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Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

Rahmenordnung und Hirtenbrief

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.
 

Großer Tag in der katholischen Militärpfarre St. Pölten, der jedoch unter den derzeitigen Umständen nur ganz klein begangen werden konnte:

Der langjährige Pfarradjunkt der Militärpfarre NÖ 1, Vizeleutnant Herbert Kraushofer, wurde Ende April von Militärpfarrer Militärkurat Oliver Hartl in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet, welchen er mit 1. Mai 2020 antritt. Aufgrund der momentan geltenden Maßnahmen musste dies in sehr bescheidener Form stattfinden, jedoch wird die Verabschiedungsfeier - welche ursprünglich für den heutigen Tag geplant war - in der Zeit nach den CoV-Maßnahmen gebührend nachgeholt werden

Seit 1. Juni 1996 bekleidete Vizeleutnant Herbert Kraushofer die Stelle eines katholischen Pfarradjunkten beim Militärkommando NÖ, lange Jahre unter dem legendären Militärpfarrer Militärdekan i.R. Erich Hitz. Davor war Vizeleutnant Kraushofer unter anderem als Panzerkommandant und Nachschubsunteroffizier beim ehemaligen Panzerbataillon 10 in der ebenfalls leider nicht mehr existierenden Kopal-Kaserne in St. Pölten-Spratzern tätig.

Herbert Kraushofer zeichnete sich durch seine große Umsicht und sein überdurchschnittliches Engagement für die Militärpfarre aus. Er war im wahrsten Sinne des Wortes der beste „Multiplikator“ für die Arbeit und die Anliegen der katholischen Militärseelsorge im Zuständigkeitsbereich der Militärpfarre NÖ 1 und auch darüber hinaus. So sind sein maßgebliches Mitwirken bei den Kinderferienaktionen, bei zahlreichen Soldatenwallfahrten nach Lourdes, bei der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten sowie im Kreis aller katholischen Pfarradjunkten Österreichs besonders hervorzuheben.

Neben seiner Arbeit in und für die Militärpfarre ist Vizeleutnant Kraushofer auch im privaten Umfeld ein äußerst aktiver Kamerad: Von seiner zivilen Pfarrgemeinde über die Freiwillige Feuerwehr bis zum Österreichischen Kameradschaftsbund. Zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen geben davon Zeugnis.

Lieber Herbert! Danke für deine Dienste für die katholische Militärseelsorge, im speziellen für die Militärpfarre NÖ 1 und ihren Wirkungsbereich, für deine Loyalität, deine Kameradschaft und ganz besonders deinen Humor! Du bist weiterhin ein gern gesehener Gast bei unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen, und - wie gesagt - eine Feier in hoffentlich wieder besseren Zeiten liegt ja noch vor uns...

Ein großes Dankeschön richtete Militärbischof Werner Freistetter an die rund 2.300 Milizsoldaten, die dieser Tage aus allen Bundesländern in die Kasernen einrücken. „Sie sind Teil eines besonderen und historischen Einsatzes für unser Land“, so Freistetter. Auch den heute rund 1.500 eingerückten Grundwehrdienern, sprach der Militärbischof Mut zu: „Sie sind mit ihrem Dienst in einer besonderen Zeit konfrontiert, ich möchte Sie aber ermutigen ihren Aufgaben als wichtigen Teil zur Bewältigung der aktuellen Situation zu sehen“, so der Bischof.

Die Milizsoldaten verlassen für die Dauer ihres Einsatzes ihre zivilen Arbeitsstätten aber auch ihre Wohnorte, Familie und Freunde. „Das ist für viele einschneidend und ungewohnt“, so Freistetter. „Für viele wird dieser Einsatz eine besondere Herausforderung sein.“ „Seien sie sich bewusst, dass ihr Engagement von großer Wichtigkeit für die Bekämpfung des Coronavirus in Österreich ist, dafür gebührt Ihnen größter Dank und Respekt.“

Die Milizsoldaten sollen nach Absolvierung einer zweiwöchigen Schulung ab Mitte Mai die Grundwehrdiener und Kadersoldaten ablösen, die sich derzeit im Einsatz gegen die Corona-Pandemie, sowie im Assistenzeinsatz an den Grenzen befinden. „Nach den vielen Monaten ihres Einsatzes möchte ich Ihnen besonderen Dank und Anerkennung aussprechen“, so Freistetter.

