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Kirchen und Staat am Scheideweg? 1700 Jahre Mailänder Vereinbarung

Wie sieht heute das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat in Österreich und in Europa aus? Und wie sind aus heutiger Sicht die religionspolitischen Entscheidungen im römischen Reich des frühen 4. Jahrhunderts zu beurteilen, die die Geschichte Europas mit geprägt haben? Diese Fragen waren Gegenstand einer gemeinsamen Veranstaltung der drei Militärseelsorgen des Österreichischen Bundesheers am 19. November 2013 im Jakob-Kern-Haus Wien 13, zu der das Institut für Religion und Frieden, das Institut für Militärethische Studien, die Orthodoxe Militärseelsorge und die Militärpfarre Wien eingeladen hatten.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner   

Piero Bordin, der Gründer und langjährige Intendant von Art Carnuntum, führte die Zuhörer zurück in die Zeit der Spätantike. Die Mailänder Vereinbarung von 313 war nur eines jener bahnbrechenden Ereignisse, die den Wandel in der Religionspolitik der römischen Kaiser manifestierten. Bereits zwei Jahre zuvor hatte Galerius 311 mit dem Edikt von Nikomedia eine Politik religiöser Toleranz eingeleitet und die Christenverfolgungen beendet. Das Edikt wurde im Namen aller vier zugleich regierenden römischen Kaiser erlassen, zu denen damals bereits Konstantin gehörte.
Nach dem Tod des Galerius 311 und dem Sieg Konstantins über seinen Rivalen Maxentius an der Milvischen Brücke 312 blieben schließlich zwei Kaiser übrig: Konstantin und Licinius, die in der Vereinbarung von Mailand 313 an das Edikt von Nikomedia anknüpften und Religionsfreiheit und freie Religionsausübung für jedermann zuließen, auch für Christen.
Aus österreichischer Sicht ist besonders interessant, dass bereits 308 in Carnuntum im heutigen Niederösterreich eine Kaiserkonferenz stattfand, bei der man versuchte, die komplizierten Machtverhältnisse im römischen Vierkaiserreich zu regeln. Dabei wurde u.a. Konstantin als westlicher Unterkaiser („Caesar“) anerkannt. Was dort genau besprochen wurde, wissen wir heute nicht, man dürfe aber annehmen, dass hier auch schon die künftige religionspolitische Wende grundgelegt wurde. Das Beeindruckende an dieser Wende ist, dass sie nicht das Ergebnis von Krieg oder Bürgerkrieg war, sondern auf politische Entscheidungen zurückgeht. Die Absicht dieser Maßnahmen können wir uns auch heute zum Vorbild nehmen: Sie beruht auf der Einsicht, dass das Wohl des Gemeinwesens nur gewahrt werden kann, wenn auch Religionsfreiheit und freie Religionsausübung gesichert sind.
 
Michael Bünker, Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), sprach über „Europa und die Kirchen – zur Diskussion über das christliche Europa“.
In allen Bereichen des Projekts Europa sei heute Skepsis angebracht. Zwar habe es nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa eine nie dagewesene Periode des Friedens gegeben – mit Ausnahme der Balkankriege. Andererseits werden die Verteidigungsausgaben laufend erhöht und Kooperationen auf militärischer Ebene verstärkt. Weiters hat die Europäische Union vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise an Vertrauen in der Bevölkerung verloren. Es wurde erkannt, dass sie nicht allen ihren Mitgliedsländern Wohlstand garantieren kann.
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Religionen? Die religiöse Landschaft in den einzelnen europäischen Ländern ist sehr unterschiedlich. Insgesamt nimmt die Zahl der Menschen, die keiner Religion angehören, zu. Die Rede von der Wiederkehr der Religion hat sich bislang als nicht zutreffend erwiesen, zumindest was die Zugehörigkeit zu den Religionsgemeinschaften betrifft. Ängste spielen eine wachsende Rolle (etwa „dem Islam“ gegenüber), auch Hasskriminalität nimmt zu. Eine Untersuchung zeigt, dass eine nicht geringe Zahl an Zugewanderten in Europa Opfer von Gewalt wird, und zwar nicht nur verbaler Gewalt. Ein bisschen vom Geist der Vereinbarung von Mailand bzw. des Edikts von Nikomedia täte Europa heute sicher gut. Ein Rückblick auf die historischen Entwicklungen sollte aber durchaus mit Selbstkritik verbunden sein: So wurde das Christentum bald vom Verfolgten zum Verfolger. Selbst bei den Reformatoren des 16. Jahrhunderts lassen sich in der Frage von Toleranz und Religionsfreiheit Widersprüchlichkeiten aufzeigen, trotz Verabschiedung vom traditionellen Ketzerrecht. Bei Luther kommt das Wort Toleranz nur ein Mal vor. Toleranz allein ist im Übrigen zu wenig, wenn sie nicht zur Anerkennung des bzw. der anderen führt.
Die theoretischen Grundlagen der Menschenrechte wurden von Denkern gelegt, die dem Christentum verpflichtet waren, und die Behauptung, dass Menschenrechte und die Ideen der Aufklärung nur gegen Religion durchsetzbar waren, ist in dieser Allgemeinheit nicht haltbar. In einer gemeinsamen Erklärung, der Charta Oecumenica von 2001, bekennen sich die christlichen Kirchen zu einem humanen und sozialen Europa, in dem die Menschenrechte geachtet werden. Zugleich verpflichten sie sich ihrerseits, die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung aller Menschen anzuerkennen.
Bischof Bünker schloss mit einer kleinen Wiener Erinnerung: Mozarts türkisches Singspiel „Die Entführung aus dem Serail“ wurde just zu der Zeit mit großem Erfolg aufgeführt, als die Habsburger im Geheimen einen präventiven Krieg gegen die Türkei planten. Die Letztfassung des Librettos stammt von einem reformierten Christen. Grundtenor der ganzen Oper ist: In der Liebe wie in der Religion gibt es keinen Zwang…
 
