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Militärbischof Werner lädt ein zur Feier des 43. Weltfriedenstages
 
Ein Bericht von Mag. Peter Papst, Militärdekan   

Aus Anlass des Weltfriedenstages 2010, mit dem Motto „Willst du den Frieden fördern, so bewahre die Schöpfung“, hatte der Militärbischof für Österreich, Mag. Christian Werner, am 6. Mai 2010 in die Wiener Augustinerkirche geladen. 
 
Die Initiative für den Frieden in der Welt, zwischen den Völkern und unter den Menschen zu beten, geht zurück auf das Pontifikat des Hl. Vaters Papst Paul VI. und seit 1968 lädt die Weltkirche zu Beginn eines jeden neuen Jahres die Gläubigen und alle Menschen guten Willens ein, das Anliegen einer friedlichen und gerechten Welt in den Mittelpunkt zu stellen.
 
Auch heuer waren zum alljährlichen Festgottesdienst, in gewohnter Weise im Mai, eine großen Schar von rund 300 Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres, Soldaten und Zivilisten sowie zahlreichen Gläubigen aus Wien gekommen. Mit diesem Festgottesdienst hat die Katholische Militärseelsorge nicht nur zum Gebet für den Frieden eingeladen, sondern hat auch damit bekundet, dass der Dienst der Soldaten in einem engen inneren Zusammenhang mit dem steht, was die Förderung und Sicherung des Friedens ausmacht.
 
Der Einladung zum Festgottesdienst waren gefolgt der stellvertretende Chef des Generalstabes Generalleutnant Mag. Othmar Commenda, der Leiter der Sektion II Generalleutnant Mag. Dietmar Franzisci, der m.d.F.b. Kommandant EU Bgdr Mag. Franz Reiszner und der Kommandant der Landesverteidigungsakademie General Mag. Raimund Schittenhelm.
Weiters konnten die Verteidigungs- und Militärattachés aus dem Iran, von Italien, Kroatien, Russland, USA, Schweiz und Zypern begrüßt werden, eine Abordnung der Kameraden in Tradition der Reitenden Artilleriedivision No 2, eine Abordnung der Deutschmeister und der Religionsprofessor des Wiedner Gymnasiums und der Sir Karl Popper-Schule Mag. Andreas Cancura.
 
Aufgrund einer akuten Erkrankung des Militärbischofs für Österreich, Mag. Christian Werner, wurde nicht nur der bischöfliche Gruß allen Anwesenden übermittelt sondern auch die besondere Verbundenheit des Bischofs in dieser feierlichen Stunde zum Ausdruck gebracht.
 
In Vertretung für den erkrankten Militärbischof feierte der Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner in Konzelebration mit Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz, dem Dekanatspfarrer an der Landesverteidigungsakademie Militärdekan Mag. Peter Papst, dem Militärpfarrer von Wien Militäroberkurat Dr. Harald Tripp den Festgottesdienst. Weiters waren die Militärdiakone Obst Wilhelm Hold und Obst Karl Kastenhofer in ihrer Funktion als Diakone tätig.
 
Militärgeneralvikar Dr. Franz Fahrner nahm in seiner Predigt Bezug auf die Botschaft von Papst Benedikt XVI. zum 43. Weltfriedenstag. Der Achtung vor der Schöpfung kommt große Bedeutung zu, auch deshalb, weil die Schöpfung der Anfang und die Grundlage aller Werke Gottes ist und sich ihr Schutz für das friedliche Zusammenleben der Menschheit heute als wesentlich erweist.
 
Als Vertreter der Evangelischen Militärseelsorge war Militärsenior DDr. Karl Trauner zum Festgottesdienst gekommen. Der Friedensgottesdienst wurde kirchenmusikalisch durch die Gardemusik Wien, einem Bläserquintett und die Orgel der Augustinerkirche sehr feierlich ausgerichtet. Nach dem Festgottesdienst spielte die Gardemusik Wien ein kurzes Platzkonzert auf dem Josefplatz.
 
Die Feierlichkeiten zum Weltfriedenstag fanden mit dieser musikalischen Umrahmung ihren würdigen Abschluss und keiner der Gäste ließ es sich nehmen, den Weltfriedenstag bei Gulaschsuppe und Getränken – bei Kaiserwetter - gemeinsam ausklingen zu lassen.

Anlässlich des 50-jährigen Engagements des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen internationaler Einsätze im Dienste des Friedens wird zur
feierlichen Pontifikalvesper mit Militärbischof
Mag. Christian WERNER
am 28. Oktober 2010 um 16.30 Uhr in den Dom zu St. Stephan,
1010 WIEN, herzlich eingeladen.

Musik:
Wolfgang Amadeus Mozart, “Vesperae de Confessore“, KV 339
Antiphonen im Gregorianischen Choral
Bläsermusik (Quintett der Gardemusik)

Neben der Messe, der Lauretanischen und der Sakraments-Litanei galt in der Kirchenmusik die Vesper als wichtiges Genre der zyklischen Komposition, zahlreiche Vertonungen in verschiedenen Besetzungsvarianten zeugen von der liturgisch-kulturellen Bedeutung dieser Form im Laufe der Jahrhunderte.
Selbstverständlich hat auch W. A. Mozart in dieser Gattung komponiert, neben zwei Einzelsätzen sind zwei vollständige Vespern überliefert; die „Vesperae de Confessore“ sind durch das berühmte „Laudate Dominum“ besonders bekannt.

