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Kreativität, Durchhaltevermögen und Solidarität haben Österreich schon immer ausgezeichnet und werden auch in der kommenden Zeit wieder besonders notwendig sein. Das hat Militärbischof Werner Freistetter in einer Videobotschaft zum Nationalfeiertag betont. Der Nationalfeiertag sei in diesem Jahr ganz anders als sonst. Es gebe keine große Leistungsschau des Bundesheeres auf dem Heldenplatz und auch die feierlichen Angelobung und Kranzniederlegung könne man nur via Livestream folgen. "Das lässt niemanden kalt, auch mich nicht", räumte der Militärbischof ein.

"Der Nationalfeiertag war und ist für mich immer etwas Besonderes", so Freistetter weiter. Er rief dazu auf, diesen so ungewöhnlichen Nationalfeiertag 2020 zum Anlass zu nehmen, "uns an unsere Stärken zu erinnern". Er denke "an die vielen humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die wir gemeinsam in Österreich in der Zweiten Republik gemeistert haben".

Die aktuelle Corona-Pandemie verlange allen auch deswegen so viel ab, "weil sie uns dort trifft, wo wir als Menschen am empfindlichsten sind. Sie verlangt von uns, dass wir auf Zwischenmenschliches, auf Nähe auf Berührung weitestgehend verzichten - alles Dinge, nach denen wir uns sehnen, die wir zum Überleben brauchen." Das Virus mache vor keinem Lebensbereich halt, sei es am Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Treffen mit Freunden. Überall müsse man sich nun schon seit über einem halben Jahr einschränken. "Das alles macht uns müde und zermürbt uns."

Aber auch im Blick auf Allerheiligen und dann Weihnachten und den Jahreswechsel werde es wohl noch die zuvor angeführten Stärken brauchen, stimmt der Bischof die Angehörigen des Militärs bzw. die gesamte österreichische Bevölkerung auf herausfordernde Zeiten ein.

Er wolle an diesem Nationalfeiertag ganz besonders dafür beten, so Freistetter, "dass wir alle gemeinsam diese Krise überwinden werden" und er lade alle ein, "in dieses Gebet miteinzustimmen". Gleichzeitig appelliere er aber auch an alle, "auch weiterhin die Regeln des Abstands und der Kontaktverminderung mitzutragen, auch wenn es zunehmend schwerfällt".

Das Video, das Kathpress vorab vorliegt, ist ab Montag, 26. Oktober, auf der Facebook-Seite der Militärdiözese abrufbar (https://www.facebook.com/Militaerseelsorge).

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Diese Regel gilt seit 21. September und wurde zuvor zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbart. Die Bischofskonferenz hat dazu am Montag eine Handreichung für den Bereich der Katholischen Kirche veröffentlicht. Sie enthält vor allem Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme" und für ein effizientes Kontaktpersonenmanagement.

Die Handreichung ergänzt die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste, die ab Freitag 9. Oktober in Kraft tritt. Der Leitfaden ist eine Hilfestellung für die Pfarren und Diözesen bei der Erstellung ihrer jeweils eigenen Präventionskonzepte "für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass", wobei Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse davon ausdrücklich ausgenommen sind. Die nötigen Präventionskonzepte gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen für Gottesdienste.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden.

Kontaktpersonenmanagement

Ganz wesentlich ist darüber hinaus ein effizientes Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit der Erstellung eines Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation hingewiesen. Freilich: Die Betroffenen sind zuvor über den Zweck des Fotos zu informieren und das Foto darf ausschließlich für den genannten Zweck angefertigt und verwendet werden (inklusive der 28-Tage-Löschfrist), heißt es.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Handreichung als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)
 
Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste, die weiterhin möglich sind. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft. Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch abgeschlossen sein. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Sonntag im Interview mit Kathpress.

Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, "ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben", betonte der Salzburger Erzbischof und sagte: "Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren."

Auch Kultusministerin Susanne Raab unterstrich in einer Aussendung das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: "Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen." Wie die Ministerin betonte, sei die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bislang "sehr positiv und kooperativ" gewesen. "Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken", so Raab.

Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen", heißt es in der Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

Aufgrund der neuen Vereinbarung muss auch die österreichweit geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz geändert werden. Sie wurde in den letzten Wochen bereits mehrfach angepasst. Bisher gilt für Gottesdienste im Innenbereich ein Mindestabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Detaillierte Regeln gibt es etwa für den Kommunionempfang und für die Einschränkungen beim Singen. Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie etwa bei der Taufe, Erstkommunion und Firmung sind eigens Präventionskonzepte zu erstellen. Darüber hinaus haben die Bischöfe verfügt, dass heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinschaftlichen Friedhofsfeiern und Gräbersegnungen stattfinden.
 

