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Am Mittwoch, den 14. April, ist Militärdekan i.R. Mag. Otto Krepper nach längerer, schwerer Krankheit im 71. Lebensjahr verstorben.
Otto Krepper war viele Jahrzehnte in der Österreichischen Militärseelsorge tätig und ab 1992 als Militärdekan in der Militärpfarre Vorarlberg für die Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Eine Aufgabe, der er mit unglaublicher Freude und größtem Engagement nachgegangen ist. Otto Krepper war in zahlreichen Auslandseinsätzen, unter anderem am Golan und in Zypern eingesetzt und hat die österreichischen Soldatinnen und Soldaten im Ausland seelsorglich betreut. Ebenso war Otto Krepper als Polizeiseelsorger in Vorarlberg tätig und war bis zuletzt als Vikar in Altach-Götzis/Meschach und Langen-Sulzberg-Thal aktiv.
Otto Krepper war immer den Menschen zugewandt und so war er auch für die Kameradinnen und Kameraden ein Gesprächspartner, dem sie sich gerne anvertraut haben. Besonders auch die Menschen, die der Kirche fernstanden, waren Otto immer ein Anliegen. Ich habe Otto Ende der 1990er Jahre kennengelernt und in den vielen Jahren ist er mir ein guter Freund geworden, auf den ich mich verlassen konnte, mit dem ich aber auch vortrefflich diskutieren konnte.
Als Christen dürfen wir aus der Hoffnung der Auferstehung schöpfen, die uns aktuell in der Osterzeit besonders präsent ist. Unser Mitbruder Otto ist nun gut aufgehoben bei Gott. Diese Hoffnung ist eine zutiefst tröstliche.
Mit der Bitte um das Gebet für den Verstorbenen und seine Angehörigen!
+ Werner Freistetter
Militärbischof für Österreich
Hier finden Sie die Parte von Militärdekan i. R. Mag. Otto Krepper zum Download
Mit einer Aktualisierung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste hat die österreichische Bischofskonferenz auf neue staatliche Vorgaben reagiert, die regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung ermöglichen. Hieß es bereits bisher, dass der jeweilige Ortsbischof Detailbestimmungen für Pfarren in einer Region oder gegebenenfalls für seine gesamte Diözese erlassen könne, so hält die neue Rahmenordnung, die am Dienstag, 23. März, unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung veröffentlicht wurde, fest, dass ein Bischof diese Anpassungen folgend der staatlichen Rechtslage vornehmen müsse.
Wörtlich heißt es dazu in einer Fußnote der Rahmenordnung: "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen; umgekehrt kann er auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen." Einen weiteren Unterschied zur bisher geltenden Rahmenordnung stellt außerdem die Erlaubnis von Trauungen "im kleinsten Kreis" dar. Bisher galt, dass Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien.
Darüber hinaus hält die neue Rahmenordnung fest, dass die Feier öffentlicher Gottesdienste prinzipiell unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, und dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske möglich bleibt. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht
Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.
Weiters legt die Rahmenordnung wie schon in der bisherigen Fassung fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden. Weiterhin nicht möglich bleiben außerdem Gemeinde- und Chorgesang. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 2 Metern Mindestabstand und Maske möglich.
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Detailregeln für Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Taufen und Trauungen dürfen unter der Vorgabe "im kleinsten Kreis" stattfinden. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.
Detailregeln für Karwoche und Ostern
Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen. Demnach sind die Feiern der Heiligen Woche und Ostern heuer "unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung" und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich, so die Bischöfe.
Damit setzte die Bischofskonferenz im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind. Dies gilt u. a. auch für Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern. Entfallen muss hingegen die Tradition der Fußwaschungen am Gründonnerstag. (Alle Detailregelungen für die Karwoche und Ostern: www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)
Wird es heuer möglich sein, die traditionellen Gottesdienste der Karwoche als höchster Festwoche im Kirchenjahr zu feiern? Auf diese Frage, die viele Gläubige nach dem Ausfall öffentlicher Gottesdienste im vergangenen Jahr umtreibt, haben die österreichischen Bischöfe nun eine klare und positive Antwort gegeben: "Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich." (Im Wortlaut abrufbar sind die Regelungen unter www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)
Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind.
Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.
Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung."
Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. (Fürbitte online: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf)
Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar.
Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, wiesen die Bischöfe abschließend hin.