Der Einsatz der Miliz ist vorerst bis Ende Juli angesetzt. Dabei ist das Aufgabenspektrum der Miliz vielfältig. So sind sie im Assistenzeinsatz beim Grenzmanagement, beim Objektschutz sowie beim Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt. Ebenso unterstützen sie gesundheitspolizeiliche Maßnahmen.

Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.

Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.

Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Messfeier mit Handkommunion

Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.

Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

Liebe Gläubige!

"Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" - dieses Gebot unseres Herrn Jesus Christus gehört zum Kern des Evangeliums. Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen. In diesem Bewusstsein leistet die Katholische Kirche mit allen bisherigen und künftigen Einschränkungen des kirchlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie einen großen und notwendigen Beitrag für die ganze Gesellschaft. Wir danken allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind. Wir sind uns bewusst, dass dies mit großen und schmerzlichen Entbehrungen verbunden war. Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: "Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen."

In Abstimmung mit der Österreichischen Bundesregierung haben wir uns auf eine erste Öffnung verständigt, wie wir schrittweise zu vertrauten Formen des kirchlichen Lebens zurückkehren können. Diese Rückkehr wird nicht so schnell möglich sein, wie wir es alle im Herzen haben. Deshalb braucht es auch in der kommenden Zeit von allen Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins.

Unser Fundament: Einfach christlich leben

Wir haben von vielen Familien, aber auch von Personen, die alleine leben, erfahren, dass sie mehr Zeit als Familie oder am Telefon miteinander verbringen, in Gemeinschaft essen und einander zuhören, das Tischgebet neu entdecken oder bei einem Wegkreuz bewusst stehen bleiben. Viele Menschen zünden am Abend eine Kerze an und danken Gott für alles, was sie erlebt haben. Das Erklingen der Kirchenglocken fällt manchen wieder neu auf und erinnert, dass wir unser Tun unterbrechen können, um bewusst an Gott zu denken. Die Spendenbereitschaft und das große Engagement vieler Gläubigen im Bereich der konkret gelebten Nächstenliebe und Nachbarschaftshilfe berührt und löst große Dankbarkeit aus. Wir sind eingeladen, Menschen in unserer Nähe in einfacher Weise in Gedanken, Worten oder durch kleine Zeichen zu segnen, ihnen Gutes zu wünschen und so als Kirche in einer Zeit der Sorge und Angst das Gute zu säen.

Eine Zeit der Hauskirche

In vielen Diözesen wurde zur "Hauskirche" eingeladen. Für manche klangen diese Vorschläge ungewohnt oder gar irritierend, weil das Gebet in dieser Art bislang nur vereinzelt gepflegt wurde. Andere machten schöne Erfahrungen damit. Wir möchten alle Gläubigen auch weiterhin darin bestärken, zu Hause - alleine oder in Gemeinschaft - zu beten (Rosenkranz, Andachten, Bibel-Teilen, Stundengebet...). Besonders ermutigen wir dazu, Gott in seinem Wort zu begegnen und täglich in der Bibel zu lesen. Wir können hier von jüdischen Gemeinden lernen: Ein Teil der Liturgie findet in der Synagoge statt, ein Teil am Familientisch. Jedes Haus, in dem gebetet wird, ist ein Gottes-Haus, weil Gott in der realen, konkreten Familie mit all ihren Leiden, ihren Kämpfen, ihren Freuden und ihrem täglichen Ringen wohnt, wie Papst Franziskus schreibt.

Eine Zeit der offenen Kirchen

Viele Menschen vermissen die Gottesdienste in ihrer Gemeinde. Da diese im Moment noch nicht in der gewohnten Form möglich sind, möchten wir auch weiterhin zum persönlichen Gebet in den Kirchen unseres Landes einladen. Wir ermutigen alle Gläubigen, wenigstens einmal in der Woche eine Kirche zum stillen Gebet aufzusuchen. In den großen Kirchen (nicht in kleinen Kirchen und Kapellen) soll vor allem an den Sonntagen über längere Zeit zum Gebet eingeladen werden. Die Seelsorger ermutigen wir - unter Wahrung der Schutzmaßnahmen -, im Kirchenraum für geistliche Gespräche oder Beichtgespräche verfügbar zu sein.

Eine Zeit der Solidarität

In den letzten Wochen wurden viele Initiativen gestartet, um den christlichen Grundauftrag der Nächstenliebe wahrzunehmen. Verschiedene Beratungseinrichtungen, angefangen von der Telefonseelsorge über die Caritas bis hin zu pfarrlichen Projekten, haben Großartiges geleistet. Daneben bewähren sich die Familien trotz großer Belastungen als natürliches Fundament der Gesellschaft. Für all das sei ein herzliches Danke gesagt. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Virus haben jedoch auch neue soziale Probleme geschaffen. Aus diesem Grund bitten wir, auch weiterhin Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen, sei es durch persönliche Hilfe oder materielle Unterstützung.

