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Seit Dienstag ist der zweite Corona-Lockdown in Kraft und er bringt für das kirchliche Leben große Einschränkungen. Anders als beim ersten Lockdown, wo es keine öffentlichen Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen gab, bleiben aber jetzt die "unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens möglich", wie die Bischofskonferenz bereits im Vorfeld der Verschärfungen betont hat. So sind öffentliche Gottesdienste mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiter möglich. Abgesagt bzw. verschoben werden hingegen Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen, sowie die meisten kirchlichen Veranstaltungen wie etwa das Pfarrcafe, Bibelkreise, Einkehrtage und Bildungsveranstaltungen. Weiter zulässig sind karitative Aktionen wie die Wärmestube, Lebensmittelausgaben oder der Besuch in der Pfarrbibliothek.

Für die Feier der Gottesdienste und Sakramente hat die Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung erlassen, die seit Dienstag in Kraft ist. Die wichtigste Änderung bei den Schutzmaßnahmen betrifft den erhöhten Mindestabstand von 1,5 Metern. Darüber hinaus ist bei allen Gottesdiensten - also auch im Freien - ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Erlaubte Ausnahmen sind detailliert geregelt. Die Kirchen bleiben so wie beim Lockdown für das persönliche Gebet der Gläubigen grundsätzlich geöffnet. Gleichzeitig bieten die Diözesen Behelfe und Materialien an, um im privaten Kreis als "Hauskirche" den Glauben zu praktizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, religiöse Sendungen und Angebote im ORF und in privaten sowie kirchlichen Medien zu nützen.

Daneben hat die Bischofskonferenz gemeinsam mit den Diözesen eine Konkretisierung erarbeitet, die auflistet, inwiefern und unter welchen Bedingungen auch andere kirchliche Veranstaltungen während des Lockdowns möglich sind. Eine Kathpress-Recherche zeigt, dass das meiste davon "nicht in physischer Präsenz möglich ist": Das betrifft Kinder- und Jugendgruppen (Jungschar, Ministrantenstunden, Pfadfinder) genau so wie die Erstkommunion- oder Firmvorbereitung. Abgesagt müssen sie deswegen aber nicht sein. "Bitte alle vorhandenen verantwortbaren Möglichkeiten nutzen: Telefon, Video, Gespräch über den Gartenzaun...", hält dazu beispielsweise die Erzdiözese Wien in ihren Richtlinien fest.

Ähnlich ergeht es allen anderen seelsorglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch im Freien: Einkehrtage, Bildungsveranstaltungen, Gebetskreise, Bibelrunden können alle nicht in persönlicher Anwesenheit und Nähe erfolgen. Ausfallen müssen auch das beliebte Pfarrcafe nach dem Gottesdienst, Adventmärkte und Chorproben. Auch Fußwallfahrten sind bis auf Weiters "nicht zulässig", heißt es ausdrücklich.

Karitatives Wirken bleibt aufrecht

Demgegenüber bleibt das karitative Wirken der Kirche weiterhin aufrecht: "Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass hilfsbedürftige Menschen Unterstützung finden! Entsprechende Angebote können und sollen durchgeführt werden", heißt es dezidiert in den Richtlinien der Erzdiözese Wien. Aus diesem Grund können die von der Caritas organisierten und in den Pfarren durchgeführten Wärmestuben durchgeführt werden. Ebenso sind Lebensmittelausgaben in Sozialmärkten oder im Rahmen der Caritas-Aktion "LeO" (Lebensmittel und Orientierung) nicht nur möglich, sondern aufgrund der sozialen Auswirkungen der Pandemie "noch stärker nachgefragt als bisher", wie die Caritas gegenüber Kathpress bestätigte. Freilich, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht sind auch hier einzuhalten.

Weiterhin offen bleiben auch die rund 700 Pfarrbibliotheken in ganz Österreich. Ihr Angebot bleibt eine wertvolle Hilfe in der Zeit des Lockdowns.