 
Die diesjährige Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 21. Oktober 2010 in der Landesverteidigungsakademie in Wien stand ganz im Zeichen des Jubiläums 50 Jahre Auslandseinsätze des Österreichischen Bundesheeres. Unter dem Titel „Seelsorger im Dienst des Friedens. 50 Jahre Militärseelsorge im Auslandseinsatz“ wurden die Anfänge, bisherige Erfahrungen und die Zukunftsperspektiven sowie die damit verbundenen Chancen der katholischen Militärseelsorge bei internationalen Missionen erörtert. Neben einem Historiker kamen vor allem Militärseelsorger und hohe Offiziere des Bundesheers zu Wort. Das Schlusswort wurde von Militärbischof Christian Werner gehalten.
 
Ein Bericht von Gerhard Marchl/ Christian Wagnsonner   
Freitag, 22. Oktober 2010
 
Wie schon seit Jahren Tradition war auch die Enquete 2010 mit einem Treffen europäischer katholischer Militärseelsorger verbunden, diesmal mit Vertretern aus acht Ländern.
Mag. Martin Prieschl, Historiker und Geschäftsführer der Firma Archivtechnik & Systeme ging im ersten Teil der Tagung den Anfängen der katholischen Militärseelsorge auf Auslandseinsätzen des Bundesheers nach. Zu diesem Zweck hatte er im Auftrag des Instituts für Religion und Frieden intensive Nachforschungen in den Archiven angestellt und Interviews mit ehemaligen und aktiven Militärkaplänen geführt.
Wie Prieschl berichtete, waren bei den ersten Missionen mit österreichischer Beteiligung in den 1960er Jahren (der erste Einsatz begann 1960 mit der Teilnahme von Sanitätern am UN-Einsatz im Kongo) nur zu besonderen Anlässen Geistliche dabei. 1972 wurde erstmals ein katholischer Militärseelsorger ständig einem österreichischen Auslandskontingent zugeteilt: Es war Willi Reitmayr, der zu jener Zeit das Bataillon in Zypern betreute. Seither wurden nahezu alle Auslandseinsätze von katholischen Geistlichen begleitet, sei es am Golan, im Kosovo oder in Bosnien.
Prieschl skizzierte auch die verschiedenen Aufgaben des Militärseelsorgers, wozu nicht nur die Seelsorge, sondern auch soziale und kulturvermittelnde Tätigkeiten gehör(t)en. Zur Illustration stellte Prieschl mehrere Militärgeistliche näher vor, die die österreichischen Friedensmissionen der 1970er Jahre mitgeprägt hatten. Zu ihnen gehörte Pater Edwin Stadelmann, der „Golanpfarrer“, der nicht zuletzt aufgrund seiner außergewöhnlichen Persönlichkeit viele Soldaten ansprechen konnte.
 
Im zweiten Teil “Erfahrungen” berichteten Militärseelsorger und Kommandanten von ihren Einsätzen. Militärseelsorger können Soldaten motivieren, sie sind für Soldaten aller Dienstgrade da, begleiten und beraten sie, bringen sie Gott näher. Die Arbeit im Einsatz verbindet mit den einzelnen Soldaten, oft auch langfristig und über Grenzen hinweg. Diese Erfahrung hat P. Mag. Dietmar Gopp, Generaldechant beim Streitkräfteführungskommando in Graz, während seiner zahlreichen Auslandseinsätze im Kosovo und auf dem Golan gemacht.
 
Militärdekan Mag. Leszek Ryzka, Dechant des Dekanats III/Ost und Militärpfarrer in Langenlebarn/NÖ, stellte das breite Spektrum der Arbeit eines Militärpfarrers auf dem Golan vor. Zentraler Auftrag ist die Verkündigung der Frohbotschaft und die Betreuung der Soldaten. Zu den pastoralen Aufgaben gehören Gottesdienste in der Campkirche, in der Zone im Freien oder auswärts, Gedenkfeiern, Taufen und Firmungen. Im Rahmen der Betreuung ist es wichtig herauszufinden, aus welchen Motiven sich die einzelnen Soldaten für den Einsatz gemeldet haben, um einen leichteren Zugang zu finden. Besonders beliebt sind Rekreationsfahrten zu den heiligen Stätten, die immer wieder auch Möglichkeiten zur Glaubensverkündigung eröffnen.
 