Nach Ansicht von Stefan Schima, Professor am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien, werde die Konstantinische Wende in der Regel überschätzt. Bereits vorher gab es Kaiser, die dem Christentum aufgeschlossen gegenüberstanden, vielleicht sogar einen christlichen Kaiser. Auch nach dem Edikt von Mailand kam es noch zu Christenverfolgungen, bereits unter Licinius im Osten und später in der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts unter den Großneffen Konstantins. Als Vorsitzender einer innerkirchlichen Versammlung (Konzil von Nicäa, 325) drang der Kaiser auf eine einheitliche Entscheidung, eine Pluralität christlicher Bekenntnisse wollte er aus politischen Gründen nicht zulassen.
Den Vorsitz auf einer Kirchenversammlung könnte heute in Österreich und vielen anderen europäischen Staaten kein Repräsentant der Staatsgewalt mehr einnehmen. Zu anderen Maßnahmen Konstantins gibt es aber noch Parallelen: Staatlich relevant ist die kirchliche Gerichtsbarkeit nur mehr insofern, als das auch für alle anderen juristischen Personen (z.B. Vereine) zutrifft. Es gibt noch Regelungen zum Schutz des Ansehens des geistlichen Standes (z.B. während einer Gefängnisstrafe) und Rechtshilfe zwischen kirchlichen und staatlichen Gerichten, wobei diese Regelung aber faktisch nicht mehr relevant ist. Konstantin hatte weiters den Sonntag sowie Feiertage gefördert, und es gab Vermögenszuwendungen an die Religionsgemeinschaften. Den Sonntag gibt es in Österreich natürlich noch, ebenso wie zahlreiche christliche (katholische) Feiertage. Auch staatliche Vermögenszuwendungen an die Religionsgemeinschaften existieren heute: Im Vermögensvertrag von 1960 wurden etwa jährliche Zahlungen an die katholische Kirche vereinbart, es gibt aber auch direkte Zahlungen an einige andere Glaubensgemeinschaften. Weitere staatliche Leistungen sind die Bezahlung der Gehälter an kirchlichen Privatschulen, Finanzierung von Dienststellen in der Militärseelsorge und Zahlungen im Rahmen des Denkmalschutzes, wobei aber dabei in den meisten Fällen durchaus öffentliches Interesse vorliegt (Fremdenverkehr, Bildung…).
Heute können Religionsgemeinschaften in Österreich als Vereine organisiert sein, als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie als anerkannte Religionsgemeinschaften, die den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts haben. Kriterien für eine Anerkennung sind u.a.: Lehre, Gottesdienst und Verfassung müssen gesetzeskonform und dürfen nicht sittlich anstößig sein. Es muss zumindest eine Kultusgemeinde auf Dauer erhalten werden können. Eine gewisse Mindestbestandsdauer und Mitgliederzahl sowie eine positive Grundeinstellung Gesellschaft und Staat gegenüber sind erforderlich, und die Einnahmen dürfen nur religiösen Zwecken zufließen.
Das Staatsgrundgesetz von 1867 gewährt den anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, der Staatsvertrag 1919 auch allen Einzelnen. Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die in Österreich Verfassungsrang hat, nimmt auch nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaften in den Blick, in Österreich können sie aber im Moment nur Vereine sein.
Der österreichische Staat steht den Religionsgemeinschaften grundsätzlich neutral gegenüber, wobei man aber zwischen „hereinnehmender Neutralität“ im nicht streng hoheitlichen Bereich (z. B. Religionsunterricht, Kreuz im Klassenzimmer) und „distanzierender Neutralität“ im hoheitlichen Bereich (z.B. Justiz etc.) unterscheiden muss. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Nach dem Paritätsprinzip müssen die Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden, wobei in manchen Bereichen allerdings Ungleichheiten bzgl. Mitgliederzahlen oder Strukturen zu berücksichtigen sind und anerkannte Religionsgemeinschaften außerdem gewisse Privilegien haben: Recht auf Religionsunterricht, Subvention der Lehrergehälter an Schulen der Religionsgemeinschaften, steuerliche Begünstigungen, steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen, Befreiung der Seelsorger vom Wehrdienst bzw. vom Geschworenen- und Schöffenamt, und: Die Bundessektenstelle hat ihnen gegenüber keine Beobachtungskompetenz…
 