Damit das eingeschränkte kirchlichen Leben in den Pfarrgemeinden weiterhin eine organisatorische Basis hat, dürfen "berufliche bzw. dienstliche Zusammenkünfte unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer am gleichen Ort nur dann stattfinden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind". Daher sollen pfarrliche Sitzungen des Pfarrgemeinderats oder des pfarrlichen Vermögens- und Verwaltungsrats "wenn irgendwie möglich per Telefon- bzw. Videokonferenz stattfinden oder andernfalls verschoben werden", hält die Erzdiözese Wien fest.

Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist. Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten.

Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden. Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen habe es in den letzten Tagen "ausführliche Gespräche" zur aktuellen Lage gegeben. Für die Katholische Kirche hat daran der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, teilgenommen, wie dieser gegenüber Kathpress bestätigte.

Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. "Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen", wurde weiters vereinbart.

Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.

"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.

Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."

Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."

Alle großen Gottesdienste sind in Österreich seit Dienstag vorübergehend ausgesetzt: Die Bestimmung der Bundesregierung, wonach zur Eindämmung der Corona-Infektionen alle Veranstaltungen mit maximal 100 Personen in einem Raum bzw. 500 Personen im Freien stattfinden dürfen, betreffen einen Großteil der Sonntagsmessen des Landes. Die verbindlichen Erlässe, mit denen die Diözesen darauf reagiert haben, tragen dieser neuen Realität Folge und sind in den Grundzügen sehr ähnlich. Die unterschiedlichen Schwerpunktsetzung zeugen vom Bemühen, innerhalb der Vorgaben weiterhin kirchliches Leben möglichst umfassend aufrechtzuerhalten und über alle Maßnahmen und Hilfsangebote gut zu informieren.

Die schärfsten Vorgaben gibt es bislang in der Steiermark und im Burgenland. "Alle Veranstaltungen der Katholischen Kirche Steiermark unabhängig von der Anzahl der Beteiligten sind abgesagt", teilte Thomas Stanzer, Pressesprecher der Diözese Graz-Seckau, mit. Einzig die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich - insofern sie den Teilnehmer-Obergrenzen entsprechen - weitergehen. Unverändert bleibt auch der Dienst an Kranken: Dieser sei "eine Kernaufgabe der Kirche und soll im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist".

Ähnlich in der Diözese Eisenstadt, wo außer den nur in kleinem Rahmen stattfindenden Gottesdiensten ebenfalls ausnahmslos "alle kirchlichen Veranstaltungen unabhängig der teilnehmenden Personen abzusagen" sind. Als Beispiele dafür werden Pfarrvisitationen, Wallfahrten, Vorträge, Fastensuppen-Essen und Sitzungen genannt. Dennoch solle das kirchliche Leben im Rahmen der Vorgaben "so weit wie möglich weitergehen" und die Kirchen bleiben geöffnet. "Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen", heißt es in einem Schreiben der Diözesanleitung vom Mittwoch.

Wien: Medien und Kirchenwechsel

In der Erzdiözese Wien setzt man in Corona-Zeiten auf den Ausbau des Gottesdienstangebotes über die Medien: Außer wie schon vorher der Sonntagsgottesdienst um 10.15 Uhr wird nun auch an jedem Werktag die 12-Uhr-Messe aus dem Stephansdom auf Radio Klassik Stephansdom übertragen. Der Dom selbst wurde für Touristen geschlossen, während Gläubige zu den üblichen Öffnungszeiten zum Gebet und Beichte eingelassen werden - jedoch nur jeweils 100 zur gleichen Zeit, um den staatlichen Vorgaben zu genügen.