Am 3. Oktober 2020 feierte der Jahrgang Hauptmann Neusser den Ausmusterungsgottesdienst mit Militärdekan Stefan Gugerell, der für seine Predigt eine Esche als Sinnbild für die Verantwortung mitbrachte. Das Jahrgangswappen wurde danach auf die Galerie gebracht.

Ein Quintett der Militärmusik Niederösterreichs spielte eindrucksvoll zur Eröffnung das Thema von „Lord of the Rings“, als Zeichen der Verbundenheit mit der orthodoxen Kirche wurde eine Ikone des Hl. Georgs zur Verehrung in die Kirche aufgestellt und im Einklang mit der evangelischen Kirche wurde der Schwerpunkt auf die Verkündigung des Wortes gelegt. Militärsenior Michael Lattinger wohnte dem Gottesdienst bei.

In seiner Predigt erwähnte Dekan Gugerell, dass laut der Lesung aus dem Buch Joel der Einsatz von Waffen immer mit Mühe, Verwundung und Tod verbunden sei, aber Gott baue alles was zerstört wurde, wieder auf. Das Evangelium macht Menschen in bedrängten Situationen Mut: Der gute Baum wird an seinen Früchten erkannt, deshalb wünschte der Dekan dem Jahrgang Gottessegen, damit ihr Baum Wurzeln schlägt, aber auch viele Zweige entwickelt, um im Schatten des Baumes den Schutz zu finden. „Mit Glaube und Motivation können wir eine kleine Oase mit Bäumen bauen!“ so der Militärseelsorger.

Nach dem Segen wurde das Jahrgangswappen abgehängt und auf die Kirchenempore gebracht, die Bundeshymne beendete den Gottesdienst.

Bericht: S. Claus

Am ersten Sonntag im Oktober wird traditionsmäßig Erntedank gefeiert. Die Krone und die Früchte wurden vor der Kirche gesegnet und in Prozession hineingetragen. Der Militärbischof verwies auf die Gefahr einer schlechten Ernte in vielen Teilen der Welt, wo keine Möglichkeit besteht, Produkte von anderswo herzuholen oder Unterstützung vom Staat zu erhalten.

In seiner Predigt erinnerte sich der Militärbischof an frühere Zeiten, wo die Ernte sehr von der Witterung abhängig war. Dies sei auch der Hintergrund, warum wir Erntedank so sehr feiern. „Heute danken wir für unseren Wohlstand, den wir genießen dürfen. Der Weinberg ist immer ein Bild der Mühe für das Volk Gottes“, erklärte der Bischof, „und dieses Bild greift Jesus auf: Das Reich Gottes wird einem Volk gegeben, das die Früchte des Reiches bringt. Gott ist der Winzer, der am Ende einen neuen Anfang setzt. So ist das Evangelium eine Botschaft der Hoffnung für die Menschheit auf dem Weg der Erlösung!“

Nach dem Gottesdienst konnten die Gläubigen das gesegnete Obst und Gemüse mit nachhause nehmen.

Bericht: S. Claus

Katholische Bischöfe aus weltweit 43 Staaten haben strengere Gesetze gefordert, um Unternehmen und Konzerne zu Umweltschutz und zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten. Derzeit bestehe die Chance, einen fairen Wandel in Gang zu setzen und einem neuen Wirtschaftssystem den Weg zu bahnen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Appell von mehr als 230 katholischen Bischöfen. Aus Österreich haben sieben Bischöfe den Appell unterzeichnet.

Die Kirchenvertreter fordern einen solidarischen und ökologischen Umbau der Wirtschaftsregeln. Das "profitgetriebene System und die damit verbundene Wegwerfmentalität" müssten enden. Ein wichtiges Instrument könnten dabei sogenannte Lieferkettengesetze bilden, die national wie international verabschiedet werden müssten. In der gemeinsamen Erklärung kritisieren die Bischöfe außerdem, dass viele Unternehmen Menschen und Umwelt ausbeuteten. Sie vermieden Steuern, die für Gemeinschaftsaufgaben wie Gesundheitswesen oder Bildungseinrichtungen nötig wären und seien mitschuldig an Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- und Kinderarbeit, heißt es in dem Appell, der in einer ersten Fassung erstmals im Juli veröffentlicht wurde.

Ein echtes Umdenken sei nur durch klare nationale und internationale Gesetze zu erreichen. "Durch Leitlinien und freiwillige Ansätze gelingt es nicht, Menschen und den Planeten vor Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu schützen." Zudem müssten alle Arbeitnehmer das Recht erhalten, bei Gesetzesverstößen klagen zu können. Die Bischöfe verweisen etwa auf Landraub, die Ermordung von Menschenrechtsaktivisten, Kinder- und Zwangsarbeit, geschlechterspezifische Gewalt sowie Umweltzerstörung und die Abholzung von Wäldern.

