontrollieren. Daher gebe es letztlich unzählige Ressourcen, die von Abfall bis Zinn reichten. Ein Konflikt entstehe dann, wenn mindestens zwei Personen dieselbe Ressource wollen. Das Konfliktpotential ergebe sich u.a. aus der vorhandenen Menge (kann auch zu viel sein), der räumlichen Verteilung, der Besitzverteilung und der (Nicht)Erneuerbarkeit. Der Mensch ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur Bedarfsträger, sondern ist selbst Ressource, nämlich als Arbeitskraft oder Wissensträger. Oft genug werden Menschen gar zur Ware, sei es als Sklaven, Opfer von Menschenhandel und -schmuggel oder von illegalem Organhandel.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Freitag, 8. Juli 2011

Vom 5.-7. Juli 2011 fand in Enns ein Seminar zum Thema „Krieg mit der Natur? Militärische Einsätze zwischen Beherrschung des Geländes und Bewahrung der Umwelt“ statt, anlässlich des Internationalen Jahrs des Waldes und des Internationalen Jahrs der Chemie 2011. Co-Veranstalter waren das Institut für Religion und Frieden und das Institut für militärethische Studien. Neben einem Blick auf die Bedeutung des Waldes in Kultur- und Militärgeschichte, die Instrumentalisierung bzw. Reduktion der Natur in der militärischen Planung, die Bedeutung von Umweltzerstörung als Kriegswaffe bzw. als Ursache von Konflikten und – aus aktuellem Anlass – auf die friedliche Nutzung nuklearer Energie und ihre Gefahren stand der konkrete Beitrag des Österreichischen Bundesheers zum Schutz der natürlichen Umwelt im Zentrum der Überlegungen.

Das Bundesheer, das im Bereich Umweltschutz eine Vorreiterrolle innegehabt hat, sieht sich heute vor allem vor der Herausforderung, vorsorgende und nachhaltige Maßnahmen einzuleiten, nationales und europäisches/internationales Recht umzusetzen, an dessen Verbesserung mitzuwirken und bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen.
Im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion sprachen Vertreter von 5 Weltreligionen (Katholische und Orthodoxe Kirche, Sikh, Bahá’i und Buddhismus) über die Rolle von Natur und Umwelt in ihren religiösen Traditionen. Weitgehend einig war man sich darin, dass mit der natürlichen Mitwelt und ihren Ressourcen respektvoll und schonend umzugehen ist, weil die Menschen auf sie angewiesen sind und auch kommende Generationen noch das Recht haben, eine Leben ermöglichende und lebenswerte Umwelt vorzufinden. Dabei stellte sich der orthodoxe Vertreter, DDDr. Alexander Lapin, auch zum ersten Mal in seiner neuen Funktion als orthodoxer Militärseelsorger des Österreichischen Bundesheers den Soldaten vor.

 
„Militärseelsorgliche Optionen in unterschiedlichen Wehrsystemen“ war das Thema der diesjährigen Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 19. Oktober 2011 in der Landesverteidigungsakademie in Wien.
 
 
 Ein Bericht von Wagnsonner, Rossmanith, Kaiser
  
Der österreichische Militärbischof Mag. Christian Werner und Institutsleiter Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter konnten dabei leitende katholische Militärseelsorger aus 27 Ländern, darunter 17 Militärbischöfe, begrüßen. Die Gäste kamen aus Argentinien, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Deutschland, Ecuador, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Litauen, Mexico, den Niederlanden, Peru, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, den USA und Venezuela.
 
Brigadier Mag. René Segur-Cabanac, stellvertretender Kommandant der Landesverteidigungsakademie, sieht die ethische Bildung als ein wesentliches Element der Persönlichkeitsbildung im Rahmen der militärischen Ausbildung. Das gilt aufgrund der umfassenden Kommandantenverantwortung besonders für die Ausbildung der Offiziere, deren Glaubwürdigkeit als Kommandanten sehr eng mit ihrer ethischen Haltung zusammenhängt. Gerade in außergewöhnlichen Situationen, im Einsatz, manchmal unter Gefahr des eigenen Lebens, sind klare Wertvorstellungen erforderlich, um andere verantwortungsvoll führen zu können und Vorbildwirkung zu entfalten. 
 
Generalstabschef Generalleutnant Mag. Othmar Commenda zeigte sich erfreut, dass Angehörige so vieler Armeen, vor allem aus dem lateinamerikanischen Raum, hier in Wien zusammengekommen sind. Er begrüßte die Initiative des Instituts für Religion und Frieden und sicherte der Militärseelsorge in Österreich die volle Unterstützung des Generalstabs zu. Wie sich gegenwärtig die Struktur des Österreichischen Bundesheers verändert und verändern muss, um den jeweils aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, so ist auch die Militärseelsorge gefordert, sich neu zu strukturieren, effektiver und flexibler zu werden. Bei den Truppenbesuchen im Auslandseinsatz ist immer wieder zu hören, wie wichtig die Arbeit des Militärseelsorgers ist, vor allem in seiner Funktion als persönlicher Ansprechpartner für die Soldaten.
 