Militärdekan i. R. Mag. Ernst Faktor plädierte für eine Präsenz des Militärpfarrers schon bei der Einsatzvorbereitung. So kann er die Einheit kennen lernen und “vorauseilende Seelsorge” betreiben, Probleme schon im Vorhinein erkennen. Im Gegensatz zu vielen Mitbrüdern sind Militärseelsorger im Einsatz kaum mit verwaltungstechnischen Aufgaben belastet und können sich ganz der Seelsorge widmen. Militärseelsorger im Einsatz gehören zu den Exoten, sind Einzelkämpfer, werden von Vorgesetzten und Mitbrüdern leicht vergessen, können aber in Zusammenarbeit u.a. mit den Psychologen maßgeblich zu einem guten Klima in der Einheit beitragen und den Soldaten Hilfe anbieten, die vielfach mit der Trennung von Familie und Partner, mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit oder der Verarbeitung von Unfällen von Kameraden zu kämpfen haben.
 
Brigadier Mag. Rudolf Striedinger, der Leiter der Generalstabsabteilung im BMLVS, wurde 2006 Task Force Commander und Kommandant des nationalen Kontingents in Bosnien. Die Task Force umfasste Soldaten aus 13 Nationen. Die zu dieser Zeit eingesetzten Militärpfarrer Dr. Harald Tripp und nach ihm Mag. Ernst Faktor fungierten zugleich als Task Force Chaplains. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit der Militärseelsorger der nationalen Kontingente stärkte den Zusammenhalt innerhalb der Task Force maßgeblich. Aus Sicht des Kommandanten kommt dem Seelsorger eine wesentliche Aufgabe bei der Truppenbetreuung zu, der Kommandant findet in ihnen ein informelles Ohr bzw. Sprachrohr bei der Truppe.
 
Die abschließende Podiumsdiskussion versammelte Positionen zur Zukunft der Militärseelsorge im Auslandseinsatz.
Oberst Mag. Christian Langer, der Leiter des Heerespsychologischen Dienstes im ÖBH, sieht eine große Herausforderung in der zunehmenden Einsatzdauer des einzelnen Soldaten. Psychische Probleme werden vermehrt auftreten, auch bei Peace-keeping-Einsätzen. In Innsbruck wurde deshalb ein Traumazentrum eingerichtet. Langer plädiert für stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychologen, Seelsorgern, Ärzten usw., in deren Zentrum jeweils die betroffene Person stehen soll. Er würde es begrüßen, wenn die beiden Militärseelsorgen weniger die Unterschiede, sondern noch stärker ihre Gemeinsamkeiten herausstellen würden. Im Einsatz ist der Mensch mit seinen Problemen wichtig, weniger die Religionszugehörigkeit.
 
Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner sieht die Kernaufgabe und die Chance der Militärseelsorger im Einsatz darin, die Spiritualität und auch die spirituelle Widerstandsfähigkeit der Soldaten zu stärken. Einsätze stellen eine allgemeine Lebensschule dar. Spiritualität, religiöse Orientierung und christlicher Glaube bauen und richten den Menschen auf, im persönlichen Umfeld und in seiner Auftragserfüllung. Sie tragen zu einem erfüllten und glücklichen Leben bei, erwecken Freude auch unter schwierigen Umständen und helfen belastende Erfahrungen zu verarbeiten.
 
Oberst Claus Amon, der Kommandant des Zentrums Einsatzvorbereitung in Götzendorf, sieht vier Akteure, die sich im Einsatz um die Soldaten kümmern. Neben den Kommandanten auf allen Ebenen sind das die Militärseelsorger, die Militärpsychologen und die Militärmediziner. Die Militärseelsorger sind wichtig, Soldaten brauchen Ansprechpartner, und Amon war froh, bei seinen Einsätzen als Kontingentskommandant “Padres” dabei gehabt zu haben. Die Seelsorger müssen wie übrigens auch die Kommandanten “die Finger am Puls” der Soldaten aller Dienstgrade haben. Im Einsatz ist es entscheidend, auch etwas über das Privatleben der Soldaten zu erfahren, um Probleme und Gefährdungen rechtzeitig erkennen zu können. Wesentliche Herausforderung der Militärseelsorge wird in Zukunft die Durchhaltefähigkeit sein. Um den Problemen der Personalaufbringung entgegensteuern zu können, soll ein eigenes Organisationselement für Seelsorge im Einsatz eingerichtet werden. Wünschenswert wäre die Schaffung eines Pools an Militärseelsorgern, die bei Bedarf verfügbar sind, auch für Erstmissionen.
 
Militärdekan Mag. Alfred Weinlich ist seit 2009 in der katholischen Militärdiözese für das Dekanat Einsätze verantwortlich. In einer Bedarfserhebung soll nun festgestellt werden, was die Soldaten brauchen und was die Militärseelsorge dazu beitragen kann. Weinlich plädiert für eine Beteiligung der Militärseelsorger an der Einsatzvorbereitung. Ein spezieller “Lebenskundlicher Unterricht” (LKU) für Kaderpräsenzeinheiten ist gerade im Aufbau begriffen. Um Priester für Auslandseinsätze zu gewinnen, soll verstärkt der Kontakt mit Diözesen und Ordenshäusern gesucht werden, außerdem soll sich die Militärseelsorge auch selbst um die Förderung von Priesterberufungen bemühen. Entscheidend werden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung sein, und dass die Seelsorger das Ohr am Herzen der Leute haben.
 