Militärdekan und Rektor der St. Georgs - Kathedrale, Stefan Gugerel, leitete gemeinsam mit seinen beiden Diakonen, Brigadier Josef Juster und Vizeleutnant Andreas Binder den vergangenen Sonntagsgottesdienst und schloss mit seinen Gebeten sowohl einen Geburtstag, als auch die Verstorbenen dieser Pfarrgemeinde an der Theresianischen Militärakademie mit ein.
Eine besondere musikalische Begleitung mit der "Schola Resupina"
Die Sängerinnen der "Schola Resupina" erfreuten mit ihrem wohlklingenden und stimmungsvollen Gesängen die betende Gemeinde. Sie erhielten ihre Gesangs- und Gregorianikausbildung an den Musikhochschulen und -Universitäten Wien, Regensburg, Stuttgart, Seoul, Krakau und Bratislava und besuchten Kurse und Seminare bei namhaften Gregorianikern, darunter Johannes Berchmans Göschl, Godehard Joppich, Josef Kohlhäufl und Cornelius Pouderoijen.
Die Mitglieder der Schola sind neben ihrer sängerischen Tätigkeit als Leiterinnen von Gregorianikscholen und Chören, sowie Organistinnen, Musikwissenschaftlerinnen und Theologinnen aktiv und beschäftigen sich mit dem Gregorianischen Choral auch auf wissenschaftlichem Gebiet.
Gratulationen dem Lektor und "Geburtstagskind" Oberstleutnant a.D. Max Schwendenwein
Nach dem Sonntagsgottesdienst gratulierte der Militärdekan und Rektor der St. Georgs Kathedrale, Stefan Gugerel, gemeinsam mit einer Abordnung der Peacekeeper von Wiener Neustadt seinem Lektor, Obstlt a.D. Max Schwendenwein zum Geburtstag und seinem Antritt zum wohlverdienten Ruhestand.
Zur Gratulantenreihe zählten noch die Bereichsleiterin der Wiener Neustädter Peacekeeper, Irene Valina und die beiden langjährigen Militärpfarrgemeinderäte Prof. Serge Claus und Oberst i.R. Hans Machowetz.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung die Zuständigkeiten unter den Bischöfen für die nächsten fünf Jahre vergeben und teilweise neu geordnet. Dabei hat Diözesanbischof Josef Marketz das neu geschaffene Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit" übernommen. Der Kärntner Bischof war als jüngstes Mitglied der Bischofskonferenz bisher noch für kein Ressort zuständig. Jetzt wurde ihm zudem auch die Verantwortung für Soziales übertragen, wofür zuletzt Militärbischof Werner Freistetter zuständig war. Neuer Vorsitzender der Finanzkommission ist Diözesanbischof Benno Elbs, diese Aufgabe hatte zuvor Diözesanbischof Alois Schwarz inne.
Die Zuständigkeit für den Bereich Berufungspastoral und das Canisiuswerk wechselt von Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl zu Weihbischof Hansjörg Hofer. Der Grazer Bischof bleibt für Bildung und Schule zuständig und übernimmt als Referatsbischof für das Laienapostolat jetzt auch die Zuständigkeit für die "Allianz für den Sonntag" sowie den Katholischen Laienrat Österreichs und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände. Für die beiden Laienorganisationen war zuletzt Militärbischof Freistetter zuständig. Weihbischof Franz Scharl ist jetzt für das Thema "Verfolgte Christen" verantwortlich, das zuletzt bei Kardinal Christoph Schönborn lag.
Die allermeisten Zuständigkeiten sind aber unverändert geblieben. So ist Kardinal Schönborn weiter für die Medien zuständig, Erzbischof Franz Lackner ist neben seinen zahlreichen Aufgaben als Vorsitzender der Bischofskonferenz für die Universitäten und Theologischen Fakultäten verantwortlich, und der Stellvertretende Episkopatsvorsitzende, Diözesanbischof Manfred Scheuer, bleibt für die Ökumene und das Judentum zuständig.
Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz behält die Verantwortung für Pastoral, Katechese und Evangelisierung und ist weiterhin für das Referat Wirtschaft und Landwirtschaft zuständig. Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics bleibt für die beiden Ressorts Europa sowie Flucht, Migration und Integration verantwortlich. Bischof Elbs ist weiter Caritas-Bischof, Militärbischof Freistetter bleibt für die Referate Weltkirche sowie Weltreligionen zuständig. Kunst und Kultur liegen in der Verantwortung von Diözesanbischof Hermann Glettler, der auch weiter für Ehe, Familie und Lebensschutz zuständig bleibt.