Juan Barros Madrid, Militärbischof für Chile, strich hervor, dass der Wehrdienst in seinem Land vor allem von Freiwilligen verrichtet wird. Für viele von ihnen eröffnet er berufliches Weiterkommen, Aus- und Weiterbildung sowie soziale und gesundheitliche Versorgung. Es sei wichtig anzuerkennen, dass das Leben den Menschen von Gott geschenkt wird. Die Militärseelsorge müsse sich deshalb besonders bemühen, Soldaten den „Dialog der Rettung“ näherzubringen. Die Liebe ist das Herzstück des Evangeliums und besonders im militärischen Einsatz ist die Besinnung auf die Liebe wichtig, nach dem Motto: „Wo es keine Liebe gibt, spende Liebe und du wirst Liebe ernten“. Seelsorger und Priester müssen auf die Soldaten zugehen, damit sich mehr Menschen auf ein christliches Leben besinnen.
 
Frank Richard Spencer, Militärauxiliarbischof der USA für Europa und Asien, stellte in seiner Präsentation die Herausforderungen und Möglichkeiten der Militärseelsorge in den USA vor. Sie versteht sich hauptsächlich als Seelsorge für junge Erwachsene. Soziokulturelle Veränderungen im Umfeld der jungen Militärangehörigen müssen demnach auch zu einem Umdenken von Seiten der Seelsorge führen. In seiner Rede ging er auf unterschiedliche Typen von Religiosität unter jungen Erwachsenen ein. Die Militärseelsorge müsse ebenfalls vielfältig gestaltet werden, um auf die Bedürfnisse der betreuten Personen eingehen zu können. Spencer betonte, dass die Militärseelsorger Vorbilder für die jungen Soldaten sein sollen. 
 
Norbert Brunner, Bischof von Sitten und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, stellte das Wehrsystem der Schweizer Armee vor, die zum überwiegenden Teil aus Milizangehörigen besteht (96 %), nur 4 % sind Berufssoldaten. Auch die Militärseelsorge (katholisch und protestantisch) ist nach dem Milizsystem organisiert. Der Soll-Bestand an Armeeseelsorgern beträgt in der Schweiz 356 Personen, jedoch stehen zurzeit nur 249 Seelsorger und Seelsorgerinnen zur Verfügung. Weil sowohl Armeeführung wie auch die Kirchen der Armeeseelsorge hohe Bedeutung beimessen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Zahl an Seelsorgern zu erhöhen. Er betonte, dass es auch weiterhin eine wichtige Aufgabe der Kirche sei, in der Armee mitzuwirken und sich für die Menschenrechte und Menschenwürde einzusetzen. Trotz der Schaffung eines Sozialdienstes und eines psychologischen Dienstes in der Schweizer Armee bleibt die Militärseelsorge unverzichtbar.
 
Pedro Candia, Diözesanadministrator des argentinischischen Militärordinariats, wies darauf hin, dass in Argentinien von 1901 bis 1994 Wehrpflicht bestand. Sie hat sowohl zur Bildung der Nation und zur Entwicklung des Bürgertums beigetragen und jungen Menschen den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglicht. Seit 1994 entscheiden sich Argentiniens Soldaten freiwillig für den Dienst am eigenen Land. Unabhängig vom Wehrsystem ist es ein wesentlicher Punkt, den Beruf des Soldaten als Berufung zu verstehen. Aus christlicher Perspektive liegt diese Berufung in der Liebe begründet, denn „niemand liebt die Heimat, weil sie groß ist, sondern weil es seine Heimat ist“ (Seneca). Dem eigenen Land zu dienen, ist eine Form der christlichen Nächstenliebe, weil man dabei die Gesellschaft schützt, in der man lebt bzw. in der man aufgewachsen ist. Die Militärseelsorge muss sich besonders um die speziellen Bedürfnisse jener Männer und Frauen bemühen, die diesen Dienst leisten.
 
F. Xavier Yu Soo II, Militärbischof für Südkorea, präsentierte in seinem Vortrag einen Überblick über Geschichte und aktuelle Lage der katholischen Militärseelsorge in seinem Land. Die Bedeutung der Militärseelsorge für die Kirche lässt sich daran ablesen, dass die über 380 000 Katholiken, welche durch Militärseelsorger in den letzten 60 Jahren getauft wurden, 7,4 % aller Katholiken in Südkorea darstellen. Die Militärseelsorge hat also eine herausragende Rolle in den Evangelisierungsbemühungen in Südkorea gespielt. In der südkoreanischen Armee arbeiten – neben 272 protestantischen und 136 buddhistischen – 94 katholische Militärseelsorger. Unterstützt werden sie von 35 Schwestern und 45 Laien. Die Zahl der Seelsorger ist allerdings limitiert durch die Vorgaben des Verteidigungsministeriums und des multikonfessionellen Militärseelsorgsamts. Große Herausforderungen sind die kurze Zeit, die während der Grundausbildung der Soldaten für die Taufvorbereitung zur Verfügung steht, und die sehr häufigen Versetzungen der Berufssoldaten. Die Einführung einer Freiwilligenarmee in Südkorea sei im südkoreanischen Kontext nicht sinnvoll. Gründe sind die andauernde Bedrohung durch Nordkorea, die hohen Kosten und die geringe Geburtenrate.
 

Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Donnerstag, 6. Dezember 2012  

Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.

Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.

Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.

Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.

Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.

Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.

 „Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Mittwoch, 17. Oktober 2012 

Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.

Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.

Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.

Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.

Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.

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