Die meisten Landsleute wissen nach Ansicht von Mirko Kolundzic, des Pressesprechers der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich, nur sehr wenig über die Orthodoxen Kirchen. Grund dafür ist vielfach das schlechte Image der Herkunftsländer orthodoxer Immigranten. Zudem bewegen sich diese oft in geschlossenen Milieus, aufgrund einer gewissen Furcht vor der Öffentlichkeit, die z.T. mit den Erfahrungen orthodoxer Christen unter kommunistischer Herrschaft erklärt werden kann. Auf einer panorthodoxen Konferenz in der Schweiz wurde beschlossen, in der „Diaspora“ Bischofskonferenzen einzurichten, um die Einheit der Orthodoxie in Pastoral, Liturgie, Katechetik, religiöser Publizistik und im Umgang mit Massenmedien zu fördern und sichtbar zu machen. Auch in Österreich wurde eine Orthodoxe Bischofskonferenz eingerichtet, dessen Pressesprecher Kolundzic seit 2012 ist. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steckt allerdings noch in den Kinderschuhen und sollte trotz der schwierigen Bedingungen in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. Leider werden auch die guten Beziehungen der orthodoxen Kirchen zum österreichischen Staat in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen.
 
Im zweiten Teil seines Vortrags sprach Kolundzic über die Beziehungen zwischen Staat und Orthodoxer Kirche in Serbien. Die Serbisch-Orthodoxe Kirche versteht sich seit vielen Jahrhunderten als Märtyrerkirche: Nach einer kurzen Hochblüte wurde das mittelalterliche Serbische Reich Ende des 14. Jahrhunderts von den Osmanen erobert. Nach Erlangung der Selbständigkeit Anfang des 20. Jahrhunderts brachten die beiden Weltkriege neue Martyrien, vor allem die brutale Verfolgung durch die Faschisten im 2. Weltkrieg. Während der kommunistischen Herrschaft wurden viele Priester ermordet. Bis 1960 verlor die Kirche ein Drittel ihrer Bischöfe und die Hälfte ihrer Priester, fast 90% des Kirchenbesitzes wurde enteignet. Dieser Phase offenen oder perfid versteckten Terrors folgte seit den 1960er Jahren eine Phase der Kontrolle. Man hielt die Kirche für nicht mehr so stark und gefährlich, wollte aber wissen, wer noch den alten (nichtkommunistischen) Werten anhing und wer bereit war, sich an die politischen Verhältnisse anzupassen.
Das Regime der Neokommunisten unter Milosevic erkannte die Notwendigkeit einer nationalen bzw. demokratischen Verpackung und sah in der Orthodoxen Kirche ein passendes Instrument. Die Orthodoxe Kirche war nicht dazu berufen bzw. hatte nicht die Kraft, sich gegen die Vereinnahmung durch das Regime zu wehren und glaubte naiv, dass das Volk nun zu den alten Traditionen und zur Demokratie zurückkehren würde. Im Krieg stand die Kirche auf der Seite ihres Volkes, wie sie das immer getan hat. Nach der militärischen und politischen Niederlage 1999 stellte sich das Volk gegen seine Regierung und wurde dabei von der Orthodoxen Kirche massiv unterstützt. Trotz der Staatsnähe der Kirche während der 90er Jahre war die Kirche nie im Ganzen nationalistisch, weil orthodoxer Universalismus und Pragmatismus bei vielen Geistlichen nach wie vor eine wichtige Rolle spielten. Heute ist die Kirche eine Institution ohne wirkliche Macht, aber sehr geachtet.