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Erlebnisberichte von Militärseelsorgern: "The Trial of Chaplain Jensen"

The Trial of Chaplain Jensen The Trial of Chaplain Jensen

Andrew Jensen war der erste Militärseelsorger der U.S. Navy, der überhaupt vor einem Kriegsgericht angeklagt wurde, und der erste Offizier der Navy, bei dem das ausschließlich wegen Ehebruchs der Fall war.

Jensen selbst schildert die Ereignisse rund um die Verhandlung in einem gemeinsam mit Martin Abramson verfassten Buch (erschienen 1974), in dem er neben seinem eigenen biographischen Hintergrund auch auf Eheschwierigkeiten und Affären der beiden Frauen eingeht, die ihn des Ehebruchs beschuldigt haben. Zudem sind in dem Buch auch schriftliche Statements und zentrale Passagen der Befragungen vor und während der eigentlichen Verhandlung abgedruckt, in denen recht ausführlich Anzahl, Dauer und Art der angeblichen sexuellen Begegnungen erörtert werden. Zugleich gewährt das Buch einen interessanten Einblick in die Arbeit und das pastorale Umfeld eines unter anderem in der Beratung von Paaren bei Eheproblemen sehr engagierten baptistischen Militärseelsorgers in der U.S. Navy. In der MBBA ist es als Taschenbuch in der Ausgabe von 1977 verfügbar.
Als Sohn eines Farmers und einer Lehrerin wuchs Andrew Jensen während der Wirtschaftskrise der dreißiger Jahre in Kalifornien auf. Während seiner Ausbildung am Eastern Baptist Theological Seminary lernte er Kathleen Van Canhegan kennen, eine patente junge Dame, Leiterin der örtlichen baptistischen Jugendorganisation, und heiratete sie. Er wollte gleich nach der Ausbildung Militärseelsorger werden, weil er darin eine größere Herausforderung sah als in der Betreuung einer der zivilen Baptistengemeinden, die sich zu dieser Zeit gewöhnlich an den Stadtrand verlagerten und eher als angenehmes Arbeitsumfeld galten. Nach Ausräumung einiger bürokratischer Hürden – etwa hätte ein Repräsentant seiner lokalen Gemeinde eine mindestens dreijährige pastorale Praxis vor der Freigabe für die Navy-Seelsorge vorgesehen – dient er bald auf verschiedenen Schiffen und Stützpunkten der Navy rund um den Globus und wird auch im Vietnamkrieg eingesetzt.
Seine bis dahin schwierigste Zeit erlebt er freilich als Senior Protestant Chaplain auf der Naval Air Station Cecil Field in Florida. Am 11. August 1971 wird er vom dortigen Executive Officer informiert, dass zwei Ehefrauen von Offizieren ihn schriftlich des Ehebruchs bezichtigen. Jensen trifft das seinen Angaben nach völlig überraschend, er kennt beide Frauen gut, hat sie seelsorglich betreut und weiß daher auch von ihren Eheproblemen und Seitensprüngen. Jensen hatte offenbar immer recht strikte Ansichten über eheliche Treue vertreten, auch wenn er sich aufgrund seiner langjährigen Einsatzerfahrung mit persönlichen Verurteilungen in der Regel zurückgehalten hatte, und stand einer sich unter den Navy-Offizieren in Cecil Field und ihren Frauen damals verbreitenden Praxis eines „wife swapping“ oder „mate swapping“ sehr kritisch gegenüber.
Jensen entscheidet sich gegen ein Ausscheiden aus der Navy, mit dem die Sache wohl erledigt gewesen wäre und zu dem ihm auch von verschiedenen Seiten, vor allem seitens des Kommandos und seiner Vorgesetzten, dringend geraten wurde.
In weiterer Folge kommt es zu einer noch nicht öffentlichen Artikel-32-Anhörung, die zur Entscheidungsfindung dient, ob der Fall vor einem Militärgericht verhandelt wird. Trotz einer Vielzahl an Widersprüchen und offenen Fragen, was die Beschuldigungen betrifft, kommt es tatsächlich zu einem Militärgerichtsverfahren. Mit dieser Entscheidung gelangt der Fall auch in die Medien und erlangt beträchtliches Aufsehen. Während dieser Zeit entschied die American Baptist Convention, die Entsendedenomination Jensens, vorläufig keine Seelsorger mehr in die Navy zu entsenden; und zwar aus Protest dagegen, dass man sie in ihrer primären Zuständigkeit für die Beurteilung des beruflichen bzw. moralischen Verhaltens ihrer Chaplains übergangen hatte..
