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Seit 16. November 2020 ist Diakon Vizeleutnant Andreas Binder zum Militärkommando NÖ dienstzugeteilt und verstärkt fortan das Team der Militärpfarren NÖ 1 und 2.

Von der Auslandseinsatzbasis hin zur Militärpfarre

Vizeleutnant Binder kommt von der Auslandseinsatzbasis in Götzendorf und wurde am 14. September dieses Jahres von Militärbischof Freistetter zum Diakon geweiht. Seit geraumer Zeit war er im Rektorat der St. Georgs-Kathedrale an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt tätig. Das vor allem in verwaltungstechnischen Bereichen, in liturgischen Diensten sowie - seit seiner Diakonenweihe - auch in seelsorglichen Belangen.

Einschulung in die mannigfaltigen Aufgabenbereiche der Militärseelsorge

In den folgenden Wochen erhält Vizeleutnant Binder von Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl eine umfangreiche Einführung in die verschiedenen militärseelsorglichen Betätigungsfelder, an denen es in unseren Militärpfarren NÖ 1 und NÖ 2 nicht mangelt. Daneben soll Andreas Binder auch mit den Tätigkeiten und Aufgaben eines Pfarradjunkten vertraut gemacht werden.

Bereits seit Montag dieser Woche begleitet Diakon Binder den Militärpfarrer - von Kaderanwärtern in Zwölfaxing zu Lebenskundlichen Erstunterrichten für im November eingerückte Rekruten in Mautern bis hin zu Terminabsprachen und Planungen.

Willkommen im Team der Militärseelsorge

Wir begrüßen Diakon Vizeleutnant Andreas Binder sehr herzlich im Team, freuen uns auf die Zusammenarbeit, sind gespannt auf seine neuen Ideen und Impulse, die ob der Herausforderung in der militärseelsorglichen Betreuung unter Covid-19 ohnehin gefragt sind und eine Bereicherung darstellen können und werden.

Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen

"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Die Katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen." Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Samstag im Interview mit Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden", so Lackner.

Am Samstagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz einen verschärften und bis 6. Dezember zeitlich befristeten Lockdown vor allem für die Schulen und den Handel, aber auch mit Einschränkungen für das religiöse Leben angekündigt. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften ausdrücklich, dass sie freiwillig öffentliche Gottesdienste aussetzen wollen. Nur mit den neuen Einschränkungen des Lockdowns könne man "die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest retten", so Kurz.

Kirchen bleiben offen

"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben", informierte Lackner über die Grundzüge der geplanten Änderungen. "Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden." Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.

Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter erklärte, sei diese Vorgangsweise bereits unter den Bischöfen abgesprochen. In einem nächsten Schritt werden sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Montag gemeinsam untereinander abstimmen und weitere Aspekte klären. Sie bilden die Grundlage für eine neue Vereinbarung mit der Bundesregierung, die den Rahmen für das religiöse Leben während des neuen Lockdowns zeitlich befristet vorgibt.

"Der Glaube gibt Halt und Kraft im Alltag genau so wie im Lockdown. Christliche Nächstenliebe muss sich jetzt im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen, in Eigenverantwortung sowie in aufmerksamer Nähe und Hilfe für Bedürftige bewähren", hielt Erzbischof Lackner fest.

Für die nächsten Tage bis zum Inkrafttreten der neuen kirchlichen Vorgaben gelten die aktuellen kirchlichen Schutzmaßnahmen. Demnach ist bei Gottesdiensten in Kirchen und unter freiem Himmel ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen zu beachten, die in einer Rahmenordnung der Bischofskonferenz detailliert ausgeführt sind
 

„In den Diözesen Wien und St. Pölten ist es ein Hochfest und wir haben eine Reliquie vom Heiligen unter unserem Altar“, erwähnte Militärbischof Werner Freistetter am Beginn des Sonntagsgottesdienstes am 15. November 2020.