Im Schlusswort unterstrich Militärbischof Mag. Christian Werner die große Bedeutung der Liebe zu den Soldaten und ihren Angehörigen, aber auch zur Bevölkerung im Einsatzraum. Werner bedankte sich bei seinen Mitbrüdern für ihren Dienst und bei den österreichischen Soldaten, die sich in den zahlreichen Einsätzen international Respekt erworben und gezeigt haben, dass sich Österreich seiner Verpflichtung gegenüber der Völkergemeinschaft nicht entzieht. Die Österreichische Militärseelsorge wird sich den Herausforderungen auch in Zukunft stellen – in Kooperation mit militärischen Dienststellen und in ökumenischer Zusammenarbeit.
(Fotos: Gerhard Dabringer)
Die Militärpfarre Burgenland lud am 9. November 2010 zu einem Kadertag nach Wien. Zweck war unter anderem auch, den in Wien beim Bundesheer Dienst versehenden Burgenländern ebenfalls eine militärseelsorgliche Betreuung in Kontakt mit ihren Landsleuten zu bieten.
 
Ein Bericht von MilDiakon Obst Wilhelm Hold
   
Unter reger Beteiligung (74 Soldaten und Zivilbediensteten) wurde als erstes Ziel der Wiener Zentralfriedhof angesteuert. Die dortige Führung übernahm in altbewährter Weise MilOKurat Dr. A. Wessely. Dabei wurde den Teilnehmern die Entstehung und Entwicklung des größten Friedhofes (an Grabstätten) Europas näher gebracht. Dabei gab es auch interessante Hintergrundinformationen, die man ansonsten nur sehr selten vermittelt bekommt.
 
Nach Besichtigung der in den Ehrengräbern der Stadt Wien bestatteten Politikern, Wissenschaftlern und Künstlern führte uns der Weg zum „Baby-Friedhof“, in dem Ungeborene sowie kurz nach der Geburt verstorbene Kinder beerdigt sind. Dieser Teil des Friedhofs löste bei allen eine starke emotionale Berührung aus und wir beteten gemeinsam für die dort bestatteten Kinder.
 
Höhepunkt des Tages war die Eucharistiefeier in der Wiener Peterskirche, bei der MilKurat Dr. Harald Tripp von der Militärpfarre Wien konzelebrierte. Im Anschluss gab es in der Unterkirche von St. Peter eine gemütliche Agape, die von einer Musikgruppe aus dem Seewinkel mit zünftiger Burgenlandmusik begleitet wurde. So klang dieser Kadertag in St. Peter „echt burgenländisch“ aus.

 

„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.

Freitag, 26. November 2010

PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?

Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.

Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.

Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.

 

PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?

Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.

Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.

 

PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.

Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.

Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.

Interreligiöse Fragen sind von hoher Relevanz für den militärischen Einsatz, betonte Msgr. Petrus Bsteh, der Leiter der Kontaktstelle für Weltreligionen der österreichischen Bischofskonferenz, bei der Begrüßung der TeilnehmerInnen des Studientags „Vom ‚christlichen Abendland‘ zum ‚Europa der vielen Religionen‘?“. Der Studientag fand am 11. Mai 2011 in der Diplomatischen Akademie in Wien statt. Weitere Veranstalter waren das Institut für Religion und Frieden (Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter) und die Forschungsplattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“ an der Universität Wien.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner und Gerhard Marchl   
Donnerstag, 12. Mai 2011 

Nach einem kurzen Überblick über Religionen und religiöse Einflüsse in der europäischen Geschichte kam Bsteh zu dem Schluss, dass das Christentum keineswegs der einzige Faktor im Verlauf der Ausbildung einer europäischen Identität gewesen ist. So sind vor allem auch Elemente islamischer Kultur, die ihrerseits vieles aus dem jüdischen Sakralrecht, dem hellenistischen Reichsrecht und der römischen Zivilisation übernommen hatten, in den Aufbauprozess des „christlichen Abendlands“ eingegangen. Eine Besonderheit Europas war die Entwicklung der westlich-säkularen Denkart. Nach dem Zusammenbruch der weltweiten kolonialen und missionarischen Expansion Europas strömen religiöse Traditionen aus aller Welt nach Europa, nicht zum ersten Mal auch Elemente asiatischer Religionen. Grundprinzip für das heutige plurale Europa muss der Dialog sein. Es geht nicht um Aufrüstung der Vorurteile, sondern um die Schaffung eines Raums des Vertrauens füreinander. Diese Lösungen sollen intensiv von unten und aus dem Inneren der Religionen erarbeitet werden.