Enttäuscht ist Jensen über die offene Feindseligkeit und Vorverurteilung seitens seines Kommandanten und die ausgesprochen einseitige Ermittlungstätigkeit des Naval Investigative Service (N.I.S.). Besonders getroffen hat ihn aber das Verhalten dreier Navy Chaplains, die vorab informiert und teilweise beim Zustandekommen der Vorwürfe involviert waren, ohne ihm auch nur einen Hinweis darauf zu geben, was sich über ihm zusammenbraut. Auch vom Chief Chaplain der Navy sowie den übergeordneten militärischen Stellen erfuhr er keine Unterstützung.
Während der Verhandlung vor dem Militärgericht wurden die Anschuldigungen in beträchtlich angepasster Form vorgebracht: Eine der beiden Frauen, die zunächst von rund 90 sexuellen Akten mit Jensen gesprochen hatte, sprach jetzt nur mehr von 14 Terminen, die sie allerdings mit zusätzlichen Details untermauerte, und gab außerdem zu, unter Eid bei der Artikel-32-Anhörung gelogen zu haben, indem sie aus Furcht vor ihrem Ehemann eine dritte Affäre mit einem weiteren Mann verschwiegen hatte, die interessanterweise am selben Tag begann wie die angebliche Affäre mit Jensen. Tatsächlich war sie gezwungen, diese dritte Affäre einzugestehen, weil die Verteidigung dafür Beweise vorlegte und auch den Namen des Betroffenen kannte, der im Gegenzug für das Geständnis ungenannt blieb. Die Verteidigung konnte zu fast allen Einzelheiten der Anschuldigungen Gegenbeweise vorlegen und die einseitige Vorgehensweise der Akteure auf Seiten der Anklage bzw. der N.I.S. herausstellen. Dementsprechend sprach die sechsköpfige Jury Jensen von den Vorwürfen frei. Trotz seiner großen Erleichterung und obwohl er jetzt wieder als Navy-Seelsorger arbeiten konnte, zieht Jensen im Epilog ein recht gemischtes Resümee: So wurde er – mit voller Absicht und klarem Bezug zu seinem angeblich ehebrecherischen Verhalten, wie er zufällig in Erfahrung bringen konnte – bei der nächsten anstehenden Beförderung übergangen, hat nur durch die Intervention seiner Denomination eine angemessene Funktion bekommen, nachdem er seinen Posten als Senior Chaplain in Cecil Field nicht wieder antreten konnte, weil die bereits durch jemanden anderen besetzt worden war – und zwar mit eben jenem Chaplain, der als Zeuge bei der Abfassung der ersten Beschuldigungen mitgewirkt und auch Druck auf Zeugen zu Jensens ausgeübt hatte. Alle Beteiligten, die am Zustandekommen der Verhandlung vor dem Militärgericht mitgewirkt hatten, wurden dagegen problemlos befördert, die von der Verteidigung offengelegten Vergehen (z.B. Zurückhaltung von Beweismaterial etc.) nie verfolgt – ebenso wenig wie der eingestandene Meineid einer der beiden Frauen.
Allerdings gebe es laut seinem Anwalt Hinweise, dass sich in Bezug auf Fairness in der Gerichtsbarkeit der Navy aufgrund der großen Öffentlichkeitswirksamkeit seines Falles etwas zum Positiven gewendet hat. Die Unterstützung seiner Denomination wurde nach dem Prozess freilich schwächer, im Blick auf ihre eigene Position in der Militärseelsorge der Navy hat sie Kompromisse geschlossen und ging etwa von ihrer Forderung nach voller finanzieller Kompensation Jensens für die Gerichtskosten und seiner Beförderung gemäß vorgesehenem Schema ab: Im Gegensatz dazu wurde ihnen mündlich zugesagt, dass ähnliche Fälle in Zukunft von der Denomination behandelt werden sollen. Jensens erachtet in seinem Resümee eine Umformung der Militärseelsorge in eine zivile Organisation in der Navy als eine sinnvolle Option, um einer zu engen Verbindung bzw. einer zu großen Abhängigkeit von den militärischen Stellen entgegenzuwirken. Eine Option wäre seiner Meinung nach auch, die Militärgerichtsbarkeit durch Einrichtung eines „civilian judge advocate corps“ zu reformieren und investigative Aufgaben des N.I.S. an das F.B.I. zu verlagern, deren Reputation Jensen zu dieser Zeit wieder im Stiegen begriffen sieht.
Andrew Jensen diente übrigens noch bis 1981 in der U.S. Navy, war 1984 Mitbegründer einer Vereinigung von Vietnam-Veteranen und starb am 28. Jänner 2015 86-jährig in New Jersey.
Das Buch wurde kurz nach Erscheinen mit James Franciscus in der Titelrolle verfilmt (The Trial of Chaplain Jensen, Fernsehfilm, USA 1975).


Andrew Jensen with Martin Abramson: The Trial of Chaplain Jensen, New York u.a. 1977, 341 Seiten, Sprache: Deutsch
Buchnummer MBBA: 16.037

MBBA