In seiner Predigt ging der Bischof auf das Evangelium ein und sprach über unsere Talente, die gar nicht unsere seien, sie gehörten dem Herrn. Als richtenden Blick seien auch die Worte Christi „Nimm teil am Freudenfest deines Herrn!“ Der letzte Diener hatte Angst und vergrub seinen Talent, Angst blockiere unser Handeln, dazu erwähnte Freistetter eine Anekdote aus seinem Schulleben „Ich hatte so eine Angst vor der Mathe-Schularbeit, dass ich eine richtige Blockade erlitt, es hat auch einige Zeit gedauert, bis ich die überwunden hatte!“ Christus sagt uns sowieso „habe keine Angst!“

Traut euch was!

Es gehe also nicht bloß um Geld im Evangelium sondern um das ganze christliche Leben, ohne Angst sollten wir uns etwas trauen, alle guten menschlichen Haltungen werden vermehrt, wenn wir sie ausüben, das, was uns bereichert, ist die Liebe zu verwirklichen.

Leopold III., Markgraf von Österreich, genannt „der Fromme“, „der Milde“, der „Freigebige“, 1075 geboren, wurde von Bischof Altmann von Passau erzogen. 1105 heiratete er Agnes, die Tochter Kaiser Heinrichs IV. Die Bischöfe Otto von Freising und Konrad II. von Salzburg entstammten dieser Ehe. In seiner mehr als vierzigjährigen Regierungszeit hat Leopold, mitten in einer wirren Zeit, die Grundlagen für die künftige Größe Österreichs geschaffen. Er stiftete das Zisterzienserkloster Heiligenkreuz bei Wien, das Chorherrenstift Klosterneuburg und die Benediktinerabtei Klein-Mariazell. Leopold war ein Mann des Glaubens und des Gebets, aber auch ein Herrscher, der zu regieren verstand. Er starb auf der Jagd am 15. November 1136.

Bericht: S. Claus

Österreichs Bischöfe drängen auf einen dauerhaften Frieden im Südkaukasus in der umkämpften Region Berg-Karabach (Artsach), wie sie in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz festhalten. Zum einen hoffen die Bischöfe sehr, dass der nun ausgehandelte Waffenstillstand hält und verweisen in der Erklärung u. a. auch auf die Rolle der OSZE für den Frieden in der Region. Zum anderen rufen sie zur verstärkten Hilfe für die Kriegsopfer bzw. Flüchtlinge auf.

Die heimischen Bischöfe weisen auf die historischen Verbindungen Österreichs mit dieser kulturell so bedeutsamen "Region des größeren Europa" hin und heben auch die besondere Beziehung zu den geistlichen Verantwortungsträgern im Südkaukasus hervor, insbesondere zum armenisch-apostolischen Katholikos-Patriarchen Karekin II., der in Wien studiert hat. Die Bischöfe machen sich sowohl dessen Friedensappell wie auch den von Papst Franziskus zu eigen.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Bischöfe: "Die österreichischen Bischöfe hoffen, dass eine echte Friedenslösung in der Region zustande kommt. Sie sind überzeugt, dass der Schutz der Zivilbevölkerung - samt der Bewahrung der Gotteshäuser - vordringliche Bedeutung hat. Die bereits eingeleiteten humanitären Maßnahmen für die vielfach zur Flucht gezwungene Zivilbevölkerung müssen fortgesetzt und intensiviert werden."

Unklare Lage im Konfliktgebiet

Nach sechswöchigen Gefechten, bei denen Aserbaidschan, mit militärischer Unterstützung der Türkei, Teile Berg-Karabachs unter Kontrolle bringen konnte, wurde unter Vermittlung Russlands am Montag ein Waffenstillstand ausgehandelt. Die Einhaltung der Waffenruhe kontrollieren Soldaten Russlands, wobei die Lage nach wie vor unübersichtlich ist. Die Türkei vermeldete am Mittwoch, dass man gemeinsam mit Russland ein Zentrum zur Überwachung der Waffenruhe zwischen Aserbaidschan und Armenien einrichte; und zwar in Berg-Karabach "auf von der Besatzung befreitem aserbaidschanischem Gebiet". Die Türkei werde sich zusammen mit Russland an Friedenskräften beteiligen, um die Umsetzung der Waffenruhe zu beobachten.