Aus Sicht von ao.Univ.Prof. DDr. Christian Stadler vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien muss die europäische Geschichte und Geistesgeschichte bis heute auf dem Hintergrund der antiken Philosophie als Gegeneinander von platonischen und aristotelischen Ansätzen gelesen werden. Das lässt sich noch heute etwa an Auseinandersetzungen in der Europäischen Union zeigen: Die französisch-deutsche Rechtskultur ist eher platonisch geprägt, ideengeleitet, von einer großen Perspektive bestimmt. Veränderungen erfolgen eher von oben bzw. durch EU-weite Regelungen. Dem steht der case-law-basierte angelsächsische Ansatz gegenüber. Westliche Säkularisation wurde als Trennung von Transzendenz und Immanenz, von Geistlichkeit und Weltlichkeit, von Kirche und Staat, Religion und Politik verstanden. Dabei konnte der Schwerpunkt entweder auf der Stärkung der Transzendenz (platonische Ansätze) oder der Immanenz (aristotelische Ansätze) liegen. Säkularisation bedeutet nicht nur Aufhebung geistlicher Herrschaft oder Enteignung kirchlicher Güter. Sie bezeichnet auch den Prozess der Trennung der Gesellschaft und ihrer Lebenswelt von religiösen Werten und Haltungen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Säkularisation ein Produkt des Christlichen ist, im Christentum ist dieser Zug zur Relativierung immer schon enthalten gewesen. Europa ist ohne das Christentum nicht zu verstehen, was aber nicht bedeutet, dass Europa christlich-theokratisch regiert werden soll.
Wichtig wäre, nicht bei einer Vielheit stehen zu bleiben, sondern von der Vielheit wieder zu einer Einheit zu kommen. Leider ist die Begeisterung für das Friedensprojekt Europa heute kaum mehr spürbar. Es soll ein offenes Projekt bleiben, offen für alle, die fähig und willens sind, da mitzugehen. Am Ende weist Stadler auf den vieldeutigen Begriff der Grenze hin: Europa hat viel mit Grenzen zu tun. Grenzen trennen, Grenzen verbinden aber auch. Grenzen können und sollen überschritten werden. In Europa wurden aber auch immer wieder Grenzen überschritten, die man besser nicht überschritten hätte.

Mufti Dr. Nedžad Grabus von der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien widmete sich dem Verhältnis zwischen Christentum und Islam in Geschichte und vor allem Gegenwart. Er erinnerte daran, dass die Beziehungen in der Vergangenheit, auch jener der letzten zwanzig Jahre (Stichwort: Massaker gegen Muslime in Bosnien und muslimische Terroranschläge), von vielen Konflikten geprägt gewesen sind. Obwohl die beiden Religionen mit dem Eingottglauben und darüber hinaus wichtige Gemeinsamkeiten hätten, werde heute nur allzu oft das Trennende in den Vordergrund gestellt. Er bedauerte, dass gerade Muslime vielfach im Gegensatz zur jüdisch-christlichen Welt als „die anderen“ gesehen würden. Nicht selten begegnen, so Grabus weiter, Christen und Muslime einander mit Misstrauen, Vorurteilen und Ablehnung. Extremisten könnten ihre Ideen verbreiten, die moderaten Kräfte würden in den Hintergrund gedrängt.
Immerhin jedoch, wie Grabus hervorhob, habe 2007 eine Vielzahl islamischer Würdenträger unterschiedlicher Richtungen in einem offenen Brief an Papst Benedikt XVI. und in Reaktion auf dessen Regensburger Rede den Respekt vor dem Christentum und seinen heiligen Schriften betont. Um das Verhältnis zwischen Christentum und Islam dauerhaft zu verbessern, sei ein offen geführter interreligiöser Dialog, der möglichst viele einschließe, dringend nötig. Gelingen könne dieser Prozess nur, wenn sich beide Religionsgemeinschaften von folgenden Grundsätzen leiten ließen: Vermeidung beleidigender Sprache, respektvoller Umgang mit dem anderen, Suche nach gemeinsamen Werten, kritischer Umgang mit Hindernissen und Missständen, Einhaltung rechtlicher Grundlagen, Kenntnis grundlegender religiöser Vorstellungen und die Bitte an Gott um Beistand.

Ao.Univ.Prof. DDr. Kurt Appel vom Institut für Fundamentaltheologie der Universität Wien, der Sprecher der Plattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“, entwickelte einen Begriff von Religion, der für die Zukunft Europas fruchtbar gemacht werden könnte: Religion in diesem Sinn gibt den Blick frei für die Sterblichkeit und die Verletzlichkeit des Menschen, der sich selbst und dem der Andere immer entzogen bleibt. Religion kann auch ein Weg sein, über persönliche Schuld weit hinausgehende Schuldzusammenhänge aufzudecken und einen Umgang mit Schuld jenseits der heute allgegenwärtigen Schuldverdrängung zu eröffnen. Sie kann ihn damit konfrontieren, dass eine letzte Verzeihung von Gott her möglich ist. In der Endlichkeit des Menschen liegt auch eine große Kostbarkeit, ohne sie gäbe es keine Offenheit auf Transzendenz. Die Bedeutung von Religion könnte letztlich darin liegen, diese innere Transzendenz des Menschen vor Augen zu führen, seine Unverfügbarkeit und Verletzlichkeit – in Gemeinsamkeit mit vielen Religionen, die es in Europa gibt und geben wird. Die Frage nach einer europäischen Identität ist problematisch. Identitäten, die sich auf ein paar charakteristische Merkmale reduzieren lassen, sind Produkte einer heute weit verbreiteten Virtualisierung und werden der Wirklichkeit der Welt und der Menschen nicht gerecht. Die Europäische Union ist ein beachtliches Projekt, in dem es hoffentlich noch so viel geistige Substanz gibt, dass es im Sinn der Gründer weitergeführt werden kann. Appel hofft, dass die Religionen dazu ihren Beitrag leisten können.

