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Von 1773 bis zum Ersten Weltkrieg

Bischof Dr. Johann Heinrich von Kerens ...
 
... verfügte für die Seelsorge in der Armee über neun Feldsuperioren und über je einen Feldkaplan in den damals 94 Infanterie- und Kavallerieregimentern. Dazu kamen der jeweilige Feldkaplan der Artillerie, des k. k. Oberschiffamtes und anderer Stellen. Die Zahl der Feldgeistlichen wurde in den folgenden Jahren erhöht. Diese Geistlichen unterstanden bis Ende des 18. Jahrhunderts in jeder Hinsicht (auch disziplinär) dem Regimentskommandanten.
 
Papst Pius VI. bestätigte mit Breve vom 12. Oktober 1778 die Verfügungen von Kaiserin Maria Theresia für die Seelsorge in der Armee und verfügte, dass der Feldvikar - soferne er nicht Bischof war - mit allen notwendigen Vollmachten ausgestattet würde. Im Zuge der Neueinteilung der Diözesen durch Kaiser Joseph II. wurde 1785 das Bistum WR. NEUSTADT aufgehoben und dessen Territorium der Diözese WIEN inkorporiert.
 
Die im Erzherzogturm Österreich gelegenen Gebiete des Bistums Passau wurden von diesem getrennt und den neugegründeten Diözesen Linz und ST. PÖLTEN inkorporiert. Zum ersten Bischof von ST. PÖLTEN wurde im Jahr 1785 Bischof Dr. Kerens bestellt, der die Funktion des Feldvikars beibehielt. Damit wurde ST. PÖLTEN Sitz des Feldvikariates und blieb dies auch unter drei Nachfolgern von Bischof Dr. Kerens.
 
Die Bemühungen von Bischof Dr. Kerens um Schaffung eines Seminars für die Feldgeistlichen blieben zunächst vergeblich. Dies bildete, solange der Jesuitenorden die Feldgeistlichen stellte, noch kein Problem. Erst mit der Auflösung des Jesuitenordens durch den Papst im Jahr 1773 wurde diese Frage dringend. So wurden dann in den Seminaren in WIEN, Prag und Olmütz angehende Kleriker zu Feldkaplänen ausgebildet. Zugleich wurden für die Versorgung dienstuntauglich gewordener Feldgeistlicher in Priesterhäusern Plätze freigehalten. Orden stellten aber noch lange viele Feldgeistliche. Durch die Aufhebung vieler Orden bzw. Klöster durch Kaiser Joseph II. wurde es notwendig, beim Apostolischen Feldvikariat in ST. PÖLTEN ein "Feldalumnat" mit einer vierjährigen Ausbildung zu errichten, in dem 40 Zöglinge zu Feldgeistlichen herangebildet wurden.
 
Erst 1827 wurden die beiden Funktionen getrennt - auf Bischof PAUER folgte der Abt von LEBENY, Josef A. SCHACHTNER, als Feldvikar, und damit wurde der Sitz des Feldvikariates nach WIEN, an den Sitz des Hofkriegsrates verlegt (1843 als "Direktion der Militärischen Kirchenangelegenheiten" bezeichnet, Sitz in der Teinfaltstraße Nr. 72).
 
Im Jahr 1854 wurde für die Feldgeistlichen der für Militärbeamte vorgeschriebene dreieckige Hut mit seidener Einfaßborte und schwarz-goldener Kokarde, eine Leibbinde mit Goldfransen, der Mantel in der gleichen Art wie der Infantererieoffiziere und die Offizierskappe eingeführt. 1866 kam noch für feierliche Anlässe ein Abbemantel hinzu.
 
Im Jahr 1869 wurden im Zuge der Armeereform auch Änderungen im Bereich der Seelsorge vorgenommen. Die bisherigen Feldsuperioren (sie waren für jede Armee vorgesehen) wurden zu "Militärpfarrern", die Feldkapläne (bei den Regimentern) wurden zu "Militärkuraten" bzw. "Militärkaplänen" umbenannt.
 
1854 wurde aus der bisherigen Direktion der geistlichen Angelegenheiten der Kriegsmarine das Marinesuperioriat, das dem Apostolischen Feldvikariat unmittelbar unterstellt wurde. 1869 wurde es in Marinepfarramt umbenannt. Im Jahre 1860 wurde der erste evangelische Feldprediger bestellt.
 
Im Zuge der Heeresreform 1869 erfolgte auch eine Reorganisation der Militärseelsorge. Das Gebiet der Monarchie wurde analog zu den 15 Militär-Territorialbezirken in ebenso viele Militär-Seelsorgebezirke eingeteilt, dazu kam dann 1878 als 16. Militärseelsorgebezirk das Gebiet von Bosnien und Herzegowina. Außer den katholischen Militärseelsorgern gab es damals bereits auch griechisch-katholische bzw. griechisch-orientalische Militärgeistliche für die Regimenter der Militärgrenze. 1869 kamen zehn evangelische Militärseelsorger hinzu. Nach der Okkupation von Bosnien und Herzegowina wurde im Jahr 1882 jedem bosnischen Regiment ein Feldimam zugeteilt. Die Seelsorge der Soldaten mit jüdischem Bekenntnis erfolgte durch die örtlichen Rabbiner - Feldrabbiner gab es nur im Krieg.
 
Die Truppenseelsorger im Frieden wurden abgeschafft, aktive Militärseelsorger gab es dann nur noch bei den Militär-Territorialkommanden und an den militärischen Bildungsstätten, in Militärspitälern oder Strafanstalten. Für den Kriegsfall waren für jedes Armeekommando ein Superior, für die Divisionskommanden zwei Militärgeistliche, für jedes Feldspital ein Militärseelsorger vorgesehen. Für die Seelsorge bei den Regimenten stützte man sich auf die Heranziehung von Geistlichen aus der Reserve. An den militärischen Erziehungs- und Bildungsanstalten verblieb aber eine beträchtliche Anzahl Geistlicher als Professoren.
 
Die Mobilisierungsinstruktion des Jahres 1907 sah dann für jedes Armee- und für jedes Divisionskommando einen Militärseelorger, der auch für jene Truppen der Division zuständig war, die keinen eigenen Seelsorger hatten (z. B. Artillerie), und für jedes Infanterie- oder Jägerregiment einen aktiven Militärgeistlichen vor. Die Militärgeistlichen hatten einen eigenen Status, unterstanden aber dem Militärgericht und in bürgerlichen Streitfällen den Zivilgerichten, disziplinär dem Feldvikar. 1901 gab es in der Militärseelsorge 134 Weltpriester, zwei Franziskaner, einen Benediktiner und einen Kreuzherren.
 
Am 1. Juni 1911 trat der letzte Apostolische Feldvikar der k. u. k. Armee und der k. u. k Kriegsmarine, Dr. Emmerich Bjelik, Bischof von Thasos, ein gebürtiger Ungar, sein Amt an. Er war nach Ende des Ersten Weltkrieges bis zum Jahr 1924 Diözesanbischof von Großwardein (heute Oradea in Rumänien).