Leichter als in ländlichen Regionen fällt in urbanen Gebieten - darunter vor allem in der Bundeshauptstadt - das Ausweichen auf weniger frequentierte Sonntagsgottesdienste, wozu die Erzdiözese in ihrem schon am Dienstag veröffentlichten Schreiben explizit rät. Auch die ohnehin von weniger Personen besuchten Werktagsmessen würden sich als Alternative anbieten. Die Kirchen seien zudem tagsüber wie bisher geöffnet und sollten verstärkt auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zum persönlichen Gebet aufgesucht werden, so ein Wunsch von Kardinal Christoph Schönborn.

Info-Seiten, Hotline in Innsbruck

Etliche Diözesen haben eigene Websites eingerichtet, auf denen die Informationen und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Corona-Krise gebündelt sind, darunter die Erzdiözese Wien (www.erzdioezese-wien.at/kircheundcorona) sowie die Diözese Feldkirch (www.kath-kirche-vorarlberg.at/corona). Der laufend aktualisierte Themenschwerpunkt von Kathpress (www.kathpress.at/coronavirus) gibt darüber hinaus einen österreichweiten und internationalen Einblick auf das Thema aus Kirchensicht.

Eine eigene Info-Hotline für ihre Mitarbeiter hat die Diözese Innsbruck im Seelsorgeamt eingerichtet, um somit konkrete Fragen insbesondere bezüglich der Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zu beantworten. Weiters betonte Generalvikar Florian Huber in einem Schreiben mit Blick auf die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen in den Pfarren und Organisationen, es gelte nun Sitzungen mit größeren Gruppen entweder zu verschieben oder online abzuhalten.

Detaillierte Informationen gibt es in Tirol zudem u.a. zum Betrieb kirchlicher Bildungshäuser, die kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern vorerst weiter durchführen können - auch mehrere dieser im selben Haus, selbst wenn dann insgesamt über 100 Menschen anwesend sind. Die Seelsorge bei Kranken und in Alten- und Pflegeheimen werde fortgesetzt, anders die derzeit laufende Caritas-Haussammlung: Sie wurde bis Ende April ausgedehnt, pausiert jedoch vorerst.

Gebetsvorschläge in Linz

In der Diözese Linz veröffentlichte das Liturgiereferat (www.liturgie-linz.at) Hilfen und Gebetsvorschläge für die Feier zu Hause, um damit statt im Pfarrgottesdienst durch privates Gebet im Familienkreis via Messübertragungen in Radio, Fernsehen oder Livestream den Sonntag zu begehen. Basis dieser Texte bilden das Neue Gotteslob sowie Internetseiten, auf welchen die jeweiligen Tageslesungen ersichtlich sind. Für Gläubigen gilt das Fehlen in der Sonntagsmesse als entschuldigt, sofern der Besuch unmöglich oder nicht angeraten ist, ist dem entsprechenden Dispens durch Bischof Manfred Scheuer zu entnehmen.

Im verbindlichen Erlass des Linzer Diözesanbischofs finden sich neben den Teilnehmer-Beschränkungen auch Maßnahmen wie das Aussetzen von Mund- und Kelchkommunion, Verzicht auf Weihwasser und Friedensgruß-Formen ohne Handschlag wieder. Weiters gilt auch in Oberösterreich, dass Beerdigungen nur im kleinen Familienkreis stattfinden dürfen, ebenso Taufen und Hochzeiten. Große Feiern oder Requiems müsse man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Auch Militärdiözese betroffen

Alle Behördenvorgaben hinsichtlich der Corona-Präventionsmaßnahmen sind auch für die Gottesdienste und Veranstaltungen der katholischen Militärdiözese gültig, bestätigte Militärbischof Werner Freistetter in einem Schreiben an die Militärseelsorger vom Mittwoch. Anders als in den übrigen Diözesen wurde dabei in den Hygiene-Bestimmungen nicht auf die Empfehlungen der Liturgischen Kommission der Bischofskonferenz, sondern auf jene des Bundesheeres verwiesen.