Russland wies diese Darstellung aber umgehend zurück. Das Zentrum zum Monitoring der Waffenruhe werde auf aserbaidschanischem Gebiet und nicht in Berg-Karabach angesiedelt sein. Die Türkei werde auch keine Friedenstruppen entsenden.

In Armenien kam es in Folge der Vereinbarung der Waffenruhe zu heftigen Protesten und Ausschreitungen. Der Unmut richtet sich vor allem dagegen, dass das von der aserbaidschanischen Armee gewonnene Gelände unter Kontrolle Aserbaidschans bleiben soll. Dazu gehört auch Schuschi, die zweitgrößte Stadt Berg-Karabachs. Bis zum 1. Dezember sollen zudem weitere Gebiete unter aserbaidschanische Kontrolle kommen.

Armeniens Ministerpräsident Nikol Paschinian begründet seine Zustimmung zu der Waffenruhe-Vereinbarung damit, dass die eigene Armee ihn dazu gedrängt habe. Die Anführer in Berg-Karabach argumentieren, es habe das Risiko bestanden, dass die rasch vorrückenden aserbaidschanischen Soldaten nach dem Fall Schuschis das gesamte Gebiet unter ihre Kontrolle bekommen.

In Berg-Karabach, einer Enklave in Aserbaidschan, leben überwiegend christliche Armenier. Völkerrechtlich gehört die Region im Südkaukasus zum mehrheitlich islamischen Aserbaidschan, von dem es sich aber 1991 losgesagt hatte. International ist das nicht anerkannt.
 
Christliche Verantwortung in Zeiten der Covid-19-Pandemie zeigt sich in Eigenverantwortung, Rücksicht und Solidarität. Das betonen die heimischen Bischöfe in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Bischofskonferenz-Herbstvollversammlung. Diese christliche Verantwortung müsse auch dann zum Tragen kommen, sobald es einen geeigneten Impfstoff gibt. Impfstoffe müssten weltweit zu vertretbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden, mahnen die Bischöfe ein. Nationale Egoismen oder wirtschaftliche Interessen müssten diesem Prinzip untergeordnet werden. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei zudem Ausdruck eigenverantwortlichen christlichen Haltung, so die Bischöfe.

Personen, die wegen ihrer beruflichen Funktion sehr häufig mit infizierten Personen in Kontakt kommen oder besonders schutzbedürftig sind, sollten freilich bei der Verteilung der anfänglich knappen Impfdosen bevorzugt werden.

Die Bischöfe halten weiters fest, dass sie anlässlich des aktuellen zweiten Lockdowns mit den im eigenen Bereich gesetzten Maßnahmen einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten wollen. So gilt bei öffentlichen Gottesdiensten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Beide Maßnahmen seien strenger als die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wird in der Erklärung betont. Darüber hinaus habe sich die katholische Kirche von selbst dazu verpflichtet, alle Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen zu verschieben.

Die Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, das durch die Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten seien so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein, heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz. Daher würden die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit geht.

Diese Vorgangsweise und die vereinbarten Maßnahmen hätten sich bis jetzt sehr bewährt. Mit den geltenden Bestimmungen sei sichergestellt, dass die unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens weiterhin möglich bleiben. Die Bischöfe würden auch dankbar wahrnehmen, "dass die allermeisten Gläubigen in diesen schwierigen Zeiten versuchen, die notwendigen Maßnahmen mit großer geistlicher Zuversicht und tätiger Liebe zu verbinden". Groß sei etwa das Engagement in der Seelsorge an Kranken und Alten, in der Telefonseelsorge, bei der Caritas und den Hilfseinrichtungen, aber auch in den Schulen.

"Wir stehen noch immer mitten in einer Pandemie mit enormen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei darf es zu keinem Lockdown der Herzen und der Hilfe kommen", halten die Bischöfe wörtlich fest.
 

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