Gottesdienste im ganz kleinen Kreis

Wochentags und sonntags können ab 15. Mai 2020 Gottesdienste in kleiner Gemeinschaft (Eucharistiefeiern, Wortgottesdienste, Tagzeiten-Liturgien, Andachten...) in Pfarr- oder Klosterkirchen unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften gefeiert werden. Wichtig ist das Bewusstsein der Gottesdienstgemeinde, dass es sich um einen Dienst des stellvertretenden Gebetes für die ganze Gemeinde handelt. Wenn auch nur eine kleine Gruppe vor Ort feiert, so wird doch an alle gedacht und für die ganze Gemeinde gebetet. "Meine Kirche ist immer voll mit Menschen", soll Charles de Foucauld einmal gesagt haben, als er bei der hl. Messe alleine war. Eine Einladung zu den Gottesdiensten in kleiner Gemeinschaft kann z. B. an einzelne Familien, bestimmte Gruppen, Vereine, Arbeitskreise, Straßenzüge oder Ortssprengel ausgesprochen werden. Für die konkrete Umsetzung ist der zuständige Ortspfarrer oder Kirchenrektor verantwortlich. Die Diözesen geben dazu eigene Orientierungen heraus.

Daneben bleibt die Mitfeier des Gottesdienstes über die Medien ein wichtiger Teil des Glaubenslebens. Neben dem ORF und privaten Sendern gibt es erfreulich viele Angebote im Internet auch von Pfarren, Orden und Diözesen.

Feste und Feiern

Kleinere Hochzeiten, Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Krankensalbungen und Begräbnisse können ebenfalls in so einem engen Rahmen stattfinden. Die Möglichkeit der Feier von Gottesdiensten im Freien wird derzeit mit den zuständigen Behörden geklärt. Mit der schrittweisen Zulassung von Versammlungen kann und soll unter Beachtung der behördlichen Vorschriften auch das kirchliche Leben wieder wachsen - von der Jugendgruppe über den Gebetskreis bis zur Seniorenrunde.

Große kirchliche Feste und Feiern, Pfarrfeste, Patrozinien, große Begräbnisse oder Hochzeiten können leider bis mindestens Ende August nicht in gewohnter Art und Weise gefeiert werden. Die einzelnen Feste sollen im kleinen Stellvertreterkreis begangen werden. Erstkommunionen und Firmungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, ebenso größere Trauer- und Gedenkgottesdienste. Näheres legen die Diözesen fest.

Liebe Gläubige!

Es ist ein Zeichen der Nächstenliebe, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Deswegen sind diese Vorgaben wichtig und einzuhalten. Vertrauen wir besonders in dieser herausfordernden Zeit dem Herrn unseren Weg an. Er schenkt uns Kraft für unseren Alltag, unsere Zuwendung zum Nächsten und einen realistischen Blick auf das Notwendige. Und wenden wir uns gerade im Marienmonat Mai an die Mutter des Herrn im Vertrauen auf ihre Fürsprache. Danke für Ihr Mitgehen, Ihr Gebet und Ihren stillen Dienst.

Wien, am 1. Mai 2020

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."

Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.

Eine zentrale Maßnahme, die eingehalten werden muss, damit ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste in Österreich möglich sind, ist die 20-Quadratmeter-Regel: Pro Person, die an einem Gottesdienst teilnimmt, müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Das schränkt die Zahl der Gottesdienstteilnehmer naturgemäß stark ein. Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn hatten diese und weitere Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag im Bundeskanzleramt angekündigt.

Die 3.000 Quadratmeter des Stephansdoms erlauben damit 150 Personen die Teilnahme am Gottesdienst. Damit dürfte bei 1.350 Sitzplätzen und darüber hinaus viel Platz der vorgeschriebene Abstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen kein Problem sein.

Mehr Freude hätten die Kirchenverantwortlichen freilich mit einem vollen Dom bei den Gottesdiensten. Laut Dompfarrer Toni Faber fasst das Gotteshaus bis zu 5.000 Personen. Und auf die hofft man auch, sobald die Krise überwunden ist. - Zumindest zum großen Dankfest, dass Kardinal Schönborn bei der Pressekonferenz am Donnerstag ankündigte: "Der Tag wird kommen. Wenn wir endlich über den Berg sind, werden wir ein großes Dankfest im Stephansdom feiern, mit der neuen Riesenorgel und der Pummerin."