Militärsenior DDr. Karl-Reinhart Trauner, der stellvertretende Leiter der evangelischen Militärseelsorge in Österreich, stellte die Frage nach der Zukunft der Religion in Europa, ausgehend von der Tageslosung aus dem Buch Amos, nach der die Menschen das Wort des Herrn suchen werden, es aber doch nicht finden. Menschen, die etwas gefunden haben, sind spätestens seit der Aufklärung verdächtig. Pluralität, Differenzierung und Relativierung sind allerdings schon in der Bibel angelegt: Es gibt zwei Schöpfungsberichte und vier Evangelien, in denen zum Teil dasselbe in verschiedenen Varianten erzählt wird. Die biblischen Texte lassen verschiedene Ideen nebeneinander stehen, ohne den Anspruch auf Wahrheit aufzugeben. Der Mensch muss mit dieser Relativierung umgehen. Er wird allein schon dadurch relativiert, dass er in Relation (Beziehung) zu Gott und zu anderen Menschen steht. Relativierung in diesem Sinn ist nichts Negatives, sondern ermöglicht und bestimmt erst das Zusammenleben der Menschen. Europa lässt sich aus Trauners Sicht nicht durch Linien auf Landkarten definieren, sondern durch eine besondere Art des Denkens. Die europäische Denktradition beruht auf dem Zusammenkommen griechischen und christlichen Denkens, wie man es schon bei Paulus findet. Europa ist dort, wo Menschen in dieser Denktradition stehen. Bei der Frage von weiteren EU-Beitritten ist vor allem entscheidend, ob die Arten des Denkens kompatibel sind. Europa in diesem Sinn schließt eine Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gerade nicht aus. Es geht darum, wie Einheit, wie ein geeintes Europa in der Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gelebt werden kann.

„Wasser – Lebensquell knappes Gut und Kriegsgrund“ war der Titel eines Forums Ethik des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge am 16. Juni 2011 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Die Tagung fand in Kooperation mit dem Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement und dem Institut für Strategie und Sicherheitspolitik, beide an der Landesverteidigungsakademie, statt. Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen befassten sich mit der Verteilung und dem Verbrauch des Wassers auf der Erde und gingen der Frage nach, ob Wasser als Ware oder Menschenrecht anzusehen sei und inwieweit die weit verbreitete Wasserknappheit als Ursache für (militärische) Konflikte gilt bzw. gelten wird. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei der Rolle des Wassers im Nahostkonflikt und in Konflikten in Afrika geschenkt.

Montag, 20. Juni 2011

Ao.Univ.-Prof. Dr. Herwig Waidbacher vom Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement an der Universität für Bodenkultur Wien legte die unterschiedliche Verteilung des Lebenselixiers Wasser auf der Erde und weitere grundlegenden Daten und Fakten dar. Er machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur Wasserknappheit gebe, sondern auch dass etliche Weltregionen, darunter weite Teile Südamerikas, Russlands und Kanadas, über große Wassermengen verfügten. Hinzu kämen regelmäßig Flutkatastrophen wie im Jahr 2010 in Pakistan. Global gesehen seien jedoch nur 2,5 % der Wasservorkommen Süßwasser, und davon seien wiederum nur 0,4 % verfügbar. Dennoch sei in den letzten Jahrzehnten der Wasserbedarf, insbesondere in der Landwirtschaft und der Industrie, enorm angestiegen, wobei der Pro-Kopf-Verbrauch weltweit beträchtlich variiere. Der Umgang des Menschen mit dem Wasser, so Waidbacher, sei oft unverantwortlich und führe zu Spannungen. Als Beispiele nannte er u.a. die überproportionale Nutzung von Wasserreservoirs oder die Austrocknung des Aralsees durch die Baumwollproduktion.

Dr. Regina Kreide, Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, befasste sich mit der Frage, ob Wasser eine Ware sei oder ob es ein Menschenrecht auf Wasser gebe. Zu diesem Zweck zeichnete sie die Entwicklung in den letzten 20 Jahren nach: Anfang der 1990er Jahre sei angesichts der unzulänglichen Wasserversorgung in vielen Ländern von einem Versagen des Staates die Rede gewesen. Eine globale Wasserordnungspolitik mit wirtschaftlicher Liberalisierung und Privatisierung sei propagiert, Wasser also vor allem als Wirtschaftsgut betrachtet worden. Doch die Investitionen der privaten Wasserversorger hätten sich auf die Städte konzentriert, und die Versorgung habe trotz höherer Preise oft nicht besser funktioniert. Überdies, so Kreide, gebe es ein Grundbedürfnis nach Trinkwasser – Wasser sei ein Menschenrecht. 2010 hätten auch die UN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat ein derartiges Recht bekräftigt. Bei dessen Umsetzung seien Verfügbarkeit, Zugänglichkeit bzw. Erschwinglichkeit sowie Qualität bzw. Sicherheit wichtige Maßstäbe für öffentliche wie private Akteure.