Die katholische Kirche in Österreich übernimmt die Vorgaben der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus (Covid-19) für alle ihre Veranstaltungen und Gottesdienstformen: Das hat Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz am Dienstagnachmittag gegenüber "Kathpress" erklärt. Entsprechend den behördlichen Anordnungen sind demnach Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht mit mehr als 100 Personen zu feiern, ebenso wie bei Feldmessen und Gottesdiensten im Freien nicht mehr als 500 Personen teilnehmen dürfen. "Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen im Inneren bzw. mehr als 500 Personen im Freien sind abzusagen", erklärte der Kardinal. Die Pfarrer und Kirchenrektoren seien für die Umsetzung dieser Bestimmungen in ihrem Bereich zuständig.

Im Rahmen der Vorgaben solle allerdings das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Dafür würden die Kirchen einerseits unverändert geöffnet bleiben, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er rief dazu auf, "zuhause zu beten, die Kirchen auch außerhalb der Messzeiten für das persönliche Gebet aufzusuchen und auch die Möglichkeit der Werktagsmessen zu nützen".


Kardinal Schönborn rief alle Gläubigen zum Gebet auf, insbesondere "für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen haben". Die einschneidenden Maßnahmen hätten vor allem zum Ziel, ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zu schützen, die ja die Hauptrisikogruppe für eine Coronavirus-Infektion darstellen. Gleichzeitig dankte der Wiener Erzbischof allen, "die mit Augenmaß und Entschiedenheit in dieser schwierigen Situation für das Zusammenleben verantwortlich sind".

Der Kinderschutzgipfel, zu dem Papst Franziskus die Spitzen der Bischofskonferenzen und Ordensgemeinschaften Ende Februar in Rom versammelte, hat "auf weltkirchlicher Ebene das Bewusstsein für die Missbrauchsproblematik weiter geschärft". Dabei soll es laut den österreichischen Bischöfen aber nicht bleiben: "Konkrete Maßnahmen auf Grundlage der schon bestehenden kirchenrechtlichen Normen gegen sexuellen Missbrauch sollen folgen und sind nötig", hält die Bischofskonferenz in einer Erklärung vom Freitag im Anschluss an ihre Frühjahrsvollversammlung in Reichenau an der Rax fest. Als schon beim Gipfel in Rom geltende Grundprinzipien der Kirche beim Umgang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt in den eigenen Reihen nennen die Bischöfe "Verantwortung, Transparenz, Rechenschaft und Prävention".

Beim Kinderschutzgipfel im Vatikan sei überdies klar geworden, "dass in der Kirche ein Kulturwandel im Umgang mit geistlicher Autorität unabdingbar ist". Die österreichischen Bischöfe bekunden ihre Unterstützung für Papst Franziskus in seinem Bemühen um diesen grundlegenden Wandel - der Papst hat zuletzt mehrmals das "Übel des Klerikalismus" als Nährboden für Machtmissbrauch in der Kirche verurteilt - und in der Durchsetzung weltkirchlicher Standards im Kampf gegen Missbrauch.

Zugleich verweisen die Bischöfe auf zahlreiche Maßnahmen, die die katholische Kirche in Österreich seit der 2010 von Deutschland ausgehenden Missbrauchsdebatte bereits ergriffen habe. Dazu legten sie einen eigenen, sieben Seiten umfassenden Bericht vor (abrufbar auf der Website www.ombudsstellen.at; Direktlink: https://bit.ly/2FjCqJo), in dem als ein wesentlicher Anstoß dazu die bereits 1995 und 1998 gegen Kardinal Hans Hermann Groer publik gewordenen Missbrauchsvorwürfen genannt werden. In der Folge wurden kirchliche Ombudsstellen in allen Diözesen eingerichtet, die von unabhängigen Fachleuten geleitet werden; Kardinal Christoph Schönborn feierte im März 2010 gemeinsam mit Missbrauchsbetroffenen einen viel beachteten Bußgottesdienst im Stephansdom; im Monat darauf kam es zur Bildung einer Unabhängigen Opferschutzkommission ("Klasnic-Kommission") mit anerkannten Experten und einer "Stiftung Opferschutz" zur Umsetzung deren Empfehlungen bezüglich Finanzhilfen und Therapie. Im Juni 2010 beschloss die Bischofskonferenz eine für alle kirchlichen Mitarbeiter verbindliche Rahmenordnung unter dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen". Die darin verankerten, 2016 novellierten Richtlinien "haben sich bewährt und haben im internationalen Vergleich Vorbildwirkung", so die Bischöfe jetzt im Rückblick.