Ein Rundblick über die Domkirchen in anderen österreichischen Diözesen: Der Linzer Mariendom hat 4.300 Quadratmeter. Damit können rechnerisch 215 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Die Fläche des Salzburger Doms (3.000 Quadratmeter) erlaubt demnach 150 Personen.

Der Innsbrucker Jakobsdom hat rund 1.000 Quadratmeter und bietet 50 Gläubigen Platz. Etwas geringer ist die Zahl im Grazer Dom: Bei rund 840 Quadratmetern sind es höchsten 42 Personen. Noch kleiner ist der St. Pöltner Dom mit etwas über 700 Quadratmetern. So können vorerst 35 Personen gemeinsam Gottesdienst feiern.

Der Dom in Klagenfurt kommt auf 600 Quadratmeter, was die Gottesdienstteilnahme von 30 Personen erlaubt. Die gleichen Ausmaße hat auch die Georgskathedrale in Wiener Neustadt, die Bischofskirche von Militärbischof Werner Freistetter.
 
 

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Orthodoxe Fastenzeit beginnt am 18. März

Ostern feiern orthodoxe Christen heuer am 5. Mai - Woche vor der Fastenzeit wird in der Orthodoxie als "Butterwoche" oder auch "Käsewoche" bezeichnet Für die orthodoxen Christinnen und Christen in Österreich... Weiterlesen

Brauchtum rund um Ostern

Brauchtum rund um Ostern

Eier, Lamm und Hase: Tierische Osterbräuche als Symbol für Auferstehung - Palmbuschen, Osterspeisensegnung und Ratschen Rund um Ostern gibt es seit Jahrhunderten eine bunte Reihe von Bräuchen und Symbolen, die bis... Weiterlesen

ORF bringt "Stunde für den Frieden…

ORF bringt "Stunde für den Frieden" am Sonntag in der TVthek

Ansprache von Bundespräsident Van der Bellen sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgesellschaften ab Sonntag, 13 Uhr, in voller Länge zum Nachsehen Zu einer "Stunde für den Frieden" hatte... Weiterlesen

Lackner: Am "Tag des Judentums…

Lackner: Am "Tag des Judentums" um Frieden für Israel beten

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz bekräftigte Auftrag aller Christen, entschieden gegen Hass und Gewalt gegenüber Juden aufzutreten. Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner ruft dazu auf, am kirchlichen "Tag des Judentums" (17... Weiterlesen

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am …

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am "Tag des Judentums" auf

"Tag des Judentums" am 17. Jänner wird heuer bereits zum 25. Mal begangen - Ökumenischer Rat der Kirchen dankbar und "voll Freude", dass der "Tag des Judentums" mittlerweile in ganz... Weiterlesen

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "ve…

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften"

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften" Renommierte Fachtagung vom 11. bis 13. Jänner in Salzburg/St.Virgil unter dem Titel "Gutes Leben" - Themen sind u.a. "Gut und Böse" in der Ökonomie, Kirchenfinanzen... Weiterlesen

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz)…

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz) sorgte für glückliche Kinderaugen

13 Jahre ist es her, als Vizeleutnant Heinz Vieider und Militärseelsorger Markus Riegler im UN-Einsatz am Golan waren. Dort besuchten die beiden auch das Kloster, in dem der Franziskaner Engelbert... Weiterlesen

Freistetter: Sternsinger verkünden …

Freistetter: Sternsinger verkünden "weihnachtliche Friedensbotschaft"

Sternsingergruppe aus Frauenkirchen bei Militärbischof Freistetter und Bundesministerin Tanner - Österreichs größte entwicklungspolitische Spendenaktion feiert 2023/24 rundes Jubiläum - Rund 85.000 Kinder und Jugendliche bis 7. Jänner unterwegs Die Sternsingeraktion der... Weiterlesen

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manc…

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manch Wissenswertes

Wer kennt sie nicht, die mystische Zeit der Rauhnächte. Die Zeit, in der frühere Kulturen glaubten, dass da die Tore zur „Anderswelt“ weit offen standen. Diese Zeit, so glaubte man... Weiterlesen