Dipl.-Ing. Wilfried Schimon, Leiter der Sektion Wasser im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beleuchtete sicherheitspolitische und rechtliche Aspekte in den internationalen Beziehungen bei der Nutzung von Wasser, insbesondere im Falle von Flussgebieten, die von mehreren Staaten geteilt werden. Verschiedene internationale Übereinkommen seien ausgearbeitet worden, die auf eine gerechte, angemessene und auch gemeinsame Nutzung derartiger Flusssysteme hinauslaufen. Österreichs Festhalten am alleinigen Verfügungsrecht über seine Wasserressourcen widerspreche bis zu einem gewissen Grad diesen Grundsätzen. Als Beispiele für geteilte und zugleich mit Konflikten verbundene Flussgebiete nannte Schimon Euphrat und Tigris, das Jordanbecken und den Nil. Auch die Donau und ihre Zuflüsse seien immer wieder Schauplatz und Gegenstand von Konflikten unterschiedlicher Ausprägung gewesen. Schimon erinnerte u.a. an die Diskussion zwischen Österreich und Ungarn über den Schaum auf der Raab. Grenzgewässerverträge, die Österreich mit fast allen Nachbarstaaten abgeschlossen habe, würden die Basis für eine schnelle Bereinigung derartiger Konflikte bieten.

Der Frage, ob Konflikte und Kriege um Wasser nur ein Schlagwort oder doch Realität seien, ging Oberst Mag. Anton Dengg, Leiter des Referats Bedrohungs- und Konfliktbild am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement an der Landesverteidigungsakademie, nach. Er wies darauf hin, dass es bereits in der Bibel zahlreiche Zitate gebe, die Wassermangel und Konflikte um Wasser thematisieren. Heute und in Zukunft sorgen allein der Anstieg der Weltbevölkerung und damit die wachsende Nachfrage nach Wasser für Spannungen. Haben heute rund 1 Milliarde Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser, so würden im Jahr 2050 1,8 Milliarden ohne Wasserzugang sein. Dennoch, so Dengg, sei es im Jahr 2010 nur bei vier von 363 Konflikten (verschiedenster Ausprägung) weltweit um Wasser als Nahrungsmittel gegangen, und bei fünf Territorialkonflikten sei auch Wasser involviert. Allerdings gebe es zahlreiche Konflikte um verschiedene Staudammprojekte. Kriege um Wasser jedoch seien vorerst nur ein Schlagwort, doch die Konflikte, so Dengg, würden unweigerlich zunehmen.

Mag. Wolfgang Mühlberger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat Bedrohungs- und Konfliktbild am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement, befasste sich mit der Rolle des Wassers im israelisch-palästinensischen Konflikt. Die bisherigen Kriege zwischen Israel und Arabern seien nicht um Wasser geführt worden, auch wenn ein Verteilungskonflikt bestehe. Hydrologisch sei die Region von einem Küstenaquifer und mengenmäßig noch bedeutsameren Aquiferen unter dem Westjordanland gekennzeichnet. Unter Nutzung dieser Vorkommen und des National Water Carrier, der enorme Wassermengen vom See Genezareth bzw. vom Jordan ableitet, übe Israel heute eine Hydro-Hegemonie aus. Während ein Israeli durchschnittlich pro Jahr 300 m³ Wasser nutze, stünden einem Bewohner des Westjordanlandes nur 60 m³ zur Verfügung. Mit dem Oslo-Friedensprozess wurde zwar ein Joint Water Committee eingerichtet, doch besitze Israel darin ein Vetorecht. Deshalb könne nur ein umfassendes Friedensabkommen eine gerechte Wasser-Lösung bringen.

Dr. Gerald Hainzl, ebenfalls wissenschaftlich am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement tätig und profunder Kenner Afrikas, setzte sich mit dem Zusammenhang zwischen Wasser und Konflikten auf dem sog. Schwarzen Kontinent auseinander. Eingangs machte er deutlich, dass Afrika in vielerlei Hinsicht, auch wenn es um Wasser gehe, nicht als Einheit zu betrachten sei. Es gebe, so Hainzl, zahlreiche lokale Konflikte um Wasser, denn letztlich gehe es bei fast all diesen kleinen Konflikten in Afrika um Land und Wasser. Als Beispiel nannte Hainzl u.a. Streitereien zwischen Nomaden in Somaliland um die dortigen Wasservorkommen. Afrika sei jedoch auch Schauplatz einiger grenzüberschreitender Konflikte, beispielsweise um das Wasser des Nils oder des Nigers. Darüber hinaus gebe es zahlreiche Projekte, große Flüsse für die Stromproduktion zu nützen, u.a. in der DR Kongo, in Äthiopien, Mozambique und Guinea. Damit täten sich neue Chancen auf, aber auch Stoff für neue Konflikte.