Geistliche Berufe und kirchliche Dienste fallen wie bisher in die Zuständigkeit von Weihbischof Anton Leichtfried, der auch für das Referat Liturgie verantwortlich ist. Weihbischof Stephan Turnovszky bleibt für die Kinder- und Jugendseelsorge zuständig.
Weitere Zuständigkeiten und eine Gesamtübersicht über alle Bischöflichen Kommissionen und Referate in der Bischofskonferenz unter: https://www.bischofskonferenz.at/ueberuns/zustaendigkeiten
Österreichs Bischöfe haben zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung zur Hilfe für die Erdbebenopfer in Kroatien aufgerufen. In den Tagen nach Weihnachten hatte in Kroatien eine Serie von Erdbeben rund 50.000 Häuser beschädigt oder zerstört und damit Tausende obdachlos gemacht. "Vielfältige Anstrengungen werden nötig sein, um den Erdbebenopfern wieder ein Dach über den Kopf und ein geregeltes Leben zu ermöglichen", halten die Bischöfe fest.
Große Hilfe komme schon aus Österreich, sei es von den kroatischen Gemeinden in den Diözesen, der Caritas oder beispielsweise der Salzburger Organisation "Bauern helfen Bauern". All das zeige, "wie groß die Verbundenheit und Solidarität mit den Menschen in Kroatien ist".
Besonders begrüßen die Bischöfe auch die Hilfsaktion "Ein Dach für Kroatien" der Diözese Eisenstadt. Dabei sollen in Zusammenarbeit mit der kroatischen Regierung sowie mit Bau- und Handwerksfirmen in Kroatien und im Burgenland 85-Quadratmeter-Holzhäuser für Erdbebenopfer errichtet werden. "Wir Bischöfe laden Personen und Institutionen ein, sich daran zu beteiligen", so die Bischöfe abschließend in ihrer Erklärung.
(Caritas-Spendenkonto für die Aktion "Ein Dach für Kroatien": IBAN: AT34 3300 0000 0100 0652, Kennwort: "Holzhäuser für Kroatien")
sterreichs Bischofskonferenz hat die tragende Rolle der Familie in der Gesellschaft hervorgehoben, welche die Corona-Pandemie eindrucksvoll vor Augen geführt habe. "Familien waren nicht im Lockdown. Im Gegenteil, sie mussten funktionieren, weil sie als kleinste, pulsierende Zellen unserer Gesellschaft systemrelevant sind", betonen die Bischöfe zum Abschluss ihrer Frühjahrs-Vollversammlung. Sie setzen sich darin für bessere Rahmenbedingungen für Familien in Österreich ein und kündigen eine verstärkte Einbindung der Familien auch im kirchlichen Geschehen an. Mehr Familien-Wertschätzung sei das Ziel im am 19. März beginnenden "Jahr der Familie", heißt es in der Stellungnahme vom Freitag.
Bestehende Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in Krisen, wie etwa Sozial- und Therapieangebote und der staatliche Familienhärtefonds, wollen die Bischöfe um "weitere Initiativen und Zeichen der Wertschätzung" ergänzt wissen. Es gehe hier darum, "all jene zu ermutigen, die an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen sind" angesichts der Vielfachbelastung mit Arbeit, Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und der Sorge um Angehörige bei weggefallenen Hilfen. Die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Bedingungen für Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Kontexten gelte es ständig zu verbessern. Besonders treffe dies auf Familien mit kleinen Kindern zu, welche die Bischöfe als grundlegende Lernorte und "unersetzliche Start-Ups in Gesellschaft und Kirche" bezeichnen.
Deutlich mehr Familien-Bewusstsein sowie die Einbindung von Ehepaaren und Angehörigen aller Generationen als Träger der Familien-relevanten Aktivitäten nehmen sich die Bischöfe heuer auch für den eigenen Bereich vor: Fünf Jahre nach dem Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus begeht die katholische Kirche vom kommenden 19. März bis zum 26. Juni 2022 ein "Jahr der Familie". Impulse und Angebote dazu soll das Portal amorislaetitia.at (www.amorislaetitia.at) bündeln, mit dem die Kirche allen Familien und Familien-Initiativen Impulse und Inspirationen in freudigen wie auch schwierigen Phasen geben will. Zusätzlich gibt es auch in allen Diözesen Angebote der jeweiligen Familienstellen zum Familienjahr.
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