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Ste…

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Stephanus

Einblicke in das Leben und Sterben des Heiligen Unmittelbar nach Weihnachten, also nach dem Fest der Geburt Jesu, gedenkt die Kirche des Hl. Stephanus. Allein schon dieser Patz, den ihm die... Weiterlesen

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit fe…

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit feiern Weihnachten

Das kirchliche Fest der Geburt Christi wird seit dem 4. Jahrhundert gefeiert - Franz von Assisi "erfand" 1223 die Weihnachtskrippe - Erster Wiener Christbaum stand 1814 im Salon von Baronin... Weiterlesen

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholis…

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholische Kirche bietet Online-Hilfe

Insgesamt 10.000 Gottesdienste können österreichweit zu Weihnachten und Neujahr via App und Website abgefragt bzw. gesucht werden - Neu: Auch Gottesdienstübertragungen werden angezeigt Der Besuch eines Gottesdienstes gehört für viele Österreicherinnen... Weiterlesen

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordnet…

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordneten

Militärbischof Freistetter thematisiert angesichts des Nahost-Krieges die biblische Sehnsucht nach Heimat, Gerechtigkeit und Frieden    Wien, 12.12.2023 (KAP) Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates haben gemeinsam mit Vertretern der christlichen Kirchen einen... Weiterlesen

Adventimpulsplakate des Referats für Öff…

Adventimpulsplakate des Referats für Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Jedes Jahr hin zum Advent stellt das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien den katholischen Militärpfarren Österreichs Impulsplakate zur Verfügung. Diese werden infolge in den Kasernen in den Schaukästen und vor... Weiterlesen

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs…

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs-Kathedrale

Traditionelles Kärntner Adventkonzert am 9. Dezember Am Samstag, 09.12.2023, laden die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten und das Kommando der Theresianischen Militärakademie um 19:00 Uhr zum traditionellen Kärntner Adventkonzert in der St.Georgs-Kathedrale an... Weiterlesen

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängn…

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängnis

Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8.September), das Hochfest der Empfängnis Mariens. Die vollständige Bezeichnung des Festes lautet: Hochfest der ohne... Weiterlesen

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner…

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner Freistetter

Im Rahmen der Vortragsreihe „7über7“ hält Bischof Werner Freistetter am 04. Dezember 2023 den Vortrag zum Thema: "Geschichte, Geist und Praxis der Militärseelsorge in Österreich". Der Vortrag wird im Anschluss an... Weiterlesen

Vor 175 Jahren starb der "Stille Na…

Vor 175 Jahren starb der "Stille Nacht"-Dichter Joseph Mohr

Vor 175 Jahren Joseph Mohr. Ewige Ruhe fand der Leichnam des Priesters in Wagrain - sein Kopf in Oberndorf Es war der Barbara-Tag (4. Dezember) 1848: Um 8.30 Uhr starb im Wagrain... Weiterlesen

Adventkranzsegnungen

Adventkranzsegnungen

Diese Woche segnete Militärbischof Werner Freistetter sowohl im Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid als auch in der Generalstabsabteilung, in Anwesenheit von General Rudolf Striedinger, Adventkränze. Unter anderem nahm auch Frau Bundesminister Klaudia... Weiterlesen

Stichwort: Advent

Stichwort: Advent

Erster Adventsonntag ist am 3. Dezember, der Heilige Abend fällt heuer auf einen Sonntag 3. Dezember: Der Beginn der vorweihnachtlichen Adventzeit Mit dem ersten Adventsonntag am 3. Dezember beginnt nicht nur... Weiterlesen

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Papst Franziskus wird nun doch nicht zum Auftakt des UN-Weltklimatreffens nach Dubai reisen. Am Dienstagabend wurde die für das kommende Wochenende geplante dreitägige Reise abgesagt. Das zuletzt erkrankte 86-jährige Kirchenoberhaupt... Weiterlesen

Wissenswertes rund um den Advent

Wissenswertes rund um den Advent

Advent - das ist eine Zeit, die jeder von uns mit ganz bestimmten und persönlichen Vorstellungen und Erinnerungen verbindet. Advent -  das ist (wäre) eine Zeit des Ruhigwerdens, der inneren... Weiterlesen

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Liz…

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend aufgenommen

Am 20.11.23 wurde die Christkönig-Kirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend feierlich aufgenommen. Bei bestem Wetter zelebrierte Militärpfarrer Christoph Gmachl-Aher mit Diakon Amtsrat Richard... Weiterlesen

15. November: Hl. Leopold

15. November: Hl. Leopold

Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort... Weiterlesen

Bildergalerien

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