Dr. Thomas Pankratz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strategie und Sicherheitspolitik, wies darauf hin, dass nicht nur Wasser und Erdöl als essentielle Ressourcen zu betrachten seien. Was ist aber das Charakteristikum einer Ressource? Laut Pankratz wird ein Gut erst vom Menschen zu einer Ressource gemacht, indem es dazu diene, ein Ziel zu erreichen, dadurch ein Bedarf an diesem Gut entstehe und in weiterer Folge das Interesse bestehe, dieses Gut zu erlangen bzw. zu kontrollieren. Daher gebe es letztlich unzählige Ressourcen, die von Abfall bis Zinn reichten. Ein Konflikt entstehe dann, wenn mindestens zwei Personen dieselbe Ressource wollen. Das Konfliktpotential ergebe sich u.a. aus der vorhandenen Menge (kann auch zu viel sein), der räumlichen Verteilung, der Besitzverteilung und der (Nicht)Erneuerbarkeit. Der Mensch ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur Bedarfsträger, sondern ist selbst Ressource, nämlich als Arbeitskraft oder Wissensträger. Oft genug werden Menschen gar zur Ware, sei es als Sklaven, Opfer von Menschenhandel und -schmuggel oder von illegalem Organhandel.

Ein Bericht von MilDekan Mag. Johann WEDL
   
Vom 8. bis 9. November 2012 fand die Militärpfarrgemeinderats-Klausurtagung der Militärpfarre 2 beim MilKdo NÖ im Don Bosco Haus in Wien statt. Als Referent konnten wir Mag. Erhart Lesacher, den Leiter der theologischen Kurse der Erzdiözese Wien gewinnen. Das Thema unserer Klausur war dem Anlass entsprechend: 50 Jahre II. Vatikanisches Konzil und das damit zusammenhängende Jahr des Glaubens.
 
Die 11 Teilnehmer setzten sich mit der wichtigen und interessanten Thematik ausführlich auseinander. Neben der Auseinandersetzung mit den interessanten Impulsen unseres Referenten, blieb auch noch Zeit zum gegenseitigen Gedankenaustauch und zur Gemeinschaftspflege. Am 2. Tag überlegten wir, wie wir das Erarbeitete konkret in unseren jeweiligen Dienststellen umsetzten können.
 
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es eine gelungene Veranstaltung gewesen ist. Von den Teilnehmern wurde auch der Wunsch angeregt, eine Klausurtagung öfters durchzuführen, um als Militärpfarrgemeinderat noch effizienter arbeiten zu können.

Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Donnerstag, 6. Dezember 2012  

Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.

Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.

Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.

Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.

Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.

Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.

 „Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Mittwoch, 17. Oktober 2012 

Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.

Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.

Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.

Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.

Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.

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Advent - das ist eine Zeit, die jeder von uns mit ganz bestimmten und persönlichen Vorstellungen und Erinnerungen verbindet. Advent -  das ist (wäre) eine Zeit des Ruhigwerdens, der inneren... Weiterlesen

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Liz…

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend aufgenommen

Am 20.11.23 wurde die Christkönig-Kirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend feierlich aufgenommen. Bei bestem Wetter zelebrierte Militärpfarrer Christoph Gmachl-Aher mit Diakon Amtsrat Richard... Weiterlesen

15. November: Hl. Leopold

15. November: Hl. Leopold

Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort... Weiterlesen

St. Martin - bis heute einer der populär…

St. Martin - bis heute einer der populärsten Heiligen Europas

Er teilte seinen warmen Soldatenmantel mit einem Bettler. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an. Sankt Martin - ein beliebter Heiliger, für... Weiterlesen

Synode in Rom

Synode in Rom

Im Vatikan ist am Wochenende die erste Session der Bischofssynode über Synodalität zu Ende gegangen. Rund 350 Gläubige, die Mehrheit von ihnen Bischöfe, hatten vier Wochen lang über Formen für... Weiterlesen

Allerheiligen und Allerseelen in der Mil…

Allerheiligen und Allerseelen in der Militärdiözese

Allerheiligen und Allerseelen wurde in den Militärpfarren besonders gefeiert. Begonnen wurde dieses Hochfest mit dem traditionellen Requiem für die Verstorbenen der (ehemaligen) Garnisonen Bruckneudorf, Kaisersteinbruch und Neusiedl. Bischofvikar Alexander Wessely... Weiterlesen

Die Synode an den runden Tischen

Die Synode an den runden Tischen

Eine weltweite Synode an großen runden Tischen: Das Bild der derzeitigen Beratungen im Vatikan steht für einen neuen Stil des Austauschs in der katholischen Kirche - Es scheint zu funktionieren... Weiterlesen

Die Wallfahrt der Kreaturen

Die Wallfahrt der Kreaturen

Die Militärpfarre beim Militärkommando Burgenland lud am 10.10.2023 zur inzwischen 14. Wallfahrt der Kreaturen. Der Weg führte dabei zur Spittelwaldkapelle, wo eine stimmungsvolle Messe gefeiert wurde. Seit der ersten "Wallfahrt der... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
Requiem für Kaise...
Weltjugendtag 201...
62. Intern. Solda...
Konferenz der Mil...