Um deren konsequente Einhaltung und Weiterentwicklung sicherzustellen, konstituierte die Bischofskonferenz am 9. März 2019 einen Beirat unter dem Vorsitz von Bischof Benno Elbs. Darin mitarbeitende Fachleute wie der renommierte Gerichtspsychiater Prof. Reinhard Haller sollen "eine allgemeine Haltung des bewussten Hinschauens stärken, damit jedem Verdachtsfall konsequent nachgegangen wird", heißt es in der Erklärung der Bischöfe.

Ansehen der Kirche nie über Leid der Opfer stellen

All diese Maßnahmen "machen das Leid jener nicht ungeschehen, die durch die Kirche und ihre Verantwortungsträger Schutz und Fürsorge gebraucht hätten, aber das Gegenteil erfahren haben", sind sich die Bischöfe bewusst. Sie versichern: "Es darf nie mehr passieren, dass das Ansehen der Institution über die Leiden der Opfer gestellt wird, dass Täter lediglich versetzt und Verbrechen vertuscht werden." Darauf hätten sich alle kirchlichen Amtsträger in Österreich verpflichtet "und davon darf nicht abgewichen werden".

Gewalt gegen Minderjährige und sexueller Missbrauch sind laut den Bischöfen eine "leidvolle Realität vor allem im privaten Umfeld und in der ganzen Gesellschaft". Als Ziel erachtet die Bischofskonferenz daher eine breite gesellschaftliche Allianz, "um das nach wie vor verbreitete Tabu darüber aufzubrechen und Kinder noch besser zu schützen".

Statistik über Missbrauch in der Kirche

Der Bericht der Bischofskonferenz mit dem Titel "Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt" umfasst auch eine Statistik über die bisher 2.193 von der Opferschutzanwaltschaft behandelten Fälle. Nur in 171 davon wurden weder Finanzhilfe noch Therapie zuerkannt, in zwei Drittel der Fälle beides. 180 Fälle sind derzeit in Bearbeitung. Den Betroffenen wurden bisher insgesamt 27,8 Millionen Euro zuerkannt, davon 22,1 Millionen als Finanzhilfen und 5,7 Millionen für Therapien.

Bei 31 Prozent aller Vorfälle handelte es sich laut Angaben der Bischofskonferenz um sexuellen Missbrauch, bei allen anderen um körperliche Gewalt. Die meisten Übergriffe seien rechtlich verjährt und erfolgten hauptsächlich in den 1960er Jahren (37,1 Prozent) und 1970er Jahren (30,8 Prozent). 14,4 Prozent der Vorfälle hätten sich in den 1950er Jahren oder früher ereignet. Lediglich 0,8 Prozent der Fälle betreffen den Zeitraum seit 2000, heißt es in dem Bericht.

Eine Auswertung der kirchlichen "Stiftung Opferschutz" habe gezeigt, dass sich viele Übergriffe in den von der Kirche im staatlichen Auftrag geführten Kinderheimen und Heimen für schwer erziehbare Jugendliche ereigneten. Die Schließung dieser Heime sei ein wichtiger Grund, weshalb die Fälle seit den 1980er-Jahren deutlich zurückgingen. Zur kirchliche Vorgangsweise bei der Zuerkennung von finanzieller Hilfe bzw. Therapie erläuterten die Bischöfe, damit werde "ermöglicht, dass Betroffene - auch im Falle der Verjährung - unbürokratisch Hilfe erhalten, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen, der ihnen weiterhin offensteht".

via: Kathpress

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