Der von der internationalen Allianz katholischer Entwicklungsorganisationen Cidse sowie vom Hilfswerk Misereor unterstützte Aufruf wurde bislang von 233 Bischöfen aus weltweit 43 Staaten unterzeichnet. Unterschrieben haben aus Österreich die Bischöfe Kardinal Christoph Schönborn (Wien), Josef Marketz (Gurk), Wilhelm Krautwaschl (Graz), Hermann Glettler (Innsbruck), Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt), Werner Freistetter (Militärdiözese) sowie der Wiener Weihbischof Stephan Turnovszky. (Erklärung abrufbar unter https://www.cidse.org)
 
Von den Unteroffizieren des Baupionierzuges der Stabskompanie des Militärkommandos NÖ kam vor etwa einem Jahr die Initiative, als Dank und Bitte für ihre unterschiedlichsten Tätigkeiten eine Barbara-Statue anzuschaffen. Nach Beratungen im Militärpfarrgemeinderat übernahm dies gerne unsere Militärpfarre.
Weil unser Militärpfarrer die Rekruten des Baupionierzuges des Einrückungstermins Juni 2020 bereits bei einigen Lebenskundlichen Unterrichten begleitete und außerdem vergangenen Freitag, 18. September 2020, die 4. NÖ Blaulichtwallfahrt stattfinden hätte sollen, wurde die Feier für diesen Termin festgelegt.
Als Feierort wurde der Platz vor den Werkstatt- und Garagenhallen des Baupionierzuges im hinteren Bereich der St. Pöltener Hesserkaserne bestimmt. Auf diesem großen Platz im Freien konnten auch problemlos alle Covid-19-Maßnahmen eingehalten werden und auch das Wetter - ein prachtvoller Spätsommer- bzw. Frühherbsttag - spielte tadellos mit.
 
Der Gottesdienst wurde vom Chef des Stabes, Oberst Michael Lippert, vom Kommandant und stellvertretenden Kommandant der Stabskompanie, Major Bernhard Hack und Hauptmann Thomas Stöcklöcker, vom katholischen und evangelischen Pfarradjunkt, Offiziersstellvertreter Roman Paier und Vizeleutnant Johann Brunner, von einigen Militärpfarrgemeinderäten sowie von Kader und Rekruten des Baupionierzuges und den neuen Rekruten der Militärmusik NÖ mitgefeiert. Musikalisch gestaltete ein Blechbläserensemble der Militärmusik. Den Vorgaben entsprechend nur instrumental, ohne Gesang - leider eine der wenigen Auftrittsmöglichkeiten, welche die Militärmusik derzeit hat.
 
Militäroberkurat Oliver Hartl stellte in der gottesdienstlichen Feier einen Bezug zur militärischen Traditionspflege her, wird doch die hl. Barbara seit langem als Patronin aller, die in irgend einer Form mit Schießpulver zu tun haben, sowie von verschiedensten Handwerksberufen als Patronin verehrt - wie passend zu (Bau-)Pionieren! „Unter ihrem Schutz gehen wir weiter in die kommende Zeit, von der wir nicht genau wissen, was sie uns bringen wird. Aber wir können gewiss sein, dass Gott mit uns sein wird. Im Leben Jesu und im Osterereignis ist es uns vorgezeigt: Dass alle Widerwärtigkeiten, Ängste, Krankheiten, Sorgen, ja sogar der Tod überwunden wurden. Darauf dürfen auch wir gerade jetzt in dieser Zeit vertrauen!“, so unser Militärpfarrer. - Emotional gestärkt gingen die Kameraden so in das Wochenende.
 
Derartige gottesdienstliche Feiern unter freiem Himmel, wo die Covid-Maßnahmen gut eingehalten werden können, sollen zu verschiedenen Anlässen der kommenden Zeit - wie Totengedenken rund um Allerheiligen oder adventliche und vorweihnachtliche Gottesdienste - eine Fortführung erfahren.
Als Stärkung, Motivation und Unterstützung der Truppe, wo und wie immer sie in den in den kommenden Wochen und Monaten eingesetzt sein werden.

Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist. Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten.

Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden. Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen habe es in den letzten Tagen "ausführliche Gespräche" zur aktuellen Lage gegeben. Für die Katholische Kirche hat daran der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, teilgenommen, wie dieser gegenüber Kathpress bestätigte.

Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. "Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen", wurde weiters vereinbart.

Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.

"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.

Